Unterhalt rückwirkend vom Vater fordern

Hallo ihr Lieben,

ich wusste jetzt nicht, wo ich das am besten poste, aber ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich bin mittlerweile 29 Jahre.
Meine Eltern liesen sich -leider erst- scheiden als ich 16 war.
Als sie noch verheiratet waren, wären wir fast verhungert.
Mein Vater hat alles Essen und Trinken, dass er kaufte, weggesperrt und ist dann immer auswärts alleine Essen gegangen.
Das war jetzt nur mal ein kleiner Auszug der Tyranei.

Auf jeden Fall hat er niemals Unterhalt gezahlt.
Hat auch nie alles preisgegeben was er verdient, oder hat. Und er hat nicht schlecht verdient.
Nun ist er selbstständig und es soll ganz gut laufen.

Ich habe seit ca 14 Jahren keinerlei Kontakt zu ihn und er interessiert sich auch nicht für seine Kinder (Ich habe noch einen Bruder 30J)

Meine Frage ist jetzt:
Ist es irgendwie möglich jetzt noch rückwirkend den Unterhalt einzufordern, der mir zugestanden wäre???
Das Jugendamt hat damals auch keine Zahlungen geleistet sagt meine Mutter.

Bitte sagt mir, ob ich jetzt noch Chancen habe?!

Ich danke euch schon mal im Vorraus

Lg
belly

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Die regelmäßige Verfährungsfrist, die damit für Unterhaltsansprüche gilt, richtet sich nach § 195 BGB:

§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Demnach verjähren Unterhaltsansprüche in drei Jahren.

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Wenn Unterhalt mal tituliert wurde, dann verjährt ein Unterhaltsanspruch nach 30 Jahren.

Wenn der Unterhalt nicht tituliert wurde, verjährt ein Unterhaltsanspruch nach 3 Jahren.

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Ja eine Chance hast Du.Wenn Du ein Urteil hast,dass er Unterhaltpflichtig ist/war !


Ich hab es nach 34 jahren gemacht ;-)


Allerdings wenn nichts zu holen ist,lohnt es sich nicht .


LG

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Nach 34 Jahren, super ;-)

Meine Tnte sagte mir, das es nur bis 27, oder 28 möglich sei, also wäre ich zu spät.
Aber das baut mich jetzt wirklich auf.

Tja, ob es was zu holen gibt, kann ich gar nicht so sagen, aber da er Selstständig ist, wird er jede Menge an Infos verschwinden lassen können, oder eben unterschlagen.

Ein Haus hat er auch, dass abbezahlt ist (aus dem er uns damals rausgeschmissen hat und mit der Nachbarin jetzt darin wohnt. Er hat sie sogar geheiratet)

Meine Mutter hat noch ein Urteil von damals. Und damit hab ich ne Chance???

Das wär ja echt super.
Ich könnt jetzt schon heulen vor Freude!

Lg
belly

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Ja,wenn Du diesen Titel hast.Dann schnapp es Dir und ab zhum gerichtsvollzieher der holt dann schon das passende für Dich.

Oder Du gehst zum Anwalt.

nach 34 Jahren meine ich natürlich = Er hat bis zu meinem 12 Lebensjahre bezahlt und dann nie wieder.

Er hat 2 weitere Kinder in zweiter Ehe,Haus,Job etc.

Es gelang mir aber meinen Unterhalt zubekommen ;-)


Was nicht wenig ist !

Zu recht ,wie ich finde ;-)

Also zieh los und mach Dein Ding ....


Meine Mutter streubte sich ein wenig mir den Titel zugeben,weil es damals mit im Scheidungsurteil drin stand.Und was ich da alles gelesen habe,hat mich erst recht bewegt ihn zustrafen nach solanger zeit.


Viel Glück

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Gab es denn eine gerichtliche Unterhalsfestlegung? Sprich ein Urteil was du vorlegen kannst?

Dann kannst du mal zu einem Anwalt gehen damit und fragen wie es da dann mit Verjährung aussieht, ist ja doch schon sehr lange her.

Mein Vater hat auch nie freiwillig gezahlt, aber ganz ehrlich, meine Mutter ist zum Jugendamt gegangen und die haben sein Gehalt gepfändet, hätte deine Mutter dich auch machen müssen wenn sie Unterhalt wollte.

LG

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"hätte deine Mutter dich auch machen müssen wenn sie Unterhalt wollte."

Doch auch machen müssen mein ich ;-)

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Ja es gab ein Urteil, aber er sagte nur, er lebe am Existenzminimum -was ja nicht stimmte, aber damit war das dann erledigt-

Ich hab meiner Mutter auch schon Vorwürfe gemacht, aber ich war ja damals dabei und es war echt alles unglaublicher Psychoterror.
Sie hatte einfach keinen Nerv mehr dafür.

Lg
belly

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Ich denke sowas hat schon eine Frist und die ist rum wieso kommst du jetzt erst damit ?


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Vielleicht brauchts ie Geld?

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Ich hab leider auch jetzt erst die Kraft mich damit auseinanderzusetzen.
Bin auch in Therapie wegen meiner Kindheit, sprich wegen ihm.
Ich leide unter starken Panikattaken.

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1. man muß erstmal feststellen was der KV damals verdient hat
2. Unterhalt für 2 Jahre nachfordern ist nur eine billige Rache

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Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat das Gericht festgestellt, dass er nicht leistungsfähig ist. Damit hast Du schon mal keinen rechtsgültigen Titel. Daher: Ende

Zweitens, selbst wenn Du Ansprüche tituliert hättest, würden diese mittlerweile verjährt sein.

Beispiel: Unterhalt aus dem Jahr 2000 wurde nicht bezahlt. Da es sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen handelt, gilt nach §§ 195 und 197 BGB die 3jährige Verjährungsfrist. Die beginnt am 1.1.01 und endet mit Ablauf 31.12.03.

Demnach sind am 31.12.10 alle Ansprüche verjährt, die vor vor 2008 begründet worden sind.

Wenn der Titel zudem begrenzt ist auf das 18. LJ, hättest DU nach Deinem 18. Geburtstag Deinen Vater (und deine Mutter!) auffordern müssen, Unterhalt zu zahlen, sofern Du noch bedürftig warst. Unterhaltsschulden wachsen nur ab dem Zeitpunkt an, ab dem der Pflichtige in Verzug gesetzt wurde. Hast Du aber nie gemacht.

Ergo: Kannst Du drehen und wenden wie Du willst, es wird kein Geld geben.

Gruß

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Nochmal :

Liegt ein Titel vor kann man es bis zu 30 Jahren einfordern.

Liegt kein Titel vor bis zu 3 Jahren.


Ich könnte mir die Mühe machen und den § raussuchen.Hab aber leider jetzt wenig Zeit dafür ;-)


Ich selber habe erst kürzl.( ca. 2 Monate her) Unterhalt von meinem Vater eingeklagt.Ab meinem 12.Lebensjahr bis zu meinem 18.Lebensjahr.

Und ich bin jetzt kurz vor meinem 34.Geburstag

Demnach :-p

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Ja ich hab das staunend gelesen, halte es aber für falsch:

§ 197 (2) BGB sagt eindeutig, dass an die Stelle der 30jährigen die regelmäßige Verjährungsfrist tritt.

Ist jetzt die Frage, ob Du Glück hattest oder ....????

:)

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