Haushaltshilfe KK Abrechnung erhalten - kennt sich wer aus?

Hallo,

ich hatte vom 06.10 bis 03.11. eine Haushaltshilfe. Meine Mutter hat den Job übernommen. Meine Mutter hatte einen Netto-Verdienstausfall auf ihrem eigentlichen Arbeitsplatz in Höhe von 500,40 € (Nettolohn Stunde 5,34 € oder so), es wurden allerdings nur 333,60 € erstattet. Wie kommt das? Bei der Krankenkasse habe ich angerufen, kann aber leider keinen erreichen. Meine Mutter hat das mir zuliebe gemacht, ist aber auf Ihr Gehalt dringend angewiesen. Sie hat so schon einen niedrigen Stundenloh und hat nur wegen mir auch noch 170,00 € weniger zur Verfügung!! Hab natürlich ein voll schlechtes Gewissen.

Kennt sich wer aus?

LG, Sandra

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Schau mal in die Satzung deiner KK. Da wird das geregelt. Manchmal gibt es Abzüge, da einen Eigenanteil die Schwangere zu tragen hat.
Hat deine Mutter auch alles angegeben? Also z.B. auch den Anfahrtsweg zu dir?

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Als Schwangere ist man doch von Eigenanteilen befreit. Bei Krankheit muss man zusätzliche Beiträge zahlen.

Meine Mutter hat keinen Fahrweg, wohnt 10 min. von mir weg.

Die Krankenkasse ist die Techniker und die sind eigentlich immer sehr korrekt.

LG, Sandra

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Nicht zwangsweise - das steht eben ganz genau in der Satzung der KK. Warte einfach bis Montag und rufe dann dort an.

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Wenn Du bei der TK versichert bist, hast Du doch die 0800 Nummer. Da kannst Du auch WE jemanden erreichen.

Ich hatte 3x meinen Mann als HH, und da wurde zu 100% alles erstattet.

Jetzt habe ich eine gute Bekannte, die tgl. 6 Stunden kommt, und da wird es Stundenweise abgerechnet. Sie hat keinen Verdienstausfall.

Im Übrigen bist Du als Schwangere von Zuzahlungen bzgl. Haushaltshilfe befreit!!!!

Wenn Du noch fragen hast, kein Problem.....!

LG Antje

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Hallo,

da hab ich angerufen, die konnten nichts dazu sagen. Die haben mich an die Fachabteilung verbinden wollen, da war niemand. Ich warte seit Stunden auf Rückruf.

Ich denke auch, dass alles zu 100% ersetzt werden muss.

LG, Sandra

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Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Die Kassen übernehmen in diesen Fällen aber erforderliche Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall, z. B. bei unbezahltem Urlaub des Partners, dies ist in der Praxis die häufigste Art der Haushaltshilfe. Die Kostenerstattung in diesen Fällen regelt die Satzung der Krankenkasse, meist ist die Erstattung auf den Höchstbetrag der Kosten für eine gestellte Kraft (64,- Euro pro Tag) begrenzt.

Vielleicht hilft Dir das?

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Hallo,

danke. Genau das ist mein Problem. Meine Haushaltshilfe hatte ich für 4 Std. am Tag; sagen wir mal 22,00 €/Tag. Höchstgrenze also nicht erreicht. Meine Mutter hatte unbezahlten Urlaub. Dies ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen. Also deutet alles darauf hin, dass ihr 100% Ihres Verdienstausfalls zustehen, oder? Die TK hätte übrigens, wenn mien LG die versorgung übernommen hätte (nicht verwandt und so) 133,00 €/Tag gezahlt!

LG, Sandra

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Hätten sie nicht, der Höchstbetrag ist 64€/Tag.

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