Mietvertrag unterschrieben, rücktritt möglich?

Hallo

eine Freundin hat am Donnerstag einen Mietvertrag unterschrieben und die 1 rate von der Kaution schon gezahlt, morgen soll die wohnungübergabe stattfinden ABER die möchte die wohnung nicht mehr..

Kann sie heute noch vom mietvertrag zurück tretten?
und bekommt sie die erste rate von der kaution zurück?


wäre um jede antwort dankbar

lg Sandra

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natürlich kann sie jederzeit den unterschriebenen Vertrag kündigen.........mit 3 Monaten Kündigungsfrist, denn warum sollte ein Vermieter die Dummheit deiner Freundin ausbaden?

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Nein, warum sollte sie können?
Sie kann aber mit der üblichen Kündigungsfrist kündigen.

Gruß,

W

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Nein, sie kann nicht nicht zurück treten. Sie kann den Vertrag ganz normal mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen. Sie muss aber erst mal ganz regulär die zwei weiteren Raten der Kaution zahlen. Und bekommt sie dann am Ende des Mietsverhältnisses wieder erstattet. Es sei denn, der Vermieter kommt ihr entgegen.

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Wenn es keine versteckten Mängel o.ä. gibt, wieso sollte sie ein Rücktrittsrecht haben? Der Vermieter kann ja jetzt auch nicht mehr sagen, nö, ich hab mir überlegt, ich will doch jemand anders ...

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Zurücktreten nicht, aber sie kann ja schon mal fristgerecht kündigen.

Die Kaution hat sie natürlich auch zu entrichten und erhält sie auch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück.

Warum möchte sie die Wohnung denn nicht mehr?

LG Kathi

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Hallo,
bin mir nicht sicher aber hat nicht jeder ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht bei Verträgen??? Mieterbund fragen!!!
Lg Debby30

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Hi,
das ist ein Ammenmärchen.

Es gibt kein pauschales Rücktrittsrecht (genau so wenig ein pauschales Umtauschrecht).

WAS es gibt ist ein 14tägiges Rückgaberecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes. Klassischer Fall: Kauf (bei einem gewerblichen Verkäufer) im Internet.

Nur hat das halt mit dem Fall, dass man dem Anbieter/Verkäufer/Vermieter gegenübersitzt, sich die "Ware" (die Wohnung) vorher angucken konnte und dann entscheiden konnte nichts zu tun.

Sie hat kein Rücktrittsrecht und kein Recht auf fristlose Kündigung, es sei denn, es gibt heftigste (bei Unterschrift nicht bekannte) Mängel. Aber darum geht es ja hier offenbar nicht (oder es blieb aus irgendwelchen Gründen unerwähnt).

Sie kann natürlich zum Mieterbund rennen, vielleicht hat sie ja Glück und einen ober.... Vermieter, der einen aus irgendeinem Grund unwirksamen Mietvertrag vorgelegt hat.

Aber im Normalfall hat sie nur die Chance, fristgerecht zu kündigen.

Viele Grüße
Miau2

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Nö, so ein pauschales Rücktrittsrecht gibt es nicht. Lediglich bei Verträgen im Rahmen des Fernabsatzgesetz (z.Bsp. Internet- bzw. Telefonbestellungen).

Und der Mieterbund ist natürlich eine feine Sache - allerdings nur, wenn man da auch Mitglied ist. Und bei dem oben geschilderten Fall dürfte selbst der nichts ausrichten können.

LG Kathi

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Hallo,

wenn das alles sooooo einfach wäre. Dann wären Vermieter die Deppen und Heiratswillige Männer die gearschten.

Wie gut, dass nicht alles sooooo einfach ist.

Nee, die Wohnung willl ich doch nicht und neee, die Frau gefällt mir auch nicht. Boah !

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Deshalb war von mir geschrieben :ich bin mir nicht Sicher!!!! Netter Umgangston hier!Bei mir steht es übrigens im Mietsvertrag!!!!Habe eben gerade geschaut,da wird es wohl verschiedene Verträge geben ! Allerdings sind es bei meinem Vertrag 10 Tage(ist ein Mietskaufvertrag)!!!!!
Soviel zu Unfug und Boah!

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du hast sicher deine BratSkartoffeln neben deinem MietSvertrag liegen gehabt!

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Hallo,

" Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. "

In 99,99 % ist ein ordentlicher Gesetzeskonformer geschlossener Mietvertrag für beide unterzeichneten Parteien verbindlich.

Bei der Frage von "Sandra" wurde der Eindruck erzeugt, als handele es sich um einen normalen Mietvertrag. Die Frage war dazu, ist ein Rücktritt möglich ?

Sollte es sich hier um einen unterschiedlichen Mietvertrag handeln in dem eine Rücktrittsfrist vertraglich und verbindlich vereinbart war, dann ist eine Thraedfrage in diese Richtung nicht nur überflüssig sondern auch eine unschöne Art mit Urbia Mitgliedern umzugehen.

Handelt es sich aber um einen normalen Mietvertrag in dem keine Rücktrittfrist vereinbart wurde so gelten die darin vereinbarten Gesetzlichen Kündigungsfristen.

Das zeigt wieder einmal mehr, dass Thraedsteller ihre Sachdarstellung klar und ihre Fragen eindeutig stellen sollten, um Missverständnissen vorzubeugen.

Nobility

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Danke für eure antworten..!

Meine Freundin war da & konnte zurücktretten..

sie muss auch nicht die 2 weiteren Kautionsraten zahlen..

der vermieter kam ihr entgegen..

man sagte ihr wohl das sie eigendlich normal kündigen muss(3monats frist), da sie aber die schlüssel und den mietvertrag noch nicht erhalten hat drücken sie nochmal ein auge zu..

die erste kautionsrate gibt es nicht direkt zurück die wurde normal auf das konto gezahlt und nach der zeit dann ausgezahlt

lg Sandra

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Dann hat Deine Freundin mehr Glück als Verstand gehabt.

Gruß,

W