Urlaubsanspruch im Mutterschutz bei anschließender Elternzeit

Hallo Ihr Lieben,

finde im Netz einfach nicht die Antwort auf meine konkrete Frage.
Mein ET ist der 28.10.11, das heißt der Mutterschutz beginnt am 16.09. und dürfte bis 23.12. gehen, danach will ich direkt in die Elternzeit.

Da ich normal 30 Tage Urlaubsanspruch habe, bedeutet das nach meinem bisherigen Verständnis der Gesetzeslage, dass mir die vollen 30 Tage in 2011 zustehen, da kein voller Monat der Elternzeit da ist und somit um 1/12 (also 2,5 Tage) gekürzt werden könnte.

Nun schreibt mir meine Personalabteilung, dass die 2 Monate Mutterschutz in dem Fall auf die Elternzeit angerechnet werden, ich somit quasi nur noch 10 Monate elterngeld bekomme.
Das scheint zu stimmen, habe ich mehrfach gefunden. Aber gleichzeitig meint sie mir damit auch die 2 Monate Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz nach der Geburt (also 5 Tage für November und Dezember), der einen doch angeblich als Beschäftigungszeit angerechnet wird, anzurechnen und damit abzuziehen.

Ist das wirklich so? Habe ich nirgends so gefunden. Dann wäre ich ja gleich doppelt benachteiligt - quasi Kürzung der Elternzeit/geld UND meines Urlaubsanspruchs?

Oder wäre es eine sinnvolle Alternative 5 Urlaubstage aufzuheben und damit im Anschluss an den Mutterschutz das Jahr voll zu machen und dann erst ab 01.01.12 in elternzeit zu gehen? Würde dann die Anrechnung der Mutterschutzzeit ausgebremst?
Und bedeutet es nicht gleichzeitig, ich gelte das komplette Jahr 2011 als beschäftigt und habe somit anspruch auf das Weihnachtsgeld? Oder kann das steht mir das auch zu, wenn der Mutterschutz am 23.12. endet, abzügl. ggf. 5 Arbeitstage?

Danke

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ich habe in meiner letzten schwangerschaft den urlaub direkt vor dem mutterschutz genommen...da konnte ich noch gut ausspannen ^^...alles ander bedeutet papierkrieg mit der elterngeldkasse....und wenn das baby erst mal da ist, dann wird dein kopf auch ohne den ganzen ärger mit der kasse voll sein.

lg

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Hallo,

also das mit dem Elterngeld ist so richtig, du hast zwar faktisch Anspruch Anspruch für 12 Monate, aber da das Mutterschutzgeld angerechnet wird, fallen die ersten beiden Monate natürlich weg (das Mutterschutzgeld ist ja wesentlich höher, als das Eltergeld, also im Prinzip ja besser so, also nicht wirklich eine Benachteiligung)

Mit deinem Urlaub hat das aber absolut nichts zu tun.
Dein AG kann dir nur für jeden vollen Monat, den du in Elternzeit bist, den Urlaub kürzen. Aber da du ja bis zum 23.12 auf jeden Fall in Mutterschutz bist, bist du dieses Jahr auf keinen Fall mehr einen vollen Monat in Elternzeit (beginnt ja nach dem Mutterschutz!), also steht dir wie du auch schon gesagt hast der komplette Jahresurlaub von 30 Tagen zu! Und die solltest du auf jeden Fall, wenn möglich, vor dem Mutterschutz nehmen...wenn nicht, kannst du den erst im Anschluss an die Elternzeit nehmen.

Wie es mit dem Weihnachtsgeld ist, weis ich allerdings nicht...aber bei uns ist es so, wer zum Zeitpunkt der Auszahlung des Weihnachtsgeldes (bei uns 25. November) in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist, hat auch einen Anspruch...und in Mutterschutz oder Elternzeit bist du ja immer noch in einem Angestelltenverhältnis. Ob es dir voll zusteht, weis ich nicht, aber ich denke auf jeden Fall zum Anteil. Ich hab damals einen Teil vom Weihnachtsgeld bekommen, obwohl ich da bereits mehrere Monate in Elternzeit war!

LG Simone

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Danke, das sehe ich auch so. Hab natürlich keine Lust mich mit der Perso um 5 Urlaubstage zu streiten , aber immerhin eine Woche eher Arbeitsende. Befürchte es könnte da so eine KANN-Regelung geben, die es dem AG ermöglicht auch die Urlaubstage anzurechnen, mit der Argumentation Elternzeit läuft quasi gleich nach der Geburt, also sind die 2 Monate auch gleich Elternzeit ohne Urlaubsanspruch....meiner würde dann sicher davon Gebrauch machen. Ich finde auch keine exakte Sprachregelung dazu in den Gesetzen, nur immer einzeln betrachtet. Und da ist eindeutig dass Urlaubsanspruch im Mutterschutz besteht und für volle Elternezeit-Monate der anspruch um je 1/12 gekürzt werden darf - aber die Zusammenführung ist nicht beschrieben. Nerv...

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Hallo,

dir steht auf jeden Fall Urlaub bis Ende Mutterschutz zu. Die meisten AG geben ihren Schwangeren den Urlaub vor dem Beginn des Mutterschutzes, damit man quasi plus-minus Null in die Elternzeit geht.

Wie die Berechnung in deinem Betrieb/Firma hinsichtlich des Urlaubs für den Monat Dezember aussieht, kann ich dir nicht sagen. Sprich, ob du für den Dezember noch anspruchsberechtigt für deine 2,5 Tage monatl Urlaubs bist oder ob dir für den Dezember die 2,5 Tage abgezogen werden. Da der 23.12. ja fast Monatsende ist, du also noch mehr als die Hälfte des Monats Dezember arbeiten wirst, denke ich, dir steht der Urlaub zu. Also, wie von dir angenommen, der gesamte Jahresurlaub.

Ich hab Mutterschutz bis 03.11. und mein AG ist so kulant, dass mir der Urlaub für den November voll angerechnet wird.

Deine Personalabteiliung macht da anscheinend irgendwie "ihr Ding". Lass dich da auf nichts ein.

Ich hab dir besten Wissens und Gewissens geantwortet. Ich denke, es stimmt so.

VLG

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Dein AG ist nicht kulant, dein AG hält seine Ag_Pflicht ein, er darf nämlich für November nicht kürzen, so sagt es das Gesetz.

Also gibts auch keine kann-Regelung, sondern der AG ist verpflichtet ihr auch für Demzember dern vollen Urlaubsanspruch zu gewähren!

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Nein, da hat die Personalabteilung Mist gemacht.
Sie dürfen ja auch ganz klar nur für volle Monate Elternzeit kürzen, deshalb ist es ja so wichtig, dass man Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beantragt.

Das der Mutterschutz auf die Länge der Elternzeit angerechnet wird stimmt (man kann also nicht 3 Jahre und den Mutterschutz Elternzeit haben, sondern die endet mit dem 3. Geburtstag spätestens), ansonsten aber nichts davon!

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Wenn du Urlaub nach dem Mutterschutz nimmst wirds dir vom Elterngeld auch noch abgezogen und trotzdem beides auf die Elternzeit angerechent.

Der AG soll dir zeigen nach welchem Paragraphen er deinen Urlaubsananspruch kürzt, denn §15 BEEG ist da eindeutig, dass nur für volle Kalendermoante Eltenrzeit gekürzt werden darf!

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ja er scheint halt die beiden Monate nach der Geburt, die berechtigterweise bei der Elternzeit-/geld angerechnet werden, quasi als Monate der Elternzeit zu zählen und kürzt deshalb um 2/12....na glücklicherweise ist noch etwas Zeit zur Klärung.

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Nein, als Elternzeit werden sie eben nciht gerechnet! DAs steht ja auch so im Gesetz, sie werden als verbrauchte Elterngeldzeit gerechnet, aber um Elterngeld zu bekommen braucht es keine Elternzeit!

Da liegt wohl der Denkfehler, dass Elterngeld und Elternzeit unabhängig voneinander sind!

Das Gesetz sagt klar, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, also darf er nicht kürzen!

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Hallo ... #winke
Also ich habe am 4.Dez ET aber bei mir ist das so das ich ab der 12. SSW ein Arbeitsverbot von meinem Arbeitgeber bekomme ...
Ich habe mich da auch gefragt ob mir mein Urlaub dann überhaupt noch zu steht für das ganze Jahr ...
Ich habe meine vollen 26 Tage bekommen und ich hatte noch 5 alte und somit bin ich eigentlich nur noch eine Woche (3 Tage davon krankgeschrieben) arbeiten gewesen ...
Also dein Urlaub steht dir somit voll zu würde ich sagen ...
Ich bekomm den auch selbst mit Verbot ;-)

LG :-D

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Ne Freundin hat grad nochmal bei ner befreundeten Personalerin nachgefragt und die hat gesagt es stimme mit den 25 Tagen ?!
Kann doch nicht wahr sein, dass Personaler das so anders auslegen im sinne der Firma...bzw. ungerecht wenn es bei anderen nicht so ausgelegt wird, wie die Stimmen hier zeigen....echt unklar.