Wie bindend ist eine Patientenverfügung ?

Hallo ,

es geht um meinen Opa , der vor 9 Jahren eine Patientenverfügung bei einem Notar gemacht hat .

In dieser steht u.a. das er bestimmt das er falls er irgendwann nicht mehr im Besitz seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten ist, in ein Pflegeheim möchte .
Desweiteren steht da das seine Rente und sein Vermögen dafür verwendet werden soll. (Gut , das Vermögen existiert aber nicht mehr ).
Seine Betreuungsperson bzw. seine Bevollmächtigte hat dafür zu sorgen .

Die Bevollmächtigte in diesem Fall ist meine Mutter , seine Tochter also .
Sie regelt schon seit einigen Jahren alles für ihn .

Mein Opa ist schon seit Jahren pflegebedürftig und bettlägerig , geht nicht mehr alleine zu Toilette und einmal am Tag kommt ein Pflegedienst .

Jetzt kam es am Wochenende zum wiederholten male zu einem sehr unschönen Vorfall , wo wir ,die Enkel , meinen Opa u.a. gesundheilich gefährdet sehen .

Die Patientenverfügung haben wir gestern das erste mal lesen müssen und haben den o.g. Wunsch meines Opa´s gelesen .

Meine Mutter , also die Bevollmächtigte , möchte ihn aber partout nicht in ein Pflegeheim geben , sie sagt immer nur " das kann ich nicht " , sie hätte den Eindruck er würde sich dann abgeschoben fühlen .
Aber es war doch sein Wunsch !

Wir würden aus verschiedenen Gründen dem Wunsch meines Opas gerne nachkommen , wir sehen ihn da aus mehreren Gründen besser aufgehoben als bei meiner Mutter .

Frage ist , was können wir tun ? Muß meine Mutter sich an den Wunsch halten ? Also ist sie verpflichtet dazu ?

Wie können wir dem Wunsch meines Opas nachkommen auch wenn die Bevollmächtigte das nicht will ?

Das war zwar ziemlich lang , aber es diente der Erklärung , ich beantworte gerne noch Fragen und freu mich auf eure Antworten !


lg

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Hallo Jolin!

Die Sache mit den Patientenverfügungen ist immer noch eine Grauzone und wie sich das im privaten (sprich famiiären Bereich) auswirkt weiß ich auch nicht so ganz genau. Am ehesten würde ich einen Termin mit dem Notar vereinbaren und mich bei dem erkundigen.

Aber ganz ehrlich, ich glaub, du wirst da so oder so einen Familinstreit provozieren.

Vielleicht kannst du deine Muttter auch dazu bewegen, sich mit euch zusammen mal ein paar Pflegeheime anzuschauen, mag sein, daß ihr eins findet, mit dem deine Ma sich anfreunden könnte.

Eiine andere Möglichkeit könnte auch sein, den Pflegedienst öfters einzubestellen, sprich, die Pflegestufe raufzusetzen. Hier wäre der Hausarzt und der SMD gefragt, das könnte deine Mutter auch entlasten.

Ich wünsch dir alles Gute!!

LG`s Iris

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Den Pflegedienst öfter einbestellen geht aus finanziellen Gründen nicht .

Pflegeheime ansehen mag sie sich auch nicht weil es für sie auf keinen Fall in Frage kommt Opa dahin zu geben .

Ich denke sie selber sieht das auch nicht realistich und objektiv .

Es spielen da auch finanzielle Aspekte eine große Rolle , wäre Opa in einem Heim müßte sie aus der viel zu großen Wohnung ausziehen etc .
Das möchte sie nicht . Und es gibt noch ne Menge anderer solch dummer Gründe aus denen sie das nicht will , leider denkt sie da mehr an sich als an meinen Opa !!!

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Wenn schon kein Geld für den Pflegedienst vorhanden ist, wie wollt Ihr denn ein vernünftiges Pflegeheim finanzieren?
Ich denke, Deine Mutter hat auch davor nachvollziehbare Ängste.
Habt Ihr Euch über die Finanzierung mal in Ruhe Gedanken gemacht?

Gruß,

W

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Dein Opa hat die Patientenverfügung beim Notar gemacht,für den Fall,daß er nicht mehr selbst entscheiden kann.
Die Verfügung ist bindend und da interessiert es nicht,was deine Mutter will oder nicht.
Schau mal bei Googel ,da findest du einiges dazu.

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Habe schon Google befragt , aber welchen Weg müßten wir gehen , wie vorgehen das es auch durchgesetzt wird ?
Meine Mutter ist sein gesetzlicher Vormund falls das eine Rolle spielt ?!

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also eine patientenverfügung sollte im idealfall mind. 1x jährlich durch eine aktuelle unterschrift aktualisiert werden.ansonsten könnte man (das krankenhaus oder gericht etc.) es so auslegen, dass diese wünsche von damals nicht mehr den heutigen vorstellungen deines opas entsprechen.
will also heißen, diese verfügung durchzusetzen, könnte schwierig werden.

aber ist deine mutter auch die gesetzliche betreuerin deines opas? falls nicht, solltet ihr bei gericht einen antrag auf einrichtung einer gesetzlichen betreuung einreichen. das kann jemand aus der familie sein oder auch eine außenstehende person (aus beruflicher erfahrung denke ich,ist letzteres zu empfehlen, denn man sieht es immer wieder, dass angehörige nicht im sinne des zu betreuenden entscheiden....)


lg

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Aber jemand der nicht mehr weiß was er tut kann doch nicht einmal im Jahr was unterschreiben wovon er nicht versteht was er da unterschreibt #kratz

Ja , meine Mutter ist die gesetzliche Betreuerin meines Opas !

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dann kommts drauf an, seit wann er es nicht mehr weiß..

aber selbst wenn er es 1 tag vorher noch wüsste, könnte "man" meinen, jetzt wäre es vielleicht anders. es ist eben alles sehr schwammig bei diesem thema.

ein beispiel: du hast ne verfügung, dass du auf keinen fall lebenserhaltende maßnahmen möchtest nach nem unfall oder so. nun hast du nen autounfall, schwebst in lebensgefahr. die notärzte werden, auch wenn sie die verfügung gesehen haben, trotzdem 1. hilfe leisten und not-op`s einleiten. dazu sind sie verpflichtet. nach den op`s gibt es ne geringe überlebenschance. die ärzte werden die angehörigen befragen und aus angst, vielleicht verklagt zu werden, überlassen sie die entscheidung der familie. so ist es nur allzu oft der fall...

wenn du keinen familienstreit heraufbeschwören möchtest, musst du versuchen, deiner muttereinfühlsam die vorteile eines pflegeheimes schwackhaft zu machen.
warum besteht sie darauf, ihnzu hause zu pflegen? kommt ein pflegedienst oder pflegt sie ihn und bekommt dafür ne aufwandsentschädigung von der pflegekasse?

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"Wir würden aus verschiedenen Gründen dem Wunsch meines Opas gerne nachkommen , wir sehen ihn da aus mehreren Gründen besser aufgehoben als bei meiner Mutter . "

Schon gespart, weil Vermögen von Opa gibts ja nach Deinen Angaben nicht mehr ?

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Das Haus mußte mittlerweile verkauft werden , aber selbst ohne das " Vermögen " ist eine Heimunterbringung möglich , das wäre ja geklärt , aber darum geht es doch gar nicht.

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Klar ist das ein Punkt, den Deine Mutter bedenken muß und wenn Du schreibst, es sei kein Geld für "mehr Pflegedienst" da, wird es doch fürs Heim auch nicht reichen.

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Hallihallo!

Die Frage, wie gut - oder schlecht ein Pflegeheim arbeitet ist ja gott sei dank seit etwa 2 Jahren geklärt.

Der MDK hat nämlich alle überprüften Pflegedienste und Einrichtungen zu veröffentlichen. Mit Bewertung nach Schulnotensystem, auch für den Laien verständlich.

http://www.pflegelotse.de
heißt die Seite.

Dort können sich schlechte Heime nun NICHT mehr verstecken!

LG Silke
exam. Krankenschwester (die in Heimen schon einiges erlebt hat)