Unfreundlicher Polizist!

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal ne Frage und zwar:

Mein Nachbar quält mich schon seit zwei Jahren immer mal wieder in größeren Abständen mit lautstarker rechtsextremer Musik, nachts oder in den frühen Morgenstunden. Ich hab das jetzt so lange mitgemacht, wollte nich die Polizei rufen, hab ihm Zettel vor die Tür gelegt, dass ich ihm dankbar wäre, wenn er leiser wäre und so weiter. Nichts. Nichts is besser geworden.

Nun war es mal wieder so weit. An einem Sonnabend Morgen (6 Uhr) ging es wieder los. Da rief mein Freund nun doch die Polizei an. Der zuständige Polizist ging schon total genervt ans Tele, der hatte sicher bald Feierabend. Mein Freund schilderte ihm die Lage, da sagt der bloß, dass die dafür nich zuständig sind und wir uns an den Vermieter wenden sollen! Hallooooo????

Seit wann sind die nich für Ruhestörungen zuständig. Ich war schon so oft bei Partys, bei denen dann die Bullen aufkreuzten, weil sich einer beschwert hatte und der serviert uns dort so ab.

War er denn im Recht mit seiner Aussage? Ich fühl mich echt im Stich gelassen.

Vielen Dank für eure Antworten schonmal im Voraus.

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Hallo

ich fürchte zumindest was die Uhrzeit betrifft habt Ihr Pech gehabt denn Nachtruhe ist von 22h - 6h und Du schreibst "An einem Sonnabend Morgen (6 Uhr)". Was mich allerdings wundert ist wenn es rechtsextreme "Musik" war dann hätte die Polizei schon kommen müssen.

LG Rabenzahn

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Rabenzahn hat Recht:
Die Uhrzeit ist das Problem.

Was die Richtung der Musik angeht: Das bleibt doch jedem selbst überlassen.
Ist vielleicht nicht schön anzuhören, aber das ist nunmal keine Straftat. Und Beweise für Musik, die auf dem Index steht, sind auch nicht einfach aufzubringen. Zudem haben die Polizisten bestimmt wichtigeres zu tun.

Lg,
SE

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Das keine Nachtruhe mehr ist sehe ich genauso.

Darf man aber nach 6.00 h ohne sachlichen Grund soviel Lärm machen wie man will? Weshalb?

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Auch das Ordnungsamt hilft tagsüber in derartigen Fällen weiter.

Evtl. Lärmprotokolle erstellen (Datum, Uhrzeit) und Vermieter vorlegen. Notfalls mit Mietminderung "drohen".



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Der Polizist hat Recht nach 6 Uhr ist das keine Ruhestörung mehr und er nicht zuständig. Dein Problem ist nämlich nicht ein unfreundlicher Polizist sondern ein Nachbar, der zulaut Musik hört.
Der Polizist kann auch nix dafür, dass ihr euch das 2 Jahre lang "gefallen lasst" bis euch dann am Sonntag morgen um 6 Uhr der Kragen platz und ihr dann ihn anruft, obwohl er nicht zuständig ist.

In der Tat sollte IMMER zuerst direkt mit dem Nachbaren GEREDET werden und nicht einfach nur Zettelchen vor die Türe legen. Glaubst du wirklich, dass (achtung Klischee) jemand der rechtsextreme Musik hört von einem Zettelchen vor der Tür so beeindruckt ist, dass er nur noch ganz leise Musik hört?????

Wenn das Gespräch nix hilft, dann an den Vermieter! Notfalls auch dem Vermieter eine Mietminderung androhen wegen dauerhafter Reduzierung der Wohnungsqualität aufgrund der Lautstärke!

Ja und dann eben tatsächlich nachts bei Ruhestörung die Polizei rufen oder eben beim Ordnungsamt eine Beschwerde einlegen.

Aber sich über unfreudliche Polizisten aufzuregen ist echt das Pferd von hinten aufgezäumt!

Nix für ungut, aber ihr habt den Frust echt viel zu lange runtergeschluckt!

VG
Tanja

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Also kann der Nachbar nach sechs Uhr seine Anlage so laut aufdrehen, dass man kein einziges Wort mehr versteht? Nur weil keine Nachtruhe mehr ist?

Unnötiger Lärm ist dann erlaubt und man kann diesen nicht ahnden?

Bist Du dir da sicher?

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< Der zuständige Polizist ging schon total genervt ans Tele, der hatte sicher bald Feierabend. >

Ja, hatte er bestimmt - vermutlich hatte er aber auch eine ziemlich beschissene Freitagnacht hinter sich und da kann man schon mal genervt sein!

LG

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Zumindest hätte er Dich an das Ordnungsamt/Stadtpolizei verweisen sollen, wenn er schon nichts unternehmen will, wozu er selbstverständlich befugt ist.

Einen einfach nur an den Vermieter zu verweisen war so nicht korrekt.

Unnötiger Lärm ist nie erlaubt.

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Zur Klarstellung: unnötiger Lärm ist verboten und kann bußgeldrechtlich geahndet werden. Daher ist eben nicht nur der Vermieter zuständig, sondern auch die Ordnungsbehörden.