Unterhalt, Antrag auf Herabsetzung.

Hallo an Alle, ich schreibe mal hier weil ich denke, dass sich die AE am besten mit dem Thema Unterhalt auskennen.

Also zur Geschichte.

Mein Bruder hat einen Sohn und lebt von der Mutter getrennt. Es wurden jeden Monat 241 Euro Unterhalt überwiesen. Nun wurde mein Bruder gekündigt (nicht sein Verschulden). Ab 1.4 wäre er dann arbeitslos.

Nun ist es so, dass er erstmal wieder eine Stelle gefunden hat, allerding verdient er nur ca 800 Euro Netto. Diese Stelle baut auf seine Ausbildung auf. Darf er die Stelle annehmen oder muss er arbeitslos bleiben?
Kann er einen Antrag auf Herabsetzung auf 0 Stellen?, den mit dem Einkommen ist er ja sogar unter seinem Selbstbehalt...Oder muss er dann alles nach zahlen? Das ALG wäre auch noch unter seinem Selbstbehalt..
Die Frau ist neu verheiratet und der Sohn fast 4 Jahre alt.

Über Antworten bin ich sehr Dankbar...#pro
lg
Mio

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Ich denke da er so wenig verdient wird sie Vorschuss beantragen und dein Bruder muss dann wieder nachbezahlen. Hat er keinen Anwalt?

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Natürlich darf er die Stelle annehmen.Da er unterhaltspflichtig ist ,muß er allerdings zusehen ,was besser bezahltes zu finden bzw. möglicherweise einen Nebenjob annehmen.
UV kann die Mutter nicht beantragen ,denn sie ist ja wieder verheiratet.
Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, kann er versuchen ihn runtersetzen zu lassen.

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Hallo.

Ich denke, dass Dein Bruder, wenn er eine so schlechte bezahlte Stelle annimmt, sich in irgendeiner Form mit der Kindsmutter einigen sollte und vor allem seinen guten Willen, denn ...

... wenn er erwerbstätig ist, liegt sein Selbstbehalt bei 950,-, kann also keinen Unterhalt bei diesem geringen Verdienst bezahlen. Ist er allerdings erwerbslos, dann liegt sein Selbstbehalt bei 750,- und er könnte möglicherweise in bißchen was zahlen. Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine?!

Anstatt nun sofort eine Herabsetzung des Unterhalts herbeiführen zu wollen, wäre vielleicht eine Einigung sinnvoll ... und ein Nebenjob aufgrund der erhöhten Erwerbsobliegenheitspflicht als Unterhaltspflichtiger.

Gruß von der Hedda.