sind Eltern dazu verpflichtet?

Hallo an Alle!

Ich habe hier rein interessens-halber eine Frage.
Habe nämlich schonmal gehört, dass rein rechtlich die Eltern verpflichtet sind, und man kann dies sogar rechtlich einklagen #schock, zur Hochzeit der Kinder einen gewissen Beitrag leisten zu müssen! Dies wird vom Gehalt oder so ausgerechnet...

Gibt es sowas auch, wenn die Kinder Haus bauen oder Kaufen? Müssen da die Eltern etwas beisteuern? Geht sowas wirklich durch vor Gericht #gruebel ?

Weiß auch nicht, ob das in D oder Ö gleich ist.
Freu mich über jede Antwort.

Danke!! #winke

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Wer hat Dir denn den Schwachsinn erzählt?

Gruß
GR

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In Österreich gibt es das wohl. Siehe auch meine Links zum ABGB unten.

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Klar Eltern müssen grundsätzlich ihr Gesamtes!! Einkommen an ihre Kinder abtreten und haben nur ein Taschengeld zu beanspruchen. Noch was: Selbstverständlich müssen Eltern ihren 30/40 jährigen Kindern 3 mal täglich den Arsch sauberlecken.

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#rofl

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#huepfund diesen Monat gibt es sogar noch ein Bonus, das Weihnachtsgeld.#huepf

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#rofl Wer hat Dir denn das erzählt?

Es war zwar mal Tradition, daß die Brauteltern die Hochzeit finanzierten, aber das ist genau so wenig einklagbar wie "der Bräutigam besorgt den Brautstrauß" oder "die Trauzeugin hilft bei der Auswahl des Brautkleides".

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Ich will gern das "Recht der Ersten Nacht" einklagen!!!#rofl#rofl#rofl#rofl

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Da hast du bei den ganzen Frauen bestimmt auch schon verschissen.#rofl#rofl

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In Deutschland ist das meines Wissens nach nicht gesetzlich geregelt. In Österreich hingegen schon. Da ist es wohl im ABGB geregelt.

Dazu kannst du dir folgende Paragrafen durchlesen:
Z. B.
http://www.jusline.at/1220_ABGB.html
http://www.jusline.at/1221_ABGB.html

Also ab § 1217 und folgende.
" target="_blank" rel="noopener ugc nofollow">http://www.jusline.at/Allgemeines_Buergerliches_Gesetzbuch_%28ABGB%29_Langversion.html#:-p

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auch wenn es dir meisten hier herzlich amüsiert hat #rofl so ist ist die frage nicht unberechtigt - denn in ein paar ländern zb österreich ist das "heiratsgut" tatsächlich gesetzlich geregelt #winke

goldtaube hat eh schon ein paar links gepostet. auch hier kann man zb eine kurzzusammenfassung finden:

http://www.kanzlei-rupp.at/_Ausstattung%20und%20Heiratsgut.html

ja, ich weiß manchmal sin'ma wirklich die insel der seligen und die hinterwäldler #rofl aber was solls :-)

lg

coppelia

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Da geht es um eine Ausstattung zur Ersten Hochzeit. Naja auch KuK.

aber sie fragt:Gibt es sowas auch, wenn die Kinder Haus bauen oder Kaufen? Müssen da die Eltern etwas beisteuern? Geht sowas wirklich durch vor Gericht ?



Die Lachnummer schlechthin!

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ok, aja, stimmt :-)

soweit ich weiß (ich bin laie): NEIN, es gibt in Ö keinen rechtsanspruch bei hauskauf/bau auf finanzielle unterstützung der eltern. rechtsanpruch auf kohle von den eltern hat man nur im rahmen einer ausbildung die die eltern eben ermöglichen und und ihm rahmen ihrer möglichkeiten finanzieren müssen.

und jeder kann - mit ausnahme etwaiger pflichtteilsansprüche im todesfall - mit seinem geld und vermögen machen was er will.

wer also in ö kohle von den altvorderen haben will muss heiraten :-)

lg

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In Österreich ist es so und nennt sich Aussteuer-gilt aber nur bei Hochzeit.
Ich hätte es von meinem Vater einklagen können, habe aber darauf verzichtet da ich keinen Kontakt aufnehmen wollte.
Mein Mann hätte es von seiner Mutter, ja auch Männer können das, einklagen können dann wäre sein Vater aber genauso dran gewesen und sein Vater ist schwerkrank.

Bei Haus Bau oder Kauf...nein davon hätte ich noch nichts gehört

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Vielleicht in Indien?


Ich glaube nicht, dass in den deutschsprachigen Ländern so etwas in irgendeinem Gesetzt steht.

Gruß

manavgat

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Da irrst du dich aber, zumindest gehört Österreich nicht zu Indien meines Wissens nach.
In Österreich kann man seine Eltern zur Zahlung des Heiratsguts verklagen und sie müssen zahlen.
Und die TE ist aus Österreich

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Aha, dann sind die jetzt noch konservativer, als ich dachte....


.... schon mal wegduck.....

Manavgat

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Bei Fragen, die die Anwendung rechtlicher Bestimmungen voraussetzen ist es wichtig deutlich das Land hervorzuheben worum es geht.

Wenn Du aus Österreich kommst, sollte das also klar am Anfang genannt werden.

Daher hast Du auch zunächst Unverständnis geerntet.

Ich hätte den kurzen Hinweis unten mit D und Ö überlesen. Und das Du ausschließlich Ö meinst wäre auch dann nicht klar gewesen.


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Und?

Ich habe kein Problem damit jetzt #kratz

Waren ja einige interessante Antworten dabei :-p

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Du nicht.

Aber vielleicht diejenigen die sich die Mühe machen die Rechtslage in Deutschland zu schildern um dann zu erfahren, dass es überflüssig ist, weil es doch um die Rechtslage in China geht.