Elterngeld gekürzt bei zu frühem Baby?

Hallo zusammen,
ich habe meinen Elterngeldbescheid bekommen und nun folgende Frage:
Meine Kleine kam am 22.08.2010 2 Wochen zu früh auf die Welt, deswegen hab ich anstatt bis zum 22.10.10 bis 31.10.2010 Mutterschaftsgeld bekommen, damit ich in Summe auf die 6 Wochen vor Geburt und nach der Geburt komme, vermute ich mal.
Nun wurde mein Elterngeld aber für den ersten Elterngeldmonat, nämlich dem 22.10.10 bis 22.11.2010 gekürzt und zwar um 33%, weil ich ja Mutterschaftsgeld bis zum 31.10. bekommen habe? Aber wieso?
Dadurch ist man doch benachteiligt, wenn das Baby früher kommt oder habe ich da einen Denkfehler? Denn das Mutterschaftgeld steht einem doch 14 Wochen zu und das Elterngeld 10 Monate??
Danke für eine Info in meinem Chaos!
LG tinba80 mit Romy

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wenn dein kind früher kommt, verlängert sich ja der mutterschutz nach geburt, ergo du erhälst länger mutterschaftsgeld nach geburt.

mutterschaftsgeld wird mit dem elterngeld verrechnet, da beides lohnersatzleistungen sind. und eg gibt es nur bis zum 1. geburtstag....



lg

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Danke für Deine Antwort, bin halt nur irritiert, weil ich ja quasi nur 9,5 Monate Elterngeld bekomme und die 2 Wochen Differenz machen 500 Euro, also eine Menge Geld!
VG

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Elterngeld steht einem nicht 10 Monate sondern 12. In den ersten Monaten wird es aber mit Mutterschaftsgeld verrechnet, weil beides Lohnersatzleistungen sind.

Du kannst nicht gleichzeitig beides haben, nur entweder oder. Und ja, im Endeffekt kriegst du deswegen weniger Elterngeld, weil die Zahlungen früher aufhören als wenn das Baby am ET gekommen wäre.

LG Alla

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Danke für Deine Antwort, schade, dachte Elterngeld würde ann bis zum ET + 1 Jahr gehen, das sind für uns mal eben 500Euro weniger, toll:-(

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Ja, man ist benachteiligt, wenn das Baby eher kommt und man wird "belohnt", wenn das Baby später kommt. Aber ehrlich gesagt, war das schon immer so. Mein Großer wurde 7 Tage nach ET geboren - 2006, also noch vor Einführung des Elterngeldes. Aber so habe ich eben 7 Tage länger Mutterschaftsgeld bekommen.

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Schade, na ja, danke für Deine Antwort, man blickt da ja sonst nicht durch, hier bekommt man immer hilfreiche Antworten!
Danke!

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Eigentlich müsstest du das Elterngeld ab dem ET+ 8 Wochen erhalten. Auch wenn das Baby früher kommt, wird die fehlende Zeit bis zum ET angerechnet. D. h. kommt das Baby wie in deinem Fall 2 Wochen früher, wird dann einfach so getan als ob er am ET geboren wurde. Nach ET hat man noch 8 Wochen Mutterschutz und danach Elterngeld.

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Hallo, ja das ist auch so, aber das Elterngeld hört am Geburtstermin + 1 Jahr auf und geht nicht bis zum ET + 1 Jahr, deswegen sind es nur 9,5 Monate und 500 Euro! Danke für Deine Antwort!

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Du hast nen Denkfehler drin!

Das Elterngeld wird nicht für Kalendermonate bezahlt, sondern für Lebensmonate.

Der Bezugszeitraum ist quasi vom 22.8. - 21.9. usw.

Für den Lebensmonat 22.10. - 21.11. hast du ja 1/3 von dem Monat Mutterschutz gehabt und den kürzen sie dir natürlich runter!

Musst mal die Anlage mit der Berechnung nachrechnen, dann merkst des!

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Hallo, das hab ich schon verstanden,
mich hat nur irritiert, dasss das Elterngeld am Geburtstermin + 1 Jahr aufhört und nicht beim ET + 1 Jahr, deswegen sind es nur 9,5 Monate Elterngeld. Danke für Deine Antwort!