Darf ich den Unterhalt für die Kids auf ein "fremdes" Konto überweisen

Hallo zusammen,

aufgrund einer drohenden Insolvenz musste / habe ich ein neues Konto bei der Sparkasse eröffnet.

Das vorherige Konto läuft auf meinen Noch-Mann und mich. Dorthin hat er bisher auch immer den Unterhalt überwiesen. Doch da dieses Konto ruht, und die Bank (bei der er noch ein eigenes separates Konto hat) mein neues Konto nicht kennen soll (Rat von meinem Anwalt), möchte ich gerne, dass er den Unterhalt auf ein "fremdes" Konto überweist.

Z.B. das von meinem neuen Partner oder das meiner Schwester.

Darf ich das überhaupt? Er weigert sich nämlich. Und will anscheinend, dass das Geld lieber auf dem "eigefrorenem" Konto verpufft, als dass es bei mir und den Kindern ankommt.

LG
mini-sumsum

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Meiner Ansicht nach ist das schon seitens der Bank ausgeschlossen.
Bei privaten Girokonten unterschreibt man, dass man gem. §8 des Geldwäschegesetzes das Konto nur für Transaktionen auf eigene Rechnung nutzt.

Gruß,

W

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unterhalt kann man doch innerhalb 7 tagen IMMER holen, genau wie ALG2 - oder irre ich#kratz

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Hallo!

Privat gezahlter Unterhalt (also vom Kindsvater) ist nicht unbedingt frei!
Ist z.B. eine Pfändung auf dem Konto, so unterliegt dieser Unterhalt erstmal der Pfändung (so lange, bis ein Beschluß vom Amtgericht vorliegt).

Wird der Unterhalt direkt vom Amt gezahlt, so gilt es als Sozialleistung, die dann wiederrum frei ist!

Gruß
Rebecca

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ah, danke!

wieder was gelernt!

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Hi,

das mag alles sein, aber die Bank ist zur Zeit mein einziger Gläubiger und der außergerichtliche Einigungsversuch wird gerade durch meinen Anwalt durchgeführt.

Auf das neue Konto könnte ich problemlos überweisen lassen, aber ich möchte aus diversen Gründen nicht, dass mein Noch-Mann mein neues Konto kennt.

Könnte ich vielleicht für die Unterhaltszahlungen ein Konto/Sparbuch auf den Namen der Kinder eröffnen?

LG
mini-sumsum

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Hallo,

wenn er den Unterhalt auf ein fremdes Konto überweist, könnte es auch "verpuffen".

Da kann ich Deinen Ex verstehen.

LG, Andrea

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Hi,

ich denke auch, das Unterhalt Pfändungsgeschützt ist... zumindest bis 7 Tage nach Geldeingang...
sowie Kindergeld/Elterngeld und ALG 2 auch...

aber das kannst du ja nach Eröffnetem Inso, mit dem Insoverwalter ausmachen...

und wieso soll dein Ex nich wissen welche Bankverbinung du hast?? Er kann damit ohne Vollmacht ja nichts anfangen?? Ausser er hat Forderungen gegen dich?? Die er einklagt... ggf. mit Kontopfändungen...

Äm ausserdem ist beim Inso das Konto nur kurz gesperrt, der Insoverwalter teilt der Bak nur kurz mit das es wieder eröffnet werden kann...
und gut ist...

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Wenn er den Unterhalt nicht auf ein fremdes Konto überweisen will wirst Du das nicht erzwingen können.

Im Zweifel muss er ja die Unterhaltszahlung an Dich (und nicht an einen Dritten) beweisen können.

Es gibt doch aber Pfändungsschutzgrenzen. Die sind nicht gerade niedrig, wenn Du mehreren Kindern unterhaltspflichtig bist.

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Hallo!

Die Ex meines Mannes wollte auch dass der Unterhalt für das gemeinsame Kind ab Februar auf das Konto ihres Lebensgefährten überweisen werden sollte. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir das veranlasst.


LG

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Hilfreich wäre gewesen mitzuteilen warum ihr das veranlasst habt?

Freiwillig oder nicht?