Wie werden Feiertage angerechnet?

Hallo,

ich arbeite seit September im Einzelhandel, 30Std. die Woche, in Früh- und Spätschicht und eben alle 2Wochen Samstags.

So, nun fallen ja der 1.Weihnachtstag und der 1.1. auf einen Samstag. Einen davon hätte ich arbeiten müssen mit 8 Stunden. In der Woche beträgt meine AZ täglich 5 Stunden.

Durch Urlaubsvertretung und so hab ich schon etliches mehr gearbeitet, ich hab mir das halt so ausgerechnet, die Wochen seit September mal 30 ist gleich mein Soll, und dann hab ich mir meine tatsächlich gearbeiteten Stunden aufaddiert. Da wir auch schon die Pläne für Weihnachten haben hab ich mal hochgerechnet bis 31.12.

Meine Kollegin sagt nun, dass wir keine Stunden gut geschrieben bekommen für Feiertage... Finde ich aber ungerecht... Wenn wir ne Woche Urlaub nehmen müssen wir ja u.U. auch 6 Tage Urlaub nehmen...

Ach so, Arbeitsvertrag hab ich net, meine A.koll. ist schon bald 10Jahre dabei und hat auch keinen, werde also auch keinen bekommen...
Meine AK meinte nun, sie möchte auch für den Feiertag eben Stunden angerechnet bekommen.

Wie sieht die Rechtslage aus? Und wieviel Stunden würden mir zustehen? 5 Stunden weil das meine Durchschnittsarbeitszeit ist, oder 8 Stunden, weil ich die immer Samstags arbeite?

Danke schon mal.

LG

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Hallo,

wieso gibts keinen Av???

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Hallo,

weiß ich doch nicht, hab halt keinen bekommen... Hab ja mündlichen Vertrag, eben 30Std. Woche, 20 Tage Urlaub, Gehalt... Bisher wurde auch immer pünktlich bezahlt, und ich vertrau meinem Chef auch, kenne ihn schon lange. Und wie gesagt, meine AK ist schon so lange dabei und hat keinen, und da wollte ich nun ganz bestimmt nicht als Neue kommen und drauf bestehen und Stress machen... Die anderen Kollegen haben ja schließlich auch kein Problem damit, da kann ich ja schlecht eins machen...

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Deine Denkweise ist etwas kompliziert. Man bekommt keine Stunden gut geschrieben, wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt. Der AG muss den Tag, wenn er ein fester Arbeitstag ist, vergüten in Euros, das ist korrekt. Er muss Dich so bezahlen, als wenn Du normal gearbeitet hättest.

Mit der Urlaubsregelung zu Weihnachten und Silvester hält es jedes Unternehmen anders.

Vom Gesetz her, ist der 24.12. und der 31.12. kein Feiertag. Nur der erste und zweite Weihnachtstag und Neujahr sind gesetzliche Feiertage.

Somit können Unternehmen verlangen, wenn Du an diesen beiden Tagen nicht arbeiten möchtest, es aber ein Arbeitstag für Dich wäre, für beide Tage volle Urlaubstage anzurechnen.

Bei mir ist es so, dass ich Weihnachten oder Silverster einen halben Tag arbeiten müsste. Wenn ich beide Tage gar nicht erscheinen will, muss ich 2 volle Tage Urlaub nehmen. Wenn ich an einen der beiden Tage einen halben Tag arbeiten würde, müsste ich für 1,5 Tage Urlaub nur 0,5 Tage einreichen.

LG Janette

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hallo,
verstehe ich dich richtig, dass du dich ärgerst, dass du an den beiden samstagen, an denen du hättest arbeiten müssen nun frei hast, weil es sich um feiertage handelt ?
und dafür willst du deinem arbeitgeber stunden in rechnung stellen, eben weil du nicht arbeiten gehen kannst ?

gruß claudia

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Hallo,

na in meiner Spätschicht-Woche muss ich Samstags auch arbeiten, und da ja nun Feiertag und ich nicht arbeiten "kann" (und auch nicht will), werden mir für diesen Tag eben Minusstunden geschrieben, bzw. muss ich die Tage vorher mehr arbeiten als normal, um die 30Stunden voll zu kriegen... Und das finde ich irgendwie ein bisschen ungerecht... Oder liege ich da falsch?

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achso !
jetzt verstehe ich deine denkweise.

wenn du feste freie tage und arbeitstage hast, dann sollte man denken, dass du keine minusstunden angerechnet bekommst. solltest du aber nach dem prinzip arbeiten, dass du eben 30 Stunden voll bekommen musst, dann musst du als ausgleich für einen feiertag die stunden dranhängen.

ist immer etwas kompliziert bei 6-tage-wochen, ich weiß.

eine meiner mitarbeiterinnen fängt z.b. freitags immer erst um 13 uhr an, weil sie dafür bis um 20 uhr arbeitet. da aber am heiligabend (freitag) bis um 14 uhr gearbeitet wird, fängt sie dafür um 9 an und hat nicht ihren freien vormittag. schlussendlich zählen dort dann die arbeitsstunden (da sie montags nicht arbeitet und regulär frei hat).
andersrum hat eine andere arbeitnehmerin glück , da diese von 9 - 20 uhr arbeiten würde und sie diesmal um 14 uhr feierabend hat und somit stunden geschenkt bekommt diese mitarbeiterin arbeitet regulär auch montags).

ich hoffe, du kannst mir folgen. ;-)





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Hallo Lenchen ,

Du hast eine etwas naive Einstellung zum Thema .

Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, so verringert sich die Anzahl der zu leistenden Wochenarbeitsstunden um die Anzahl Arbeitsstunden , die auf den Feiertag entfallen.

Beispiel : Wenn ich in der Apotheke ( auch quasi Einzelhandel mit 6 Arbeitstagen ) samstags turnusgemäß mit Arbeiten an der Reihe bin und auf diesen Samstag ein Feiertag fällt, brauche ich nicht zu arbeiten und bekomme trotzdem mein volles Gehalt - Glück gehabt, meine Arbeitszeit verringert sich um die 5 Stunden, die ich hätte kommen müssen. Wenn der samstägliche Feiertag allerdings auf meinen freien Samstag fällt, habe ich halt diesen Vorteil , weniger arbeiten zu müssen, nicht, aber ich kann doch von meinem Chef keine " Gutschrift " für diese Stunden verlangen !!!

Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, hier hast Du gar keinen Anspruch auf bezahlte Freizeit. Ich habe das Glück, einen sehr netten Chef zu haben, der uns an beiden Tagen morgens arbeiten lässt und uns den Nachmittag jeweils schenkt, so dass wir dafür keinen halben Tag Urlaub investieren müssen.

Du regst Dich also ganz umsonst auf !

Gruß,
Heike

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Hallo,

ich hätte an einem von den 2 Sa. arbeiten müssen, da ich ja alle 14 Tage dran bin... Und diesen einen Tag wollte ich in Stunden angerechnet bekommen... und ich wollte mir nur 5 Stunden anrechnen...

Ich arbeite Mo-Fr 5 Stunden, alle 14-Tage Sa. 8 Stunden!

Und diese 8 Stunden, die mir in der einen Woche fehlen, wo ich halt Sa nicht arbeiten "Kann" wegen Feiertag, diese 8 Stunden wurden mir jetzt auf die Woche gelegt, d.h. ich arbeite in der Woche wo ich Samstags hätte arbeiten müssen, aber Feiertag ist nicht 5 Stunden wie üblich, sondern jeden Tag 7Stunden - Begründung der Chefin - dir fehlen ja die Stunden vom Samstag...

Aber wenn es so ist, dann ist es wohl so, kündigen werde ich deshalb ja eh nicht... Ist halt nur schade, ausgerechnet in der Woche zwischen Weihn.und Silvester hat ja auch die Große Ferien, aber leuchtet mir ja ein, dass da viel Umsatz ist...

Danke trotzdem