hab mal ne frage an euch und zwar wie siet das aus mit dem unterhalt des kindes?????
ich bezieh hartz4.....hab eine kind bin jetzt mit dem zweiten ss bin aber mit dem kindesvater nicht zusammen vom zweiten baby!!!!!
wir leben ja auch nciht zusammen usw..
wie sieht das aus bei dem amt was wollen die alles wissen er erkennt aber die vaterschaft an........nach der geburt
er arbeit auch hat aber noch zwei andere kinder aus na anderen beziehung.............????!!!
muss er für mich auch auf kommen???nein oder??
skönnt mich hier jemand auf klären???hab gar keine ahnung
kann man das mit dem unterhalt selber einigen ohne jugendamt?
danke euch
unterhalt?????
für den KU und den BU brauchst du kein JA das macht Alles das JobCenter! Die sollten eigentlich auch den KU von deinem Ex einfordern
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ascho okay und wie sieht das bei mir aus????er muss aber nicht für mich zahlen oder??
will das amt sehen was er verdient monatlich???
danke dir schon mal
2 mal natürlich. Ja das "Amt" prüft sein Einkommen und seine Unterhaltsverpflichtungen und Ja, er muß natürlich für dich zahlen wenn er kann oder sollen das wir Steuerzahler für ihn tun???
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1. Kindesunterhat hat er zu zahlen, wenn er kann.
2. Wenn dann noch was übrig sein sollte (was ich bei dann drei Kindern eigentlich nicht erwarte) hast du Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Und auf den kannst du, solange du Transferleistungen beziehen möchtest, nicht einfach verzichten.
Wenn er aber 1. schon nicht kann, wirds mit 2. auch nix - und schon bin ich als Steuerzahler wieder der Depp
Warum gehst du eigentlich nicht arbeiten?
na wer stellt denn eine Schwanger ein? Man sieht doch sicher schon soooo viel und den Chef anlügen? Das will man doch nicht weil man doch so ehrlich ist Ironie off
Diskussion stillgelegtsie ist 22 und hat schon ein Kind....dann arbeiten? als was denn so ohne Ausbildung nur mit einem Hauptschulabschluß?
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Du erfüllst wirklich jedes Klischee,was man erwartet.
Geh zum Jobcenter und lass dich dort informieren.
Das wäre die einfachste Möglichkeit,hat aber was mit bewegen zutun.
Wenn Ihr nicht zusammen lebt, will das Jobcenter von Ihm garkeine Unterlagen, da du als alleinerziehend dort dann gemeldet bist.
Das JUgendamt fordert von Ihm Einkommensnachweise, dann wird entschieden ob er zahlen kann oder nicht, sollte er nicht zahlen können weil sein Gehalt nicht ausreicht, dann wird eventuell Unterhaltsvorschuss für dein Kind erstmal in Frage kommen.
Unterhalt wird dir aber auf´s ALG2 angerechnet.
lg
Natürlich prüft auch die ARGE, ob es vorrangige Unterhaltsansprüche gibt!
Gruß,
W
kann man das mit dem unterhalt selber einigen ohne jugendamt?
Da du ALG 2 beziehst ,kannst du das mit dem "selber einigen" vergessen.
Der KV wird das zahlen ,was er muß .Und wenn er denn kann (was ich eher nicht glaube ) auch für dich !
Müßtest du doch alles schon vom ersten Kind her wissen.
Ich tippe einfach mal.......da war die Situation die selbe.
Das wird Dir alles auf der ARGE erklärt.
Aber mal im Ernst: wie wäre es mit Verhütung?
Gruß
Manavgat
"Das wird Dir alles auf der ARGE erklärt. "
Viel Spaß beim Suchen, vielleicht findest ja noch eine ;)
Hallo,
ich glaube, das mit dem Aufklären, das kommt nun zu spät, das hätte man früher machen sollen......
Alles andere werden dir die netten Mitarbeiter vom Jobcenter oder JA sagen können
LG
[Test vom urbia-Team editiert]
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Hallo roter Kussmund!
Gehört zur Aufklärung von Heute nicht auch die Verhütung?????
LG