Noch mal an alle, die meinen, man könne Gehaltsabrechnungen....

nach so und so viel Jahren weg schmeißen....

Der Ursprungsthread ist schon Ewigkeiten her, es ging um das Thema, ob man Gehaltsnachweise aufbewahren sollte oder nach einer gewissen Zeit entsorgen kann....

Ich habe mir heute eine Broschüre von der Deutschen Rentenversicherung durch gelesen und da steht ganz ausdrücklich drin, dass man keine Gehaltsabrechnungen, Zeugnisse, Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen usw usw. bis zum Eintritt in das Rentenalter entsorgen soll.

Ich war damals der Meinung, dass man sie bis zum Schluss aufbewahren sollte, andere waren der Meinung, man könne sie nach einer Aufbewahrungsfrist entsorgen....

Alles können und sind Nachweise zum Rentenanspruch. Man kann nie sicher sein, ob Daten übermittelt wurden oder auch im Nachhinein verloren gehen.

LG Janette

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Naja, aber reicht da nicht einfach den letzten Bescheid aufzuheben, der dir die momentane Rente mitteilt?
Da steht doch alles drin.

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Falsch !

Schon der letzte vorläufige Rentenbescheid kann Fehlerhaft sein. Und sollte tatsächlich eine Fehlerhaftigkeit bemängelt werden, so muss der Versicherte diese Fehlerhaftigkeit nachweisen. Und schon sind Lohn- oder Gehalts- oder Ausbildungsnachweise gefordert.

Auffallend ist, dass einer Medienmeldung zufolge jede 2. ( zweite ! ) Rentenberechnung bzw. Rentenbescheid falsch ist.

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Leider, ich würde dem auch nicht trauen.

Ich hatte auch schon falsche Bescheide, die vorher mal richtig waren, aber scheinbar haben sie mich dann eben mal über ein paar Jahre wieder "gelöscht".
Und ich brauchte dafür meine Abrechungen.

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Wenn die Zeiten im aktuellen Rentenbescheid erfasst worden sind, dann reicht das.

Gruß

Manavgat

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Ich denke, dass nicht jeder seine Renteninformation durchsieht und nach Fehlern untersucht.

Die Fehler fallen meistens erst dann auf, wenn man kurz vor Altersrente steht und den Antrag stellt.

Wie hier ein anderer User im Thread schon richtig schrieb, soll jede 2. Rentenhochrechnung Fehler enthalten.

Wenn man die Zeiten geltend machen möchte, ist man in der Beweispflicht.

Man kann ein Kontenklärungsverfahren zu jeder Zeit bei der Deutschen Rentenversicherung machen. Dafür gibt es entsprechende Vordrucke.

Für Leute, die relativ oft den AG gewechselt haben, ist so was auch empfehlenswert, bevor man die Altersrente erreicht.

#klee Janette

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Bei uns gibts gar nicht mehr jeden Monat eine Gehaltsabrechnung. Nur in den Monaten, in den es eine Änderung gibt (zB Weihnachtsgeld, Tariferhöhung etc.)#kratz

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und da reichen nicht die jahresbescheide?

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Mal Hand auf's Herz! Hast Du die Bescheide mal auf Fehler durchgeschaut? Jede 2. Rentenhochrechnung soll Fehler enthalten. Diese fallen meistens erst auf, wenn man die Altersrente beantragen möchte. Und was Dir dann fehlt, musst Du beweisen.

Viele Leute wissen auch gar nicht, für was sie alles Rentenpunkte erhalten können.

Z. B. wissen viele Leute auch nicht, dass man die Rentenpunkte während der Elternzeit beantragen muss, diese werden nicht automatisch dem Konto von demjenigen gutgeschrieben, der daheim bleibt und der Partner muss dafür eine Abtretungserklärung unterschreiben.

LG Janette