Nach fast 12 Jahren will er das Umgangsrecht

Hallo zusammen,

ich wende mich heute mal mit einer für mich sehr dringenden Frage an Euch:

Es geht um meinen großen Sohn, er ist mittlerweile fast 12 Jahre alt und stammt aus einer Beziehung lange vor meiner jetzigen Ehe.

Der leibliche Vater meines Sohns hat sich nur als der Kleine ein Baby war regelmäßig gemeldet und uns besucht, danach brach der Kontakt ab. Es gab zwar immer wieder Versuche sowohl von ihm als auch von mir aus, den Kontakt wieder aufleben zu lassen, aber der Kindsvater (KV) sagte seinen Besuch immer wieder kurzfristig ab. Seit einigen Jahren (ich glaube seit 2004(?)) hat er seinen Sohn nun überhaupt nicht mehr gesehen, nicht mehr gesprochen, zum Geburtstag oder ähnlichem gratuliert und ich muss gestehen, ich habe auch keine weiteren Kontaktversuche unternommen.

Es besteht seit 2004 zwar ein Unterhaltstitel, aber gezahlt hat er immer nur sehr unregelmäßig, sodass seit 2007 bei ihm gepfändet wird, jedoch ist auch hier die Zahlung aus mir nicht bekannten Gründen nicht immer gewährleistet.

Soweit so gut, nun seid Ihr einigermaßen mit den Hintergründen vertraut.

Seit Anfang des Jahres will er nun plötzlich (nach gescheiterter Ehe mit seiner Frau und dem Verlust des Sorgerechts für seine beiden anderen Kinder), das Umgangsrecht für unseren Sohn einklagen.
Grundsätzlich könnte man darüber ja auch reden, aber er ist seit ein paar Jahren strenger Moslem und macht keinen Hehl daraus, dass er unseren Sohn zum Islam konvertieren will und - Achtung, indirektes Zitat: "...meine erzieherischen Grundsätze der letzten Jahre grundätzlich umkehren möchte, um mein dummes Gesicht zu sehen".

Nun zu meiner Frage: Wie stehen seine Chancen, dass er ein Umgangsrecht für den Kleinen bekommt? Sollte ich mit meinem Sohn über das Vorhaben seines Vaters sprechen? Kann ich im Fall der Fälle auf betreuten Umgang bestehen (ich kann seine Motivgründe ja schriftlich anhand seiner Mails an mich belegen)? Wie läuft so eine Klage grundsätzlich ab? Er hat irgendwas von einem Gerichtstermin Ende März gefaselt (beim Anwalt war er wohl schon). Würde ich da nicht eingeladen werden?

Wäre toll, wenn Ihr mir vielleicht aus Eurem Wissen und Erfahrungsschatz zu dem ein oder anderen Punkt eine Antwort geben könntet.

Ich gebe zu, ich bin eigentlich nicht so für das Umgangsrecht, jedenfalls nicht nach fast 12 Jahren ohne Kontakt und von jetzt auf gleich übers Wochenende noch dazu mit diesen Vorsätzen.
Wie sind denn generell da meine Rechte?

Liebe Grüße
Heike

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nach soooo langer Zeit und mit solchen Äußerungen kann er sich erstmal auf ca. 1 jahr begleiteten Umgang einstellen ( unter Aufsicht einer Person des Kinderschutzbundes/Jugendamtes etc.)

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Hallo Harvey,

danke für die schnelle Antwort. Ja ich hoffe auch, dass er erst mal - wenn überhaupt - nur betreuten Umgang erreicht.

Gruß
Heike

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Also generell hat er schon ein Umgangsrecht. Das allerbeste wäre, wenn du ihm das auch ganz klar nicht streitig machst - auch nicht vor dem Richter. Spreche dich einfach ganz offen für einen betreuten Umgang aus. Eine Erziehung umzukippen ist nicht so einfach für einen Wochenendpapa. Da muß er schon scharfe Geschütze und Erpressungsversuche auffahren.
Für deinen Sohn wäre es sicherlich vorteilhaft, wenn du Kontakt zu der 2. Frau deines Ex aufnimmst. Wieso wurde ihm denn das Sorgerecht entzogen? Das passiert doch nicht einfach mal so.
Aus welchem Land stammt der Vater deines Sohnes?

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Hallo Kati,
das mit dem Kontakt aufnehmen mit seiner Ex ist keine schlechte Idee. Allerdings habe ich so gar keine Ahnung, wie ich das anstellen soll. Die jetzige Adresse und Telefonnr. bekomme ich wohl nur über seine Verwandtschaft raus und die werden wohl kaum mit mir kooperieren. Bei Kontaktseiten wie wkw oder facebook ist sie auch nicht angemeldet. Sie ist scheinbar eine streng erzogene Muslima.
Mein Ex ist hier geboren und aufgewachsen und war - zumindest während unserer Beziehung damals - sehr westlich geprägt. Seine Eltern stammen ursprünglich aus Syrien.

Mal schauen, wie es weitergeht. Danke für Deinen Tipp.

LG
Heike