zu mitteilung von Nachlassgericht, blicke nicht durch .......


Hallo Ihr Lieben

Heute vor 3 Wochen ist plötzlich und unerwartet meine Mama gestorben.

Beisetzung war mitte der letzte Woche.

Gestern bekamm ich ein Schreiben vom Nachlassgericht.
In diesem Schreiben geht es darum das dem Nachlassgericht eine Sterbefallmitteilung des Standesamtes bzw. Sterbefallanzeige des Ortsgerichts vorliegt.
In der ich als Auskunft gebende Stelle bzw. als Miterbe angegeben wurde.

Hier steht auch, das Nachlassgericht muss prüfen ob Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses erforderlich sind.

Weiter ist ein Fragebogen dabei.
Hier muss ich ankreuzen ob ich das Erbe annehme
oder
Ich möchte heute noch keine erklärung zur Annahme der Erbschaft abgeben.

Weiter wird gefragt ob ein Testament oder eine sonstige Verfügung v. Todes wegen vorhanden ist?
Dies ist mir aber nicht bekannt, deshalb werde ich dieses wohl ankreuzen müssen.

Meine Frage / n ----> wurde somit das Testament bereits eröffnet?

Muss hier noch geprüft werden? (ich gehe jetzt mal davon aus)

Ist es so das ich ab jetzt 6 Wochen Zeit habe zu reagieren?


Zur kurzen erklärung,
mein Bruder hatte alles in die Hand genommen mit Bestattung, Ämter und was sonst noch an fiel da er in unmittelbarer nähe wohnt.

Nun ist es so das ich von meinem Bruder keinerlei Infos bekomme über Testament (ob eines da ist oder nicht).
Und weiter bekomme ich auch keinerlei Infos.

Bei der Hausbank meiner Mutter habe ich selbst angerufen und um Infos gebeten die ich nun zugeschickt bekomme,
da hier wohl Geld angelegt wurde.
(Hier hat mein Bruder nur kurz gesagt, das wir das laufen lassen sollten sonst würden wir 50 % verlieren, dies habe ich gefragt bei der Bank da ich es mir nicht vorstellen konnte. Der Bank Mitarbeiter sagte nur - nein, nein das hat ihr Bruder falsch verstanden. Da sie (ich) Miterbe sind fallen 50 % an sie (mich) bzw. die ihr Bruder an sie (mich) abgeben muss.

Leider ist es nun auch so das mein Bruder schon Möbel verkauft hat und unter anderem an seine Freunde Geräte und Möbel verschenckt.
Wobei ich bei einem Gerät angemeldet hatte das "wenn" ich dieses haben möchte.
Durch Zufall habe ich nun raus bekommen das er einen Teil der Möbel verkauft hat,
allerdings ohne mir davon etwas zu sagen.
Also handelt er doch hier unrecht mässig!!!
Bzw. das Erbe ist noch gar nicht eröffnet und er veräussert schon Gegenstände.
Er macht sich hier doch in allen belangen Strafbar?
Oder sehe ich das falsch?

Ich habe nun gar keine Ahnung / Idee wie ich nun mit dem Schreiben des Nachlassgerichts umgehen soll.

Dazu muss ich noch sagen, mein Bruder hat in einigen Dingen nicht in meinem intresse gehandelt bzw. über mich hin weg entschieden ohne Rücksprache zu halten.


Danke Euch für Eure antworten.

LG

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Hier steht auch, das Nachlassgericht muss prüfen ob Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses erforderlich sind.


-- Offenbar muss dies erfolgen, da dein Bruder gerade das Erbe verramscht

Weiter ist ein Fragebogen dabei.
Hier muss ich ankreuzen ob ich das Erbe annehme
oder
Ich möchte heute noch keine erklärung zur Annahme der Erbschaft abgeben.

-- da solltest du ankreuzen, das du noch keine Erklärung abgibst. Denn du solltest dir erst einen Überblick verschaffen, was an Schulden und Vermögen vorhanden ist (auch Gegenstände)


Weiter wird gefragt ob ein Testament oder eine sonstige Verfügung v. Todes wegen vorhanden ist?
Dies ist mir aber nicht bekannt, deshalb werde ich dieses wohl ankreuzen müssen.

-- genau, erstmal ankreuzen das dir nichts bekannt ist


Meine Frage / n ----> wurde somit das Testament bereits eröffnet?

-- nein, zur Testamentseröffnung muss man bei Gericht erscheinen


Muss hier noch geprüft werden? (ich gehe jetzt mal davon aus)

-- ja, irgendeiner könnte ja das Testament besitzen, es könnte irgendwo beim Notar liegen, oder direkt beim Nachlassgericht im Tresor. Es könnte aber auch irgendwo zuhause rumliegen, also alle Unterlagen genau durchsehen


Ist es so das ich ab jetzt 6 Wochen Zeit habe zu reagieren?

-- Nein, da dein Bruder bereits Teile der Erbschaft verramscht, solltest du morgen dringend beim Nachlassgericht anrufen und mit dem Rechtspfleger telefonieren und ihm genau dies mitteilen. Dieser wird dann vermutlich einen Nachlasspfleger einsetzen, der dafür da ist, die Erben zu ermitteln und was als Erbe vorhanden ist. Die 6 Wochen Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Wissens um die Erbschaft für die AUSSCHLAGUNG, aber vermutlich ist ja Erbmasse da, so das du nicht ausschlagen musst. Die Annahme des Erbes musst du ebenfalls zu protokoll geben.


Nun ist es so das ich von meinem Bruder keinerlei Infos bekomme über Testament (ob eines da ist oder nicht).
Und weiter bekomme ich auch keinerlei Infos.

-- wenn du pech hast, versucht er dich gerade um dein Erbe zu betrügen. Also schnell an das Gericht wenden, die klären dann auch, ob ein Testament in seinen Händen ist


Leider ist es nun auch so das mein Bruder schon Möbel verkauft hat und unter anderem an seine Freunde Geräte und Möbel verschenckt.

-- das war nicht rechtens. Er muss diesen Schaden ggf. ersetzen, daher schnell zu Gericht und diese Sache ggf. zu Protokoll geben


Bitte denk auch daran, das evtl. Mietverträge gekündigt werden müssen und auch Versicherungen ect, damit nicht noch dadurch Kosten entstehen.

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Hallo tigaluna,

danke dir für deine antwort.

Ja ich gehe davon aus das mein Bruder mich grade verar....... will (wenn ich das so sagen darf)

Die Wohnungsgesellschft bei der meine Mutter ihre wohnung amgemietet hatte wurde meines wenigen wissens bereits informiert bzw. die Wohnung gekündigt ( Kündigungsfrist 3 Monate).
Hier habe ich weiter auch keine Info ob eventuell die Wohnungsbaugesellschaft kulant ist und die Kündigung sofort annimmt bzw. die Wohnung schon frei für jemand anderen ist oder ob "wir" die Wohnung noch halten müssen.

Um nach einem Testament zu suchen bräuchte ich den Schlüssel für die Wohnung meiner Mutter.
Diesen habe ich nicht ausgehändigt bekommen.
Zum einen bin ich froh darüber da mir sonst eventuell nach gesagt würde ich hätte Dinge entwendet.
Sorry momentan muss ich mit sowas rechnen obwohl ich niemanden etwas unterstellen möchte.

Er hatte mir ganz nebenbei gesagt,
da ich es am Todestag gesehen habe.
Das Geld was in einer bzw. 2 Tassen im Schranck stand meine Mutter für meine 2 Kinder jeden Monat gespart hat.
Sprich dieses Geld für meine Kinder ist.

Dann hatte ich einen Geldbeutel gefunden mit Bargeld habe es wieser zurück gelegt ohne zu zählen da es Situations bedingt nicht angebracht erschien.
Also weiß ich hier auch nicht wieviel es war.
Er sagte nur in einem Telefon Gespräch das er es mit heim genommen hat falls jemand in die Wohnng einbricht.

Gefunden habe ich es nur da wir nach Unterlagen geschaut hatten die das Bestattungsunternehmen an diesem Tag noch brauchte.

Den Fragebogen sollte ich nun so ausfüllen ---> Ich möchte heute noch keine Erklärung zur Annahme der Erbschaft abgeben.

Wegen des Testaments ----> das mir nichts bekannt ist (aber auch auf meinen Bruder hinweisen das der eventuell mehr weiß? )

Du meinst nun das ich mich an das Nachlassgericht wenden soll und denen mitteile das mein Bruder jetzt schon Möbel verkauft bzw. verschenckt?
Meinst du ich sollte noch mal das Gespräch mit ihm suchen?
Wo ich ihm unter anderem mitteile das ich dies dem Nachlassgericht mitteile.


Mitlerweile habe ich einige Dinge erfahren die noch zu lebzeiten meiner Mutter hinter meinem Rücken " ich sag jetzt mal verschoben wurden " bzw. auch im zusammenhang wegen der Scheidung meiner Eltern.


Da mein Mann und ich zur Zeit im Geschäftsaufbau sind,
sprich es bleibt derzeit kein Geld hängen.
Weiß ich noch nicht mal wie ich das mit den ganzen kosten machen soll die hier zu zahlen sind.


Danke Dir noch mal für Deine antwort und bin ber weitere Tipps und anregungen dankbar.

lg

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Ich noch mal.

Zu Deinem 1. Satz

-- Offenbar muss dies erfolgen, da dein Bruder gerade das Erbe verramscht

Ich habe keine Ahnung ob das Nachlassgericht dies weiß das er Sachen verkauft, verschenckt.

Weil wenn würde ich das ja nur mitteilen können ...... wenn ich recht überlege könnten das auch Leute aus dem Umfeld machen.

Ich weiß es nicht.

Ach ja, Erben müssen keine weiteren gesucht werden da mein Bruder und ich die einzigsten Nachkommen sind.


Lg

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Dein Bruder hat es aber eilig....

Sofern Du Dir sicher sein kannst, dass das Erbe nicht verschuldet ist, kannst Du das Erbe annehmen.

SOLLTE ein Testament vorhanden gewesen sein, MUSS Dein Bruder es dem Nachlassgericht zur Verfügung stellen. Wenn nicht und es bestehen berechtigte Zweifel, dass es eins gegeben hat und Dein Bruder hat es unterschlagen, können sehr hohe Strafen drohen.

Sollte die gesetzliche Erbfolge greifen und kein Testament vorliegen, erbt ihr beide zur Hälfte.

Dein Bruder kann gern verkaufen, nur Dir gehört von allen Erträgen 50 %. Dein Bruder MUSS alles nachweisen. Ansonsten kannst Du die Beweise einklagen.

Rein rechtlich DARF er natürlich nichts verkaufen. Denn rein rechtlich gehört Euch beiden jetzt der komplette Hausstand gemeinsam, dementsprechend müsst ihr beide Eure Einwilligung erteilen.

Ihr müsst auch beide die Kündigung der Wohnung, falls vorhanden, unterschreiben. Unterschreibt einer nicht und der Vermieter kommt Euch doof, geht der Mietvertrag auf den über, der nicht rechtzeitig kündigt. Im Falle des Todes des Mieters gibt es ein Sonderkündigungsrecht! Im Internet informieren und unbedingt die Zeiten einhalten. Werden die Zeiten nicht eingehalten, muss der Mietvertrag zu den alten Bedingungen fortgeführt werden und das kann bedeuten, dass man Kündigungsfristen von bis zu einem Jahr haben kann!

Auch unbedingt die Papiere SELBER einsehen. Deine Mutter wird sicherlich auch Versicherungen gehabt haben.... Hausrat etc. Diese müssen auch von BEIDEN Erben gekündigt werden. Denn, anders als es viele denken, erlöschen Versicherungen NICHT mit dem Tod des Versicherungsnehmers sondern gehen mit allen Vertragsbestandteilen auf die Erben über.

Mit den Versicherungen verhandeln! In aller Regel entlässt man zum Todeszeitpunkt aus dem Versicherungsvertrag und es gibt ggf. Guthaben, die auch EUCH BEIDEN zustehen! Nicht nur Deinem Bruder.

Auch prüfen, ob es ggf. eine Lebensversicherung gegeben hat. Diese muss man sofort bei der Versicherung anmelden! Sonst verwirkt man den Anspruch. Für Risikolebensversicherungen gelten ganz strenge Regeln. Von 24 bis 78 Stunden nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Sonst ist das Geld weg!

Die Kosten der Bestattung werden aus der Erbmasse getragen. Davon entfallen auf Euch beide dann jeweils die Hälfte.

Du solltest DRINGEND alle vorhandenen Unterlagen einsehen können. Ich rate Dir wirklich DRINGEND persönlich unverzüglich an Ort und Stelle vorstellig zu werden.

Was Dein Bruder über die Bank gesagt hat, ist totaler Quatsch! Bankverträge können nicht auf Erben umgeschrieben werden, deshalb kann auch nichts weiterlaufen. Ihr müsst beide mit dem Erbschein, den ihr früher oder später vom Amtsgericht auf Antrag erhalten werdet, zur Bank gehen. Dort bekommt ihr dann Auszüge und Einsicht in die Konten. Vorher in der Regel nicht, da die Bank nicht auf Zuruf agiert und rechtliche Papiere sehen will, um den Erben Auskunft zu erteilen.

Eine Bank unterliegt immer dem Bankgeheimnis und ohne Papiere könnte jeder daher kommen und sagen, ich bin Erbe nun erzähl mir mal was über das Vermögen.

Ich habe bei meiner Bank, obwohl ich Alleinerbin war, noch nicht mal Kontoauszüge erhalten. Erst als ich den Erbschein vorlegen konnte, durfte ich alles einsehen.

Dir alles Gute und für die bevorstehende Zeit ganz viel Kraft!

Janette

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Liebe Janette,

danke dir für deine Antwort.

Wie ich gestern per Telefon erfahren durfte ist letzte Woche die Wohnung meiner Mutter geräumt worden bzw. entrümpelt worden.
Da diese wohl ab mitte des Monats wieder vermietet ist.

Ich habe Vorwürfe gemacht bekommen das ich nicht da war.

Dazu muss ich sagen das mein Bruder es nicht für nötig gehalten hat mir bescheid zu sagen, ALSO auch wieder über meinen Kopf hin weg entschieden.

Ich habe ihm gesagt das die Erbmasse (Geld vom Konto, Bargeld sonstiges) Nachlass ist und dieses Geld zum bezahlen von Beerdigungskosten steht.
Da hat er mich gefragt ob ich Blöd bin .....

Ich hatte Unterlagen mit genommen von früher über Sachen wo ich die ganzen letzten Jahre angelogen wurde.
Sowohl von meiner Mutter, sowohl von meinem Bruder und Onkel.
Diese Unterlagen sind soooooooo intressant das er diese haben möchte um sich einen Einblick zu verschaffen.
Ich hab ihm nur gesagt die Unterlagen kennst du ich nicht also werde ich sie mir in ruhe an schauen.
Ich soll sie sofort verpacken und ihm schicken.
Dann hab ich gesagt dann gib mir Unterlagen die ich brauche vorher bekommst du diese nicht.

Janette, ich komme an nichts ran.
Der Bank Mitarbeiter hat mir letzte Woche gesagt das mein Bruder über den Tod hinaus über alles bevollmächtigt ist.

Versicherungen hat mein Bruder wohl alle gekündigt - da ich keinerlei Unterlagen habe und nicht dran komme kann ich hier auch nichts tun.

Wohnung gekündigt wird wohl ab 15. weiter vermietet.
Hier denke ich kann ich über eine frühere Freundin an Adresse und weiteres ran kommen.

Weiter glaube ich auch das noch zu Lebzeiten meiner Mutter Geld verschoben wurde.
Meine Mutter hat ärmlich vom Sozialamt gelebt.
Keine Ahnung was da gemacht wurde wie dies gemacht wurde.

Ich hab nur angst das wenn ich in irgendeiner weise dem Sozialamt einen Tip gebe das die das prüfen sollen, das ich dafür haftbar gemacht werde und eventuell auch zur rechenschaft gezogen werde obwohl ich bis jetzt nichts davon wusste.
Kennst du dich da vielleicht aus?

LG


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Solange Du (und Hand auf das Herz) nachweislich keine Gelder bezogen hast von Deiner Mutter und Du das Erbe ggf. ausschlägst, kann Dir nichts passieren.

Wenn Dein Bruder nachweislich (z. B. durch Überweisungsträger) Geld von Deiner Mutter bezogen hat und inhaltlich nachgewiesen werden kann, dass Deine Mutter zu gewissen Zeiten über Vermögen verfügte und über dem Selbstbehalt lag, was das Gesetz zur Sozialhilfe vorsieht, wird Dein Bruder vom Sozialamt belangt werden. Dieses vermutlich auch, wenn er das Erbe ausschlagen würde, da auch Schenkungen über einen gewissen Zeitraum (ich meine es waren 10 Jahre) wieder zurück gefordert werden können vom Bezieher.

Du solltest für Dich entscheiden, was Dir wichtig ist. Wenn Deine Mutter vom Sozialamt gelebt hat, SOLLTE kein großartiges Vermögen vorhanden sein. Und selbst wenn Vermögen vorhanden sein sollte, kann es sein, dass dieses beweist, dass Deine Mutter zu Unrecht SoZi bezogen hat. In dem Fall ist die Erbmasse dazu zu verwenden, dieses Geld an das Amt wieder zurück zu führen oder ggf. ist derjenige dran, der über Zeiten "beschenkt" wurde.

Schlägst Du das Erbe aus, musst Du alle vorhandenen Unterlagen dem Erben überlassen. Sei es Dein Bruder, der das Erbe annimmt oder dem Amt, wenn auch er das Erbe ausschlägt.

Solltet Ihr beide das Erbe doch im Nachhinein ausschlagen, muss man gucken, ob noch Geld übrig bleibt, um die Bestattungskosten zu decken. Wenn nicht, seit Ihr beide, als direkte Kinder dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, es sei denn, Ihr könnt vor dem Amt nachweisen, dass Ihr momentan über keine finanziellen Mittel verfügt.

Gibst Du dem Amt einen Tipp kann es natürlich sein, dass Dein Bruder dran ist. WENN er Gelder von Deiner Mutter bezogen hat.

Schwierig, schwierig...... DU musst für DICH entscheiden, wie Du es handhaben möchtest.

Sollte das Vermögen gering sein und es ist zu erwarten, dass nur die Bestattungskosten gedeckt werden können, schlag das Erbe aus.

Das Dein Bruder eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte, ist in dem Falle natürlich ungünstig. Manchmal ist es aber so und bei mir war dieses auch der Fall, dass Banken diese Vollmacht, wenn sie nicht beim Notar erstellt worden ist, "abhanden" kommen lassen. Die stellen sich dann dumm, als hätte es nie was gegeben, es wird nichts gefunden etc.....

Das machen sie zur eigenen Absicherung. Da Fälle wie Eurer Fall wahrscheinlich nicht sooooooo selten vorkommen.

Du kannst der Bank einen Tipp geben. Und dem Nachlassgericht kannst Du auch einen Tipp geben und dann mal schauen, was passiert. Dem Sozialamt ggf. nur, wenn Du absolut sicher sein kannst, keine Gelder von Deiner Mutter bezogen zu haben und Du das Erbe ausschlägst.

Solltest Du übrigens nicht das Erbe ausschlagen wollen, ich kann Dir sagen, dass Dein Bruder dazu verpflichtet ist, Dir alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, genauso wie Du verpflichtet bist, alle Unterlagen dem anderen pot. Erben zur Verfügung zu stellen.

Wenn Du das Geld aufbringen möchtest, wende Dich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht.



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Hast du dich denn ans Nachlassgericht gewandt? Du hast ja nun noch ein paar schlechte Sachen herausgefunden und mit "rummjammern" (sorry, soll nicht so böse klingen) bekommst du keine Infos von deinem Bruder und hilfst ihm noch, weil das Gericht nicht rechtzeitig Schritte einleiten kann, damit diese Mauschelei gestoppt wird.

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Hab dir eine Nachricht geschrieben.

lg