Teppichboden schon 12 Jahre in Mietswohnung - ALLERGIE

Hallo an alle,

wir sind letztes Jahr im Februar in eine Wohnung gezogen. Das Haus wurde vor 12 oder 15 Jahren gebaut. Seither sind in der Wohnung die gleichen Böden drin. Flur, Bad und Gäste-WC Fließen, in Kinder- und Schlafzimmer Teppichböden vom Vermieter. Und im Wohnzimmer hat die Vormieterin vor 2 JAhren einen neuen Teppichboden reinmachen lassen.

Die TEppichböden in Schlaf- und Kinderzimmer sind schon so runtergenutzt, dass die total dünn sind und man drunter schon teilweise so bobbel fühlt wenn man drauf steht, ich kann euch das schwer beschreiben.

Jetzt kam dazu noch letztes Jahr im Sommer heraus, dass ich eine Heuschnupfen habe und eine Katzenhaarallergie.

Unsere Vormieterin hatte eine Katze.

Ich plage mich seit Mitte letztem JAhr mit Neurodermitis (sehr leichte Form) und immer wieder geschwollenen Augen herum.

Jetzt wo die Heuschnupfenzeit anfängt ist es nochmal heftiger. Ich kann teilweise nachts nicht schlafen vor lauter juckenden Augen, Niesanfällen, juckendem Hals und Niesanfällen.

Ich bin natürlich am Überlegen ob es viell. auch daran liegt, weil halt Teppichboden im Schlafzimmer und Wohnzimmer liegt, da sich der STaub noch stärker fest hängt und die Katzenhaare die man defititiv nich 100%ig beseitigen kann (die Katze hat 8 Jahre lang hier gewohnt)

Muss ein Vermieter nicht sowieso nach einer gewissen Zeit die Teppichböden erneuern? Mir war so als hätte ich mal gelesen nach 12 Jahren!?

Unser Vermieter kümmert sich hier im Haus auch bei den anderen Mietern um überhaupt nichts. Unsere Duschkabine ist von Anfang an kaputt und er meinte dass er die damals eh nicht einbauen halt lassen, sondern einer der Vormieter, also ist das nicht seine, also muss er sich auch nicht drum kümmern. Ausserdem hätte er eh kein Geld.

Was meint ihr, hauptsächlich zum Thema TEppichboden!

Über Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

LG Sabrina

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Hi,

Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.
Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, daß das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen. Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muß sie der Mieter bei seinem Auszug danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam. Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige Rotweinflecken auf dem Teppichboden. Dann muß der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein Teppichboden neu verlegt werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert des alten Teppichbodens gezahlt werden muß. Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97). Wer aber eine Wohnung mit einem von Anfang an wertlosen Bodenbelag anmietet, kann nicht durch weitere Abnutzung über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg einen Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens erwerben
Quelle(n):
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht

Umgangssprachlich ist ein Teppich nach 10 Jahren abgewohnt.
Du kannst das bei Deinem Vermieter vorbringen.

Google hilft! ;-)

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"Wenn die Wohnung bei der Vermietung mit Teppichböden ausgestattet ist, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie zur Einrichtung gehören...

Dabei ist gleichgültig, ob der Teppichboden vom Vormieter oder vom Vermieter stammt (LG Berlin 89, 999). Es sei denn, der Mietvertrag enthält eine andere Regelung oder der Mieter hat den Teppich vom Vormieter übernommen."

Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/teppichboden.html

Ich würde an eurer Stelle also mal als erstes nachschauen, ob bzw. was dazu in eurem Mietvertrag steht. Ist vertraglich eine Vermietung ohne Oberböden vereinbart, werdet ihr euch m.E. selber um einen neuen Bodenbelag kümmern und diesen auch aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Mängel in der Wohnung müssen dem Vermieter übrigens schriftlich angezeigt werden. Weiters ist dem VM ist eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel zu setzen. Ist diese Frist verstrichen, ohne dass die Mängel behoben wurden, kommt ggf. eine Mietminderung in Frage.

Ob das auf die Duschwand zutrifft, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei manchen Vermietern ist dem Mieter durchaus anzuraten, in einen Mieterverein einzutreten, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.

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Ich frage mich allen Ernstes, warum man sich nicht selbst einen Teppich kauft? Ich würde NIEMALS den ollen Teppich meiner Vormieter dulden. Und dann noch im Schlafzimmer, wo ich barfuss laufen möchte!*schüttel*
Ich verstehe diese Anspruchmentalität nicht, die sogar auf Kosten der eigenen Gesundheit geht#kratz