Vermieter möchte Namen von Freund

Ich wohne mit meinen Kindern in einer Mietwohnung. Vermieter wohnt im gleichen Haus. Mein Freund übernachtet ab und zu bei mir und ich habe ihm auch einen Hausschlüssel gegeben. Wir haben eine feste Beziehung. Er kommt nur zu mir wenn ich zu Hause bin und schließt dann selbst die Türe auf. Nun hat der Vermieter gesagt, er möchte gerne wissen wie mein Freund heißt und wo er wohnt. Nun 2 Fragen: Darf ich meinem Freund einen Hausschlüssel geben?? Muß ich meinem Vermieter sagen, wie mein Freund heißt???

Gruß
Sunny

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Deinen Vermieter geht es überhaupt nichts an, wie dein Freund heißt, geschweige denn wo er wohnt, das ist ja eine Unverschämtheit#aerger

Was die Schlüsselfrage betrifft, kann ich dir keine genaue Auskunft geben, aber da dir ein 2. Schlüssel zusteht und du ihn deponieren kannst wo du willst, also auch bei deinem Freund (für z. B. Notfälle) sehe ich da eigentlich kein Problem.

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Du darfst Deinen sChlüssel geben, wem immer Du möchtest.

Du musst Deinem Vermieter natürlich nicht sagen, wie Dein Freund heißt.
Unter Umständen könnte er verlangen, dass er sich an den Nebenkosten beteiligt, wenn die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, aber da müsste mehr als "gelegentlich" vorliegen (kann fies werden - ich hatte da auch mal so eine Vermieterin, die minutiös protokolliert hat, wann mein Freund da war).
Das wäre ja noch schöner ;-) Dann sind wir ja fast wieder bei "Kein Herrenbesuch auf dem Zimmer" ;-)

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Hallo Sunny,

das kommt im mer auf das "wie" der frage an finde ich.

Mal unser Beispiel wie so etwas auch gehen kann:

Wir haben eine unserer Wohnungen an 2 junge Mädchen (WG) vermietet.

Da ist es auch so, das bei der einen recht regelmäßig der Freund kommt und da die Wochenenden verbringt etc. Auch er hat einen Schlüssel.

Unsere Mieterin ist dann irgendwann mal von selbst gekommen und hat mit uns gesprochen. Sie hat uns ihren Freund namentlich vorgestellt und uns eben auch erzählt das er ab und an da ist und jetzt einen Schlüssel hat.

Wir fanden das wirklich gut - ist doch schon nett zu wissen wer bei einem ein und aus geht.

LG Birte

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Hallo Sunny,

du bist mit deinem Freund in einer festen Beziehung. Er ist also dein derzeitiger Lebenspartner. So ist es allein dir überlassen, ob du diesem deinen zweiten Haus-und Wohnungsschlüssel gibst.

Um dem Vorwurf evtl. unerlaubter Untervermietung zu entkräften bzw. zu entgehen, solltest du deinem Vermieter den Namen, also Vor- und Zunahme deines derzeitigen Lebenspartner´s mitteilen. Darauf hat dein Vermieter Anspruch, auf mehr auch nicht.

Kurz gesagt,

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch. BGH, Urt. v. 5. November 2003 – VIII ZR 371/02

Mach das so und gut is.

Viel Glück !
Nobility

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Hallo Sunny,

solange dein Freund nur Besucher ist, geht es deinen Vermieter nichts an, wer es ist, wie oft und lange er kommt und ob er einen Schlüssel hat.
Sobald er bei dir wohnt oder Dauergast ist, darf es ihn aber doch interessieren.

Aber warum darf er den Namen nicht wissen. Wenn ihr im selben Haus wohnt, kommt es doch sicher hin und wieder zu Begenungen. Da gehört es doch zum guten Ton, dass man sich gegenseitig vorstellt und grüßt (egal ob es dein Freund ist oder andere Besucher / und auch unabhängig davon ob es sich um deinen Vermieter oder einen anderen Hausbewohner oder Nachbarn handelt).

Liebe Grüße

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Da gehört es doch zum guten Ton, dass man sich gegenseitig vorstellt und grüßt
Weder ich noch die anderen Mieter stellen unseren jeweiligen Besuch irgendwem im Haus vor. Wie blöd ist das denn??? Von Tür zu Tür laufen und den Leuten sagen: das hier ist XY und ein guter Bekannter? Das hier ist YX und die ficke ich nur Freitags? Schallendes Gelächter über solche Albernheiten.