Zwangsminusstunden im Randstad Zeitarbeitsvertrag

Hallo, ich habe eine Frage zu Zeitarbeitsverträgen:
Ich habe eine Stelle bei Randstad angeboten bekommen. Der geplante Einsatz ist nur befristet. Im Arbeitsvertrag gibt es einen Punkt, der mich sehr stört: Wenn ich keinen Einsatz habe, laufe ich automatisch ins Minus vom Zeitarbeitskonto. D.h. der Arbeitgeber Randstad zahlt zwar weiter, ich sammle aber Minusstunden, die ich abarbeiten muss später. (Jeder normale Arbeitgeber muss weiter zahlen, wenn z.B. das Werkzeug oder die Produktionshalle ausfällt) Da einer Bekannten eben bei Randstad passiert ist, dass sie über 150 h Schuld hatte, hat sie das über zwei Jahre (dann unentgeltlich) abarbeiten müssen, kenne ich schon die leidliche Erfahrung mit diesem Zeitarbeitsinstrument. Das Stundenkonto an sich finde ich nicht schlecht - es wird aber bei Nichteinsätzen meiner Meinung nach missbraucht.

Im Falle eines Nichteinsatzes würde ich eher kündigen, hätte dann aber durch die eigene Kündigung Probleme mit dem Arbeitsamt. Jetzt ist die Frage, wie man beim Nichteinsatz vorgeht:

Kann man die Minusstunden ruhig sammeln und später kündigen, da das evtl. so gar nicht rechtens ist, also die Minusstunden durch eigene Kündigung verfallen lassen?

Oder kann man mit den Ämtern eine Regelung finden, die zur Kündigung berechtigt, ohne eine Sperre zu bekommen?

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Welchem Tarifvertrag ist Randstad den angeschlossen.

MMn ist es nicht recht!

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BZA - DGB Tarifvertrag

http://www.randstad.de/content/findjobs/attraktiver-arbeitgeber/tarifvertrag/

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Nicht erlaubt.

Die dürfen dir keine Minusstunden schreiben, weil die keine Aufträge haben wo sie dich sofort einsetzen.

Das MUSS eingeplant werden, z umal die "Zwangspause" nicht durch dich verursacht wurde.

Genau dieser Tarifvertrag greift auch bei mir, von daher ;-) Hab ihn erst letzte Woche intensiv studiert.

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Hallo,

Deine Bekannte hat dann zwei Jahre unentgeltlich bei Randstadt gearbeitet? Um 150 Minusstunden abzuarbeiten? #rofl

Das sind vier Wochen oder vielleicht auch nur 1 Jahr lang eine Überstunde tgl.

Aber nicht zwei komplette Jahre unentgeldlich!

LG, Andrea

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sie meinte, das es 2 Jahre gedauert hat um die stunden abzuleisten;-)

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Hi,

also schau mal bei dem Tarifverträgen der Zeitarbeit nach.
Da steht sowas nicht drin. Ich denke das ist auch unzulässig.
Bin selbst bei einer Zeitarbeitsfirma und wenn ich keinen Einsatz hatte bin ich nicht ins Minus gerutscht.
Die wussten ja lang genug vorher wann ich frei werde und konnten suchen.

Schau dich nach was anderem um.

Ach ja und 150 Std ist ein Monat

den die Durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 151,67 Std im Monat bei ner 35 Std Woche !!!!!!

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Also ich habe selbst mal bei Randstad gearbeitet und ich mußte da nie was abarbeiten bei Minusstunden.
Zumal es auch nicht rechtlich ist was die da machen wollen, bei unverschuldeten Nichteinsatz ist die Firma verpflichtet dich weiter zubezahlen auch bei Minusstunden, es sei den sie Kündigen dann, obwohl sie die Zeit bis zur Kündigung bzw. Betriebsausscheid ebenfalls bezahlen müssen.
Bei meinem Partner war es so, das es wenn er keinen Einsatz hatte, Urlaub nehmen mußte, was auch nicht okay war

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Ich weiß nicht, ob das klar rübergekommen ist: Der Nichteinsatz führte zu MEHR Minusstunden auf dem Zeitarbeitskonto (35 h pro Woche stieg die Schuld an). Natürlich war der Nichteinsatz unverschuldet, da der Kunde des Zeitarbeitsunernehmens die Arbeitnehmerin nur befristet brauchte.

Heißt dass deiner Meinung nach, dass ein Nichteinsatz gar keine weiteren Minusstunden aufbauen DARF?

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Nein!

AN ist angestellt bei Zeitarbeitsfirma

AN wird entliehen zum Kunden

Einsatz!

Einsatz zuende

AN hat trotzdem (je nachdem was abgeschlossen wurde) einen Arbeitsvertrag, einen gültigen.

Und genau so etwas muss eine Zeitarbeitsfirma einplanen. Kurze Zeiten mit ohne Einsatz für den AN

Und da ist es einfach nicht erlaubt dem AN, mit gültigen AV (bei mir zB. 151,67 Stunden pro Monat) Minusstunden reinzuhämmern, weil nicht sofort im Anschluss ein Einsatz da ist.

Der AG hat die im Vertrag festgelegte Zeit zu entlohnen.

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Randstad wendet den BZA-DGB Tarifvertrag an. Danach dürfen AZK-Stunden nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers bei einsatzfreien Zeiten angerechnet werden. Dies darf nur bei Plusstunden geschehen, sprich: Du darfst durch einsatzfreie Zeit nicht ins Minus rutschen.

Wenn Du Deine Zustimmung nicht gibst, muss Randstad Dir die einsatzfreie Zeit trotzdem bezahlen ("Wartezeit"), darf aber Dein Arbeitszeitkonto nicht antasten.

Urlaub kann man nicht mit dem Zeitkonto verrechnen. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer erlaubt der BZA-Tarifvertrag, dass bis zu 35 Minusstunden "verrechnet" werden (vom Lohn abgezogen). Das ist eine Eigenart des BZA-DGB Vertrags.
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§11 Abs. 4 AÜG

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Danke dir für die Mühe!

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#bitte

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Hier noch ein Beitrag, der den Umgang mit dem Zeitarbeitskonto seitens der Leihfirmen belegt:

http://www.youtube.com/watch?v=w9VDWBlu7ZY

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Hallo,
habe den Beitrag nicht gesehen, da youtube hier am Arbeitsplatz gesperrt ist.

Fakt ist aber, es ist genau so wie thea21 es geschrieben hat.

Der Gesetzgeber hat es mit dem genannten Paragraphen 11 des AÜG extra nocheinmal betont.

Da steht:
....Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.....

Das bedeutet in verständlichem deutsch.
Kann der Verleiher dich nicht einsetzen, und du bietest deine Arbeitskraft an, so ist er gemäß §615 BGB in Annahmeverzug.
Im Annahmeverzug hat der AG dich weiterhin so zu bezahlen als währest du voll eingesetzt.

Wenn Randstad also so dämlich ist, einen unwirksamen Passus in den Arbeitsvertrag reinzuschreiben, dann ist das deren Problem, berufen können sie sich darauf nicht.

Das ZAFs immer wieder damit durchkommen, liegt 1. daran das viele AN so blöd sind und die Freistellungszettelchen zu unterschreiben und 2. sich jeden Scheiß gefallen lassen.

Gruß
Demy

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Danke dir!

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ICh würde dazu einen Anwalt befragen. Ich denke, dass kannst du ruhigen Gewissens unterschreiben, da es eh nicht gültig ist!