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Hallo,

erstmal tut mir deine Situation sehr leid, dass du es mit einem so unmoralischem Arbeitgeber zu tun hast. Ich komme jedoch vom Fach und kann dir somit sagen, dass du ab Bekanntgabe deiner Schwangerschaft gesonderten Kündigungsschutz hast. D. h. dein Bezirks- bzw. Verkaufsleiter kann dich nicht kündigen. Lt. Muschu-Gesetz darfst du keine schweren Gegenstände heben oder schieben und nicht länger als 8,5 Stunden pro Tag beschäftigt werden. Da kann sich auch dein übereifriger Verkaufsleiter nicht gegen wehren. Des Weiteren muss eine Liege für dich in einem separatem Raum aufgestellt sein. Ist dies nicht der Fall, kannst du dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden. Dort muss deine Schwangerschaft gemeldet sein. Ansonsten würden die Behörden dir ein Beschäftigungsverbot erteilen!

An deiner Stelle würde ich ein Beschäftigungsverbot über deinen Arzt einholen oder aber über das Gewerbeaufsichtsamt eine Beschwerde einreichen. Wenn du dich nur krank schreiben lässt, muss dein Arbeitgeber ja nur die 42 Tage Lohnfortzahlung zahlen. Du bekommst danach Krankengeld und das wirkt sich leider im Anschluss auf dein Mutterschafts- sowie Elterngeld aus. In deiner Situation bekommst du auf jeden Fall ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, dann bekommst du wenigstens den vollen Lohn bzw. Gehalt weitergezahlt und kannst dich erholen!

Ich hoffe, es wendet sich alles zum guten bei dir. Liebe Grüße#liebdrueck

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Dankeee nochmal für alle Antworten habe heute auch das BV bekommen.
Hoffe wird jetzt alles besser und das die Schmerzen verschwinden die ich durch die Arbeit bekommen habe. Denn zur Zeit heißt es nur im Bett liegen.