Umgangsklage

Hallo,
hat jemand von Euch zufällig schon mal beim KV auf Umgang geklagt?

Was meint Ihr dazu?

Dank für Eure Meinungen! Eve

1

Wie meinst du das? Das Kind lebt bei dir und du willst ,daß der Vater verpflichtet wird,den Umgang wahrzunehmen?
Wenn ja......hab ich nicht gemacht und würde ich auch nie machen.
Ich werde meinen Kindern keinen Vater zumuten ,der sich nur widerwillig und lustlos und nur weil er vom Gericht dazu verdonnert wurde um sie kümmert.
Wem soll das was bringen?

2

Es gab natürlich schon solche Klagen.

Letztendlich kann das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater nicht gerichtlich durchgesetzt werden, weil davon auszugehen ist, das ein erzwungener Umgang für das Kindeswohl schädlich ist.

In dieser Hinsicht kannst du dein also Geld wirklich sparen.

Kite

3

Meine Meinung? Ich würde kein Kind zwingen zu einem Vater zu gehen den man dazu zwingen muss Zeit mit sienem Kind zu verbringen.....

4

Ich denke ein Umgang kann nicht erzwungen werden. Wenn der Vater nicht will, kann man ihn zwar gerichtlich dazu verdonnern, wenn er aber nicht kommt, ist das Thema durch.

Andersrum sieht es aus wenn ein Kind absolut nicht zum Vater will, das kann vom Gericht verordnet und vom Jugendamt / Ordnungsamt zum Vater gebracht werden!

Da sieht man mal wieder dass kleine Menschen weniger Rechte haben als Große.

5

Ich finde es richtig das man sowas nicht erzwingt, das man ein Kind wohin steckt wo es nicht gewollt ist, ich kann so eine Mutter nicht verstehen das sie dies Einklagen will.

Sicher ist es schade für das Kind, streite ich nicht ab, aber ich würde mein Kind nicht dahin schicken wenn ich wüsste das der Vater derart Lieblos ist.....

Und andersrum würde ich nie bzw. mein Mann würde seine Kinder nie zwingen zu uns zu kommen wenn sie nein sagen. Das man da mit der Polizei Kinder rausreisst unter schreien und heulen kann ich nicht verstehen wie ein Elternteil das seinen Kindern antut.....

6

Hi Eve

Ich wollte, nach meinen Schritten über einen Anwalt und über das Jugendamt das gleiche tun wie du. Damals wollte mir das JA noch nicht helfen.

Aber ich habe mir hier und auch privat Rat und einige Meinungen gesucht wodurch ich folglich zu dem Entschluss kam diesen letzten Weg doch nicht zu gehen denn -> auch wenn es irgendwo auf einem Papier steht, meinetwegen Umgang aller 2 Wochen Freitag bis Sonntag, muss sich der Vater dennoch nicht daran halten. Viele denken dann "ok, wenn er sich daran nicht hällt, muss ich ihm das Kind ja dann auch nicht mehr mitgeben wenn er sich sporadisch meldet", was jedoch nicht richtig ist.

Ich wollte mir diesen Stress, den ich dann psychisch hätte, einfach nicht noch zusätzlich antun.

Habe mir nochmals Hilfe beim JA gesucht. Es wurde ein Gespräch mit beiden Elternteilen ersucht und es hat funktioniert. Lini ihr Dad hat nun die Möglichkeit jede erste Woche im Monat von Donnerstag bis Freitag seine kleine zu sehen. Außerhalb dieser Zeit liegt es an mir zu sagen ja es geht oder es geht nicht.

Ich weiß nun das wir nicht mehr unsere geplanten Termine absagen müssen, wenn er sich sporadisch meldet um sein Kind zu sehen oder auch via Telefon zu hören. Wenn wir Zeit haben kann er sie auch zwischendurch sehen.

Wichtig waren mir die, leider nur 30 Std. (besser als garnichts) die meine Maus nun geregelt jeden Monat mit ihrem Vater verbringen kann und wenn er nicht kann oder absagt, muss er damit leben sein Kind weitere 4 Wochen nicht sehen zu können, falls wir keine Zeit haben. Er selbst schlug die Termine beim JA vor.

Wichtig ist das du für dein Zwerg da bist. :-)

Lieben gruß

7

Hallo,

ich hab keine Ahnung ob man den KV verklagen kann. Auch wenn er sein Kind nehmen müßte, heißt es ja nicht, dass es dem Kind dann bei ihm gut geht... Das Kind merkt ja dann, dass es nicht gewollt ist...

Aber hast Du es schon mal mit Gesprächen übers JA etc. probiert? Vielleicht schaffen die es ja ihm zu vermitteln, dass der Umgang zwischen Vater und Kind wichtig ist und der Vater ändert seine Meinung/Einstellung?

LG janamausi