Namensänderung des Kindes bei Heirat wenn Mutter Sorgerecht hat

Hallo,meine Tochter trägt den Nachnamen Ihres Vaters.

Nun wurde mir zugetragen,wenn ich und mein Lebensgefährte

Heiraten,kann die Kleine unseren Familiennamen annehmen ohne das der

Kindesvater zustimmen muss,weil...ich das alleinige Sorgerecht habe.

Stimmt das...bitte nur Antworten,wer sich wirklich auskennt.

LG kathi

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Hallo,

das stimmt nicht!

Der Vater muss zustimmen da es sein Name ist. Tut er es nicht kann ein Gericht es entscheiden.

Ich habe gestern geheiratet meine beiden großen haben den Namen ihres Vaters. Dieser muss nun auch beim Standesamt zustimmen das die Kinder nun wieder meinen Nachnamen (den habe ich behalten) bekommen.


lg Janine

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Danke und herzlichen Glückwunsch...Kathi

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Richtig,der Kindesvater MUSS NICHT zustimmen,wenn Du das alleinige Sorgerecht hast.

Somit bekommt es bei Eurer Hochzeit den Namen deines Mannes. (Wenn der einverstanden ist)


Kenne mich damit aus,weil ich vor kurzen in der selben Situation war.


lg

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Also doch...na nune.
LG

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Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast,darfst DU jederzeit bestimmt wie Dein Kind heisst.

das hat nichts mit dem Namen des Kindesvater zutun.


Wenn dein Kind den neuen Namen annimmt,wird er auch nirgends mehr den alten Namen lesen.

Das ist quasi wie in Meisel geschnitzt.


Bei uns steht ja überall geborene ****


Bei den Kindern nicht.

Eine neue geburtsurkunde wo NICHTS erwähnt wird von alten namen.

Der vater muss NUR zustimmen,wenn er auch das Sorgerecht hat.

Ob er zahlt oder nicht ist da auch egal.

lg

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Es sagt ja eigentlich schon alles aus: Das alleinige (!) Sorgerecht.

Das schließt alles ein, was das Kind betrifft. Wo es lebt, wie es heißt etc.





Weiß das nur von meiner Freundin, die ihr Sorgerecht scheibchenweise übers Gericht bekommen hat.

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Hallo.

Bei einer Einbenennung nützt Dir aber die alleinige Sorge nichts, wenn das Kind den Namen des Vaters trägt.

Gruß von der Hedda.

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So ein Dummfug.

Das Namensrecht hat mit dem alleinigen Sorgerecht nichts zu tun.

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Hallo.

Einbenennung:

Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden. Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes, welches von der Namensänderung betroffen ist, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat (wird im Falle der Minderjährigkeit ggf. durch einen Ergänzungspfleger vertreten).

Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden (ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehängt werden).

Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_%28Deutschland%29

Das Gesetz dazu:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1618.html

Der Vater MUSS einstimmen, da das Kind seinen Namen trägt.

Gruß von der Hedda.

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genau das sagte und der Standesbeamte auch....

ich kann nicht verstehen wieviele hier der Meinung sind das man es einfach ändern kann wenn man das alleinige Sorgerecht hat oder gar Kohle auf den Tisch legt.

Diese Möglichkeit wurde uns gar nicht angeboten. Sondern halt wie aus Deinem Text hervor geht Einbennung mit Zustimmung des Vaters.


lg Janine

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Das ist nicht richtig.

Der Vater muss zustimmen.

LG

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Hi

Also ich weiß es nur in dem Zusammenhang wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht.

Wenn dann die Mutter wieder Heiratet und es dann noch halbgeschwister kommen dann darf das Kind auch ohne Zustimmung vom Vater den Familiennamen annehmen da es sich sonst ausgegrenz fühlen könnte.

Das habe ich so von einer Bekannten erfahren die das Problem hatte. Allerdings hat ihr Sohn nicht sofort den Familiennamen ennhemen dürfen das hat sich einige Zeit und Verhandlungen hingezogen.

Beim alleinigen Sorgerecht denke ich kann es kein Problem sein das Mutter und Kind den gleichen Namen tragen dürfen auch wenn die Mutter ihren Namen durch Heirat ändert.

Gruß Angel

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Mir stellte sich die Frage zum Glück nie - denn ich wäre niemals auf die Idee gekommen einem meiner Kinder den Nachnamen des Stiefvaters zu geben.
Der Stiefvater hat nicht das geringste mit dem Kind zu tun....warum muss das Kind dann den Namen annehmen?

Was machst denn wenn Dein LG Dich sitzen lässt....ihr euch trennt?
DU kannst Deinen Nachnamen dann wieder ändern - Dein Kind aber nicht, es muss weiterhin den Nachnamen eines Mannes tragen mit dem es nicht das geringste zu tun hat!

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Um mal eins klarzustellen,der Stiefvater wie Du Ihn nennst ist seit die Kleine da ist Ihr Ziehvater und das seit fast 7 Jahren.

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rechtlich ist er gar Nichts. Wenn du ihn jetzt heiratest ist er der Stiefvater und hat mit dem Namen des Kindes Null/Nichts/Nada zu tun. Frag mal den leiblichen Vater ob er einer Umbennung zustimmt, wenn er nein sagt hast du Pech.

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