Schichtarbeit und Kinder unter zwölf Jahren (Paragraphen ?!?)

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir jemand helfen!!

Hab mal gehört bzw. bei einer Kollegin (alleinerziehend) wurde es genehmigt, dass man wenn man ein Kinder oder Kinder unter zwölf Jahren hat, keine Spät-bzw. Nachtschicht machen braucht. Gilt das nur für alleinerziehende oder gibt es vielleicht einen Link zu diesem Gesetz. Hab schon gegoogelt, aber den richtigen Paragraphen hab ich leider noch nicht gefunden. Schon mal ganz lieben Dank im voraus.

Lg Kerstin

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Hab ich noch nie gehört. Eigentlich ist es doch Sache der Eltern, wie sie ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit betreut bekommen.

Aber ich bin mal gespannt, ob es da tatsächlich eine gesetzliche Grundlage gibt.

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Also soweit ich informiert bin ist die Gesetzeslage so, dass Kinder Privatvergnügen sind. Firmen können natürlich ihren Arbeitnehmern entgegenkommen wie sie wollen. Allerdings werden da die Alleinerziehenden (wie ist das dann bei 2 berufstätigen Eltern im Schichtdienst?) den Ärger der Anderen förmlich auf sich ziehen. Mobbing ist da vorprogrammiert. Das passiert ja jetzt schon mit allen Personen, die aufgrund von besonderen Umständen bevorzugt werden (Schwangere, Stillende, Eltern in Erziehungszeit, Schwerbehinderte,...)

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Ich kenne das auch nur so. Selbst bei Vorstellungsgesprächen wurde das von Chefs angesprochen, ob ich trotzdem ich 2 unter 12 habe, Nachtschicht machen würde.
Ich würde mich da mit dem Betriebsrat auseinander setzen.
Das hier habe ich dazu gefunden:

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen Tagesarbeits-platz, wenn der Betriebsarzt feststellt, dass weitere Nachtschichten seine Gesundheit gefährden oder wenn im Haushalt des Mitarbeiters ein Kind unter 12 Jahren beziehungsweise ein schwerpflegebedürftiger Angehöriger lebt, um die sich sonst niemand kümmern kann.

Das gilt jedoch nur, wenn diesem Verlangen keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen. Sollte dem so sein, müssen Sie den Betriebs- oder Personalrat anhören. Der darf Ihnen dann Alternativvorschläge unterbreiten.

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Nein ,das kenne ich nicht.
Wir haben 2 Kids (4+8J.) ,ich arbeite nur nachts (Krankenschwester) ,mein Mann in 3 Schichten.

Meine Freundin ist alleinerziehend ,sie arbeitet im 3 Schichtsystem ,da wurde auch Null Rücksicht genommen.

LG Kerstin

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Kann mir nicht vorstellen das es solch ein GESETZ geben kann, denn es gilt schließlich Gleichbehandlung. Sonst wären ja kinderlose benachteiligt - nicht jeder kinderlose ist freiwillig kinderlos! Man muss ja schließlich nicht arbeiten..............oder sich einen Job suchen der mit der Familie vereinbar ist.