Gleiche KK von Vor- oder Nachteil?

hallo,

würde gerne wissen, ob es beim antrag zwecks KB von vor- oder nachteil

ist, wenn man die gleiche KK hat. werden im sommer unsere 1.ICSI haben

und überlegen uns beide bei der gleichen KK zu versichern.

wie sind denn eure erfahrungen?

ich wünsche euch ein schönes Wochenende.#winke

LG luk84

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Die KK rechnen nach Verursacherprinzip ab.
Es ist egal, bei welcher KK man ist -diejenige, bei der der Verursacher versichert ist, zahlt 509 % -sind beide Verursacher (wie z.B. bei uns -Endo III und OAT III), zahlt jede KK 25 % und wir halt die anderen 50 %.

Wenn es sich um eine GKV handelt.... Ich habe es leider bei Freunden (PKV) erlebt, dass es keinen richtigen Verursacher gab. Jahrelang erfolgloses üben, nach Kiwu-Praxis mit GV nach Plan und IUI -erfolglos... Und als dann an die IVF ging, da stellte sich die PKV quer, weil es keinen ersichtlichen Verursacher gab. Also beide beider gleichen PKV versichert und trotzdem mussten sie alles selbst zahlen.

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wir sind beide GKV, ich weiß gar nicht ob ich mitverursacherin bin

(habe eine eizellreifungsstörung aber sonst ist alles ok)

also letzendlich zahlt die KK dann sowieso insgesamt die

50% richtig?

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Genau, wenn man verheiratet ist und beide Partner über 25 sind, dann zahlt die KK bei drei Versuchen 50 % der Kosten...

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Bei der GKV zählt das Körperprinzip, nicht das Verursacherprinzip. D.h., es zahlt die KK 50% der Kosten bei dem die Behandlung vorgenommen wird. Also der größte Teil wird von der KK der Frau bezahlt. Es ist vollkommen egal, ob ihr bei der gleichen oder bei unterschiedlichen KK seid. Der einzige Vorteil, den man bei gleichen KK hat, ist das der Antrag gleich für beide genehmigt werden kann und man es nicht hin und her schicken muss.
LG#winke

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danke für deine antwort :)

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Ja...?!
Also bei uns hat man immer Verursacherprinzip gesagt -meine KK sagte ja auch zunächst, dass es nur an meinem Mann liegt wegen OAT und dass Endo kein ICSI-Grund wäre. Seine KK wollte aber nicht die vollen 50 % der Kosten tragen, weil die meisten Kosten ja bei mir anfallen. Also hatte Stutti damals einfach uns beide als Verursacher eingetragen und dann ging es.

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Hallo,

in der GKV kann beides gut sein, gleiche KK oder unterschiedliche KK.

Bei der gleichen KK muss das Antrag halt nur einmal bearbeitet werden, d.h. ihr spart Euch einen Weg.
Bei unterschiedlichen KK kann es bei Folgegenehmigungen von Vorteil sein, wenn eine KK die Folgebehandlungen anstandslos genehmigt und man mit diesem Argument und Druckmittel zur anderen KK kann.
Folgegenehmigungen können durch verschiedene Gründe notwendig werden, u.a. Ablaufen der alten Genehmigung, Bedarf eines vierten Versuchs, ...

Gruß Lucccy