Anzeige wegen Beleidigung und Ordnungswidrigkeit

Halli Hallo,

mein Mann ist Taxifahrer sein AG hat gestern angerufen und gesagt, dass zwei Frauen ihn wegen Beleidigung und Ordnungswidrigkeit angezeigt haben. Mein Mann kann sich an die Situation nicht erinnern hat aber an der genannten Uhrzeit gearbeitet. Meine Frage ist wir haben eine Rechtschutzversicherung kann die uns weiter helfen bzw. was kommt auf ihm zu. Was soll er bei so einem Fall machen- vielen dank

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Die Frage ist ob eine Rechtschutzversicherung bei Beleidigung greift.

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Hallo!

Ich würde erstmal abwarten, bis da tatsächlich Post kommt und dann natürlich zu einem Anwalt gehen.

Ob eure Rechtsschutzversicherung in diesem speziellen Fall greift, ist natürlich eine andere Frage.

LG Lena

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Beleidigung ist eine Straftat.
Bei dieser Art Straftat (vorsätzlich) greift keine Rechtsschutzversicherung.

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Hallo!

Welche Ordnungswidrigkeit soll er denn begangen haben?
Konnte ihm sein AG keine genaue Auskunft geben?

Würde erst mal abwarten, ob und was da noch kommt.
Dein Mann kann sich ja dann zu dem Sachverhalt äußern.

Lg, k.

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das wissen wir leider auch noch nicht ganz genau nur die polizei hat beim AG angerufen und dies uns diese mitgeteilt

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Solange man nicht weiß was konkret vorgeworfen wird kann man wenig sagen.

Haben sich die Frauen bei dem AG beschwert oder liegt eine Strafanzeige vor und es laufen Ermittlungen der Polizei?

Wie bereits ausgeführt greift hier kein Rechtsschutz.

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Beim StGb greift weder PKH noch Versicherung.

mfg

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Er kann sich nicht erinnern..., wer`s glaubt..

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ccino

ich hoffe, dass dir sowas nicht passiert #zitter

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Dazu kann ich dir ne nette Geschichte erzählen.

Ich war damals 18, fast 19. Fuhr seit 1 Jahr Auto.

Wohnte in einer Straße, da hätten 2 40Tonner problemlos aneinander vorbeigepasst.

Eines Tages fuhr vor mir n Oppi mit Ommi, 20, STRICH 20. Die Strecke war 60km/h. Eindeutig ausgeschildert.

Sie suchten nix, sie fuhren "Schlängellinien", die Omma fuchtelte dem Oppa laufend vor der Nase rum. Er bremse und gab "Gas" wie ihm beliebte.

Irgendwann fuchtelte ich hinten rum und zeigte mit den Händen an, dass hier 60 sei.

Nicht mehr, das schwöre ich bei Gott.

Wochen später: Anzeige Beleidigung. Ich konnte mich noch genau erinnern.

Rechtschutz griff nicht, wir mussten das bezahlen. Oppa bekam Recht. Seine Omma saß ja als Zeuge drin. Ich, jung und allein im Auto.

Und einen Stinkefinger (Beleidigung) zeigte ich nie jemandem. Meine Ausführungen dazu "interessierten" nicht, er bekam Recht.

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Warte ab, ob die Polizei überhaupt ein Ermittlungsverfahren aufnimmt. Darüber bekommt ihr schriftlich eine Strafanzeige und die Aufforderung, sich zur Tat zu äußern.

Wenn ihr euch nicht zur Sache äußern wollt, dann nur Angaben zur Person machen (ist Pflicht!). Für den Rest einen Strafverteidiger suchen (von Freunden empfehlen lassen!), und hoffen, dass er das Verfahren irgendwie einstellen kann.

Hat er Zeugen, die für ihn aussagen können? Das wäre wichtig.

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danke für deine Antwort

Zeugen hat mein Mann leider nicht !

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Die Angaben zur Person (z.B. in einer Anhörung vor dem Erlass eines Bußgeldbescheids) braucht man nicht ausfüllen, wenn die Daten der Person im Anschreiben (Adresse etc.) korrekt sind.

Fazit: Bei schriftlichen Beschuldigungen der Polizei/Bußgeldstelle (z.B. Vorladung oder Anhörung) braucht man regelmäßig keine Angaben zur Person machen. Man kann das Schreiben einfach komplett ignorieren.