Kündigung bekommen während dem Urlaub!!!

Ich bin am Freitag den 4. nach Italien für ein paar Tage geflogen, am 9. feb. bin ich wieder zu Hause gewesen, ich habe ein paar SAchen geholt und wollte weiter mit meinem Mann und Tochtger ins Allgäu fahren,
als ich unsere Post gesehen habe, fand ich einen Brief, ohne Briefmarke !stand nur "per Bote" mein Mann sagte er hat den Brief am 5. oder 7. feb bekommen.

Kündigungsdatum steht 31. Januar 2011, Vertragsende 28. Februar 2011!!!!


ich habe gleich am 9. meine Chefin angerufen, sie hatte keine Ahnung dass ich gekündigt wurde! sie sagte zu mir, sie meldet sich noch mal, (sie wollte mit ihrem Chef sprechen) da ich mein Arbeitsplatz nicht mehr habe und ich soll in ein andere Objekt arbeiten bis Ende Februar.

bis Heute hat sie sich nicht bei mir gemeldet, ich weiss nicht was ich machen soll,

vielleicht kann mich jemand weiter helfen,

wie sieht aus mit dem Kündigungsfrist?
kündigung während dem Urlaub?

anfang April hätte ich ein Jahr bei der Firma gearbeitet, bekomme ich vielleicht Arbeitslosengeld?


was mache ich mit der Krankenversicherung?

ich habe vor 3 Wochen einen Computer gakauft, bezahlt wird per Raten und habe eine Arbeitslosversciherung abgeschlossen, was soll ich machen?



ich hofe ihr könnt mir helfen!


LG


Lenny

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Ich würde wohl schnellstmöglich zum Anwalt gehen, denn dir kann erst mit Zugang der Kündigung gekündigt werden udn dann der entsprechenden Frist.

Also geht zum Ende Februar nicht mehr, denn Zugang 5. (wenn wir mal nett zum AG sind!) bedeutet frühestens zum 15.3. zu kündigen.

Was sagt dein Vertrag über Kündigungsfristen, wie groß ist das Unternehmen usw.?

Wie das mit einer Kündigung und dem Zugang während des Urlaubs aussieht weiß ich auch nicht, aber da du ja am 9. spätestens bestätigt hast, sie erhalten zu haben, ist die Frage damit eh erledigt, denn es bleibt ja dann theoretisch beim 15.3. wobei das fraglich ist, wenn das falsch formuliert ist in der Kündigung!

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Naja das kommt drauf an. Wenn drauf steht "per Bote", dann kann man eigentlich davon ausgehen, dass das per Stadtbote o.ä. geschickt wird. Und dann wird das noch am selben Tag zugestellt.

Vielleicht hat der Mann auch erst am 5.2. den Postkasten geleert? Es kommt drauf an, wann das Schreiben tatsächlich im Postkasten war und nicht, wann der Mann es raus genommen hat.

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unser Postkasten wird täglich geleert :S

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Hi du,

was steht den in deinem Vetrag und was ist der Grund der Kündigung? Bist du noch in der Probezeit?

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Also während des Urlaubs gekündigt zu werden ist ok. Da gibts keine Regelung, dass während des Urlaubs nicht gekündigt werden darf! Der AG muss nur beweisen können, dass die Kündigung in deinen Rechtsbereich bekommen ist (also Brief per Einschreiben, oder selbst einwerfen oder Ähnliches). Nur, wenn du n halbes Jahr oder was weg bist, gelten andere Vorschriften!

Allerdings möchte ich auch meinen, dass die Kündigung erst zum 15.03. wirksam wird, da der Brief eben erst im Februar zugestellt wurde!

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aber dann doch nur wenn die TE beweisen kann z.b. Durch aufschrift des Boten (Datum), Poststempel oder ähnlichem, dass der Brief erst im Februar ankam und nicht doch schon zum 31.1. eingeworfen wurde...

???

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Nee, anders herum wird ein Schuh draus.
Der Absender müßte beweisen, dass die Kündigung schon eher im Kasten war.

Lg,

W

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Du solltest schleunigst zum Fachanwalt bzw. zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage erheben. Dazu hast Du 3 Wochen Zeit!

Was Deine Fragen betrifft:
Kündigungsfrist kannst Du Deinem Vertrag entnehmen bzw. gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzliche Frist. Kommt auch darauf an, ob Du noch in der Probezeit warst.

Urlaub schützt nicht vor Kündigung.

Anspruch auf ALGI hast Du, wenn Du innerhalb 24 Monaten 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet hast.

Gruß,

W

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Hallo!

Du schreibst "Vertragsende 28.2."

Hast du einen befristeten Arbeitsvertrag? Oder war das Datum auf die Kündigung bezogen?

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"vertragsende 28.2" stand auf dem Brief

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Hallo,

das kommt auch alles stark auf deinen Vertrag an. Welche Frist steht denn darin?

Wenn du zB befristet angestellt bist, kann es unter Umständen sein, dass dein AG dir GAR nicht kündigen kann.
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7624.pdf
"Da das befristete Arbeitsverhältnis endet, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, kann es grundsätzlich auch weder durch den Arbeitnehmer noch durch den Arbeitgeber vorher gekündigt werden."

Wegen des Urlaubes gilt:
"Die Kündigung ist auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit zugegangen,
wenn sie in den Briefkasten des Arbeitnehmers gelangt ist."http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/Zugang_Kuendigung_Urlaub.pdf?ndigung_Urlaub.pdf
Den link solltest du mal durchlesen.

Arbeitslosengeld bekommt man meines Wissens erst nach 2 Jahren Arbeit.

Krankenversicherung kannst du über deinen Mann laufen lassen (Familienversicherung).

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Dann musst du dein Wissen aber noch mal auffrischen, ALGI gibts bei 12 Monaten sv-pflichtig beschäftigt in den letzten 2 Jahren!

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Mann sagte er hat den Brief am 5. oder 7. feb bekommen.

Kündigungsdatum steht 31. Januar 2011, Vertragsende 28. Februar 2011!!!!

Vermutlich ist das keine fristgerechte Kündigung. Entscheidend ist der Zugang. Dein Mann ist aber nicht annahmeberechtigt, oder? Er ist aber ziemlich treudoof, wenn er nicht mal Datum und Uhrzeit der Entgegennahme auf dem Umschlag notiert und Dich umgehend informiert.

Schau in Deinem Arbeitsvertrag nach. Ist die Kündigung nicht fristgerecht, musst Du gar nichts machen, dann ist sie nämlich überhaupt nicht wirksam. Falls doch: nach 6 Monaten besteht Kündigungsschutz, d. h. Du könntest Kündigungsschutzklage erheben. Dafür solltest Du Dich an eine Anwältin wenden. Hol Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, wenn Du zu wenig verdienst.

Gruß

Manavgat

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er konnte aber nicht wissen was in dem Brief steckt! auf dem Umsclag stand kein Firmenname oder sowas, nur mein Name , Adresse und "Per Bote" !

es war auch noicht per Einschreiben, der Brief war einfach in unsere Briefkaste.

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Der Ratschlag wäre sehr fahrlässig, wenn sie sich dran hält.
Erstmal hat der Chef ja reingeschrieben, dass behelfsweise zum nächst möglichen Termin gekündigt wird. Das wäre dann eh der 15.3.

Wenn sie aber gar nichts macht und die 3 wöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt, dann wird die Kündigung zum 28.2. wirksam. Egal ob sie fristgerecht wäre oder nicht.

Gegen eine (auch unwirksame) Kündigung muss man IMMER per Kündigungsschutzklage vorgehen.

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