Elternzeit verkürzen / Kündigung steht im Raum

Hallo zusammen,

im Februar 2010 kam mein zweiter Sohn zur Welt. Ich habe für zwei Jahre Elternzeit beantragt.
Nun hat sich aber einiges geändert und ich wollte nach Ende des ersten Jahres wieder arbeiten.
Dem Kleinunternehmen, in dem ich bisher gearbeitet habe, geht es sehr schlecht und mein Chef hat mir offen gesagt, dass er mir wohl betriebsbedingt kündigen müsse, da keine Arbeit da sei, die Situation bessert sich auch in diesem Jahr nicht.

Sprich, ich brauche jetzt einen neuen Job. Kann ich mich beim Arbeitsamt Arbeit suchend melden und würde ich in dieser Zeit, bis ich wieder Arbeit habe auch Leistungen oder werde ich auf die angemeldeten zwei Jahre festgelegt und kann erst wieder ab 2012 arbeiten?


Muss ich, um mich Arbeit suchend zu melden eine Kündigung haben? Mein Chef kann mir ja in der Elternzeit nicht kündigen?

Für Antworten wäre ich dankbar.

LG
Sakirafer

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Was spricht dagegen, dass du dir in einer anderen Firma einen Job suchst? Teilzeit kannst du doch arbeiten in der Elternzeit.
Aber zu deinen Fragen:
Einmal die Elternzeit beantragt, mußt du dich daran halten. Du kannst nur mit Zustimmung deines Chefs vorzeitig zurückkehren. Gibt dein Chef dir die Zustimmung, kann/muß er dir ganz normal kündigen und Einhaltung der Kündigungsfrist und du kannst dich dann arbeitslos melden und wenn du die Anwartschaftszeit erfüllst, bekommst du auch ALG1. Gibt dein Chef dir die Zustimmung nicht, hast du Pech gehabt und kannst nur versuchen teilzeit in ein anderes Unternehmen zu gehen.
Aber...was willst du denn mit deinem Kind machen? Ist denn die Betreuung gesichert?

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Hallo Kati,

das wäre ja mein Ziel, einen anderen Job bei einer anderen Firma. Allerdings habe ich Angst, nicht gleich etwas zu bekommen und es finaziell noch schwieriger wird.
Die fianzielle SItuation sah im letzten Jahr noch so aus, dass wir das zweite Jahr nach Wegfall des Elterngeldes ohne großen Schwierigkeiten überbrücken könnten.

Betreuung der Kinder ist gesichtert (zumindest für eine Teilzeitstelle). Der Große geht in den KiGa und der Kleine könnte durch Großeltern betreut werden, bis ein KiGa-Platz zur Verfügung steht. Bei uns bekommt man einen Platz für Einjährige nur, wenn man nachweisen kann, dass man arbeiten geht.



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Beantrage Teilzeit in Elternzeit in einem anderen UNternehmen und solange du ncihts hast bekommst du ALG1 wenn du sonst die Voraussetzungen erfüllst!

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Hi,
ich bin in einer ähnlichen Situation wie du und hatte bereits eine Beratung beim Arbeitsamt.

Du kannst dich jederzeit problemlos arbeitssuchend melden. Natürlich solltest du dann auch Arbeit suchen, sprich Kinderbetreuung haben, aber Pflichten sind an diese Meldung (nicht zu verwechseln mit der "arbeitslos-Meldung") eigentlich nicht gebunden.

Arbeitssuchend kannst du dich übrigens auch online über die website der Agentur für Arbeit melden, geht problemlos. Ein paar Tage später hatte ich Unterlagen im Briefkasten, die ich ausgefüllt zurückschicken sollte (ok, doch eine kleine Pflicht: da war eine Frist einzuhalten ;-)), und einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Bei diesem Gespräch solltest du direkt mit deinem Berater klären, ob du evtl. die Möglichkeit hast, nach einem Auflösungsvertrag (oder einer Kündigung deinerseits) ohne Sperre ALGI beziehen könntest. Am besten lässt du dir von deinem AG schriftlich bestätigen, dass er dir nach Ablauf der EZ vermutlich kündigen müsste.

Bei mir wäre es problemlos möglich gewesen, mein Arbeitsverhältnis (und damit auch meine Elternzeit) zu beenden und mich arbeitslos zu melden, mit Leistungen (ich habe für 12 Monate Anspruch auf ALGI).

Bisher habe ich das nicht gemacht, bei mir spielen andere Überlegungen mit rein...so lange ich in EZ bin bin ich beitragsfrei krankenversichert. Das wäre ich über ALGI auch, nur wenn es ganz blöd kommt und ich in der Zeit nichts finde habe ich ein Problem. So habe ich quasi ein weiteres Jahr Spielraum (Familienversicherung ist unmöglich, und eine freiwillige gesetzliche würde uns jeden Monat ca. 300 Euro kosten). Da unser Kleiner aktuell sehr oft krank ist bin ich auch ganz froh, wenn die ganzen Pflichten, die mit der Arbeitslosmeldung einhergehen noch etwas verschoben werden können.

Melde dich beim Arbeitsamt, und kläre diese Fragen direkt dort. Meine Meinung als Laie ist die, dass deine Chancen gar nicht so schlecht stehen, auch wenn du dafür selbst kündigen müsstest.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo Miau2,

super, dass ich auf dich in diesem Forum getroffen bin#pro

Ich denke, mein Chef kann mir eine solche Bescheinigung ausstellen. Er ist selbst unglücklich darüber, dass es so ist, wie es ist und er mir nicht helfen kann.

Ich denke, dass ich mich und die Kinder mit meinem Mann familienversichern könnte, wenn es hart auf hart käme, aber ich hoffe, dass ich schnellst möglich Arbeit finde.

Ich werde mich gleich direkt online bei der Agentur für Arbeit melden.

Vielen Dank und ich drücke dir die Daumen, dass du bald eine geeignete Stelle findest und dass euer Kleiner schnell gesund wird und vor allem auch bleibt.

GLG

Sakirafer

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Wieso sollte sie kündigen müssen? Sie kann problemlos in Elternzeit Teil-Arbeitslosengeld beantragen wenn der AG ihr keine Teilzeitstelle bieten kann!

Das würde ich wohl erstmal tun und dabei suchen und erst danach kündigen, wenn man sicher ist, dass man dann was hat!