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Danke an alle, die mir eine normale Antwort gegeben haben!
Ich werde mich auf jeden Fall bei der KK mal schlau machen.
Allen Anderen : auch an euch ein Dankeschön! Mir war am Anfang nicht klar, dass das so ein heikles Thema ist. Man macht sich eben seine Gedanken. Wenn alles gut geht (SS, Geburt) dann mag das gar kein großes Thema sein, wenn mein Mann den Urlaub bekommt, was momentan eben noch nicht sicher ist. Zudem kann es ja doch mal vorkommen, dass es zu Komplikationen kommt und da ist man einfach besser dran, wenn man sich in alle Richtungen informiert hat. Ich weiß es von der ersten Geburt, dass nicht immer alles so läuft, wie man es geplant hat. Da kann es sein, dass das Neugeborene mal ein paar Wochen auf der Intensiv liegt, wie es bei uns war. Das hat man einfach immer im Hinterkopf und will dann natürlich, dass, im hoffentlich nicht eintretenden Fall des Falles, beide Kinder gut versorgt sind.
Es macht auf jeden Fall nachdenklich, wenn man einige Kommentare hier liest...aber auch traurig. Trotzdem DANKE!!!

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lass dich hier mal nicht einlullen ;-)

frag einfach bei der krankenkasse und freue dich wenn dein mann seinen verdienstausfall bezahlt bekommt.

ich würde es euch wünschen :-) VERWERFLICH sind ganz andere sachen und dafür wird auch immer fleißig gezahlt.

aber wenn ein arbeitender vater mal ein paar tage geld bekommt für seinen verdienstaufall ist hier polen offen.

für mich nicht nachvollziehbar.

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Kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen.
Wenn diese Leistung angeboten wird, hat das sicher seinen Grund.
Und wenn wir wirklich alle Voraussetzungen erfüllen würden, verstehe ich nicht, warum das verwerflich wäre, das auch zu nutzen. V.a., wenn man es braucht.
Klar kann jeder seine Meinung haben, aber gestern sind so manche über mich hergefallen, wie die Geier, als hätten sie nur darauf gewartet, dass endlich jemand was macht, worüber man sich so richtig aufregen kann und den Anderen mal so richtig nach dem Radfahrerprinzip treten kann.
Also mir wurde nicht beigebracht, jemanden zu verurteilen, weil er eine Frage gestellt hat. Ich hab mal gehört, es gäbe keine dummen Fragen....#kratz
Wie auch immer, ich weiß jetzt, dass diese Leistung doch noch angeboten wird und, dass es doch noch ein paar normale Menschen gibt;-)

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Hi,
du hast Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn du im KH bist und ein Kind unter 12 zu Hause betreut werden muss.

Abgezogen werden - oder wurden bei uns, ist ja auch sinnvoll - Zeiten, wo das Kind fremdbetreut, also im KiGa ist.

Diese Haushaltshilfe kann auch vom Ehemann übernommen werden, m.W. nach gibt es aber keine 100% Lohnausgleich, sondern weniger - wie viel genau weiß ich nicht, bei uns wäre diese Lösung nicht in Frage gekommen.

Ich hatte eine Haushaltshilfe, auf Kassenkosten, aber es war für meinen Mann einfach unmöglich, Urlaub zu nehmen - natürlich hat er auch keinen auf Kassenkosten genommen, denn die "Unmöglichkeit" hatte nichts mit bereits verjubelten Urlaubstagen zu tun, sondern mit der extremen Arbeitsbelastung zu dieser Zeit.

Zu hause gewesen wäre er gerne, Urlaubstage hatte er noch mehr als genug - aber es geht halt nicht immer so, wie man will.

Egal wie. Ansprüche hast du nur für die Zeit, wo du im KH bist. Das ist ja nach Spontangeburten heute meistens nur für 2-3 Tage.

Wenn es bei der Geburt Probleme gibt (z.B. heftige Geburtsverletzungen) oder einen Kaiserschnitt kannst du auch für danach noch eine Hilfe beantragen, dafür ist aber eine medizinische Notwendigkeit notwendig. Nach einer problemlosen Spontangeburt gibt es nach der Entlassung aus dem KH kein Recht drauf, was auch richtig ist. Einzelfälle hatten allerdings Erfolg mit solchen Anträgen ohne medizinische Notwendigkeit - für mich ziemlich unverständlich.

Wir hatten damals viel über Freunde und Bekannte organisiert - ich hatte z.B. eine Liste befreundeter Eltern, wo ich zu jeder Uhrzeit meinen Großen hätte hinbringen können. Natürlich kannte er die. Es war halt schon immer klar, dass bei einem Geburtstermin im Dezember mein Mann nicht frei nehmen kann.

Viele Grüße
Miau2

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Hi,

sorry, aber WARUM braucht man für alles und jeden Pups irgendwelche Unterstützung?!

Ist Eurer Familie nicht einfach nur in der Lage Urlaub zu nehmen ohne gleich irgendwelche Krankenkassen schröpft?!

Meine Güte, es wird immer gesagt, eine SS ist keine Krankheit und viele entbinden ambulant.

Soll Dein Mann 3 Wochen Urlaub nehmen, anschließend Deine Eltern jeweils noch ne Woche, dann kannste Dich ausruhen.

Stell Dir vor, es gibt auch noch Frauen, die den 2ten KS haben, nach 3 Tagen zu Hause sind und dennoch alles wieder tun.

Niemals hätte ich auch nur annähern daran gedacht mir irgendwelche Haushaltshilfen zu leisten. Warum auch?!

Denke mal darüber nach.
Verständnislose Grüße
Caro

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"Warum auch?! "

Vielleicht, weil Frauen, die 3 Tage nach einer Bauch-OP ALLES wieder alleine machen - warum auch immer - ein ziemliches Risiko eingehen? Ein Risiko für Komplikationen, die sie dann evtl. noch erheblich länger ausfallen lassen?

Die Schonungsempfehlung, die von Ärzten nach OPs gegeben werden sind nicht grundlos.

Es gibt übrigens tatsächlich Fälle, wo Mann keinen Urlaub nehmen kann und die Großeltern nicht immer springen, wenn man hüh ruft...

Denke auch mal darüber nach, eh du hier deine Tapferkeit (oder Fahrlässigkeit? Was hätten deine Kinder und die Krankenkasse davon gehabt, wenn du am Tag 5 wieder im KH gelandet wärst?) als Beispiel dafür nimmst, dass alles geht.

Wobei nach dem, was im Thread geschrieben wurde ich mit dir dahingehend vollkommen0 übereinstimme, dass NACH dem KH-Aufenthalt eine Haushaltshilfe überflüssig ist.

Viele Grüße
Miau2

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Nur um das nochmal klarzustellen:
Ich habe nie behauptet, dass ich das beantragen werde, wollte nur wissen, gibt es das überhaupt noch und wenn ja, wer ist berechtigt.
Ich will keine bezahlte Haushaltshilfe, ich würde mir nie jemanden ins Haus holen, der saugt oder putzt. Darum geht es gar nicht.
Ich will mich nicht ausruhen, deshalb habe ich die Frage nichtgestellt.
Es geht um die Zeit, während ich im KH bin, dass jemand für meinen Kleinen da ist. Großeltern sind da, aber ihr werdet es mir nicht glauben, wenn ich euch sage, dass die nicht den ganzen Tag daheim sitzen und darauf warten, dass ich sie um Hilfe bitte. Wahnsinn, oder? Dass die sich tatsächlich erlauben, auf Arbeit zu gehen und ihr eigenes Leben führen.#schock
Aber mal im Enst, wenn mein Mann keinen Urlaub bekommt, die Großeltern nicht einspringen können und sonst niemand da ist? Soll mein Kleiner sich selbst in den Kindergarten bringen und sich essen machen?
Ich denke sehr wohl auch über eine ambulante Entbindung nach.
Wie gesagt, ich wollte mich informieren, über diese Lohnfortzahlung meines Mannes, wenn er während meines KH-Aufenthaltes daheim wäre, genauso, wie über eine ambulante Entbindung. Ich weiß ja nicht: Es scheint ziemlich verwerflich und dreist zu sein, eine harmlose Frage zu stellen, aber es scheint wohl nicht verwerflich zu sein, Menschen anhand einer Frage zu verurteilen. Wenn man mal nur diesen Fakt betrachtet, ist es doch sehr erschreckend zu sehen, wieviele Eltern vorverurteilen. Was für ein Vorbild...#gruebel

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Beantrage das einfach bei deiner Krankenkasse. Wenn ihr die Voraussetzungen erfüllt, ist doch alles geregelt.

Ansonsten könntet ihr vielleicht mal beim Kindergarten nachfragen, ob sie euren Zwerg für 1 Woche bis um 15:30 dabehalten könnten, falls die Großeltern wirklich Dienst haben.
Unserer würde das machen.

Alles Gute für dich und dein Baby!

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Hab ich mir auch schon überlegt. Fragen kostet nix. Das werd ich mal ansprechen und dann werd ich schon hören, wie der KiGa dazu steht.
Vielen lieben Dank!;-)

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und das sagt Wikipedia dazu:

"Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung [Bearbeiten]Rechtsgrundlage für diese Leistung ist § 199 RVO(Reichsversicherungsordnung). Die Leistung wird gewährt, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann. Im Gegensatz zur Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist es in diesen Fällen nicht Voraussetzung, dass ein weiteres Kind im Haushalt lebt. Das Gesetz fordert nur, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst geführt hat. Außerdem muss die Schwangerschaft bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein, bei anderen ursächlichen Erkrankungen erhalten auch Schwangere und Mütter Leistungen nach dem SGB V. Da die Schwangerschaft an sich nur in Ausnahmefällen ursächlich ist (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe), ist der häufigere Leistungsfall die Entbindung.

Haushaltshilfe kann sowohl bei stationärer Entbindung als auch bei einer Hausgeburt gewährt werden.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet wird. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist.

Eine pauschale Obergrenze zur Dauer der Haushaltshilfe nach § 199 RVO bei Hausgeburt besteht nicht. Für eine Beurteilung der Leistungsansprüche sind die jeweiligen individuellen Verhältnisse maßgebend, die ggf. durch eine sozialmedizinische Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu überprüfen ist. Für die obere Grenzverweildauer gilt die DRG-Pauschale (O60D) als Anknüpfungspunkt für die individuelle Leistungsüberprüfung. Diese liegt aktuell bei 3.3 Tagen.

Die Zuzahlungsregelung nach § 38 Abs. 5 SGB V gilt nicht, d.h. eine Zuzahlung bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung wird nicht verlangt (Gem. Rundschreiben, Abs. 5.3)."

Wer es nicht in Anspruch nehmen will, muß es ja nicht tun, kann das aber anderen auch selber überlassen. Nicht jede Schwangerschaft ist gleich und nicht alle häuslichen Bedingungen sind gleich!

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DANKE nochmal an alle, für eure Antworten!!!!#freu#freu#freu