Falsche Angaben beim Nachlassgericht

Hallo zusammen,

was passiert eigentlich, wenn man falsche Angaben beim Nachlassgericht macht? Im konkreten Fall war der Verstorbene neu verheiratet und hat 4 Kinder aus erster Ehe. Die neue Frau hat beim Nachlassgericht angegeben, dass nichts da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Den Kindern gegenüber hat sie nun nach mehrmaligem Nachfragen mit Fristsetzung doch noch schriftlich mitgeteilt, dass auf dem gemeinsamen Konto viel, viel mehr da war. Sie hat außerdem einige Ansprüche geltend gemacht, aber das ist eine andere Geschichte. Mir gehts in erster Linie darum, was passiert, wenn das Nachlassgericht erfährt, dass ein so hoher Betrag da war. Folge ihrer Angaben war ja, dass kein Nachlassverfahren eingeleitet wurde und auch die 4 Kinder keine offizielle Mitteilung über den Tod des Vaters erhalten haben. Ein Testament war nicht da.

Wär schön, wenn jemand wüsste, wie das gehandhabt wird.

Dankeschön #blume

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ich würd als mit erbe anzeige erstatten und die wirklichen vermögens verhältnisse offen legen lassen.

zur not übers gericht.

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ach ja hol dir mal das aktuelle erbrecht für 9,90 eur da steht vieles gut drin wir lesen uns grad ein aus anderen gründen

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Danke, aber das ist nicht so die antwort, die mir weiterhilft. Aber vllt hab ich mich auch falsch ausgedrückt. Wie es erbrechtlich an sich aussieht, ist uns bekannt. Mir gings eigentlich darum, wie die in der behörde / nachlassverwaltung reagieren, wenn so etwas herauskommt, denn eigentlich ist es ja betrug.

Eine anzeige auf auskunft ist so gesehen nicht recht haltbar, weil sie die uns ja nun gegeben hat. Wir beantragen nun endlich einen erbschein (war bisher ned möglich, weil wir nicht wussten, in welchem güterstand sie lebten) und werden dann natürlich weitere schritte einleiten.

Die frage ist wirklich nur, wie das nachlassgericht mit der info umgeht und welche konsequenzen das für die neue frau hat.

Dank dir trotzdem herzlich ????

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Okay, diese vier ? Sollten ein smiley sein, den das handy kennt - urbia aber nicht :-)

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Siehe hier unter Punkt "Was ist ein Erbschein" (letzter Absatz). Da der Nachlasswert und weitere Erben m.W. bei der Beantragung eines Erbscheines angegeben werden müssen, könnte die Frau des Erblassers sich mit falschen Angaben durchaus in die Nesseln gesetzt haben...

http://www.anwalt-martin.de/html/erbrecht-problemfaelle.html

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Danke Nick71, die Seite hab ich heute beim Googlen auch schon entdeckt. Leider steht da nur, dass es ernsthafte strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn man falsche Angaben macht. Mich hätt einfach interessiert, was das genau sein kann. Ich / Wir werd(en) in den nächsten Tagen auch beim zuständigen Nachlassgericht anrufen und nachfragen bzw. dorthin auch den Brief schicken, den sie uns geschickt hat und in dem sie Auskunft über den Kontostand macht. Sie hat ja nicht ein paar hundert Euro unterschlagen, sondern mehrere zehntausend - und das finde ich... ohne Worte. Im Moment scheint sie nämlich zu glauben, dass sie Alleinherrscher über den Nachlass ist und hat noch nicht begriffen (oder begreifen wollen - man weiß ja nie, ob sie die Tatsache bewusst übersieht oder nicht), dass wir eine Erbengemeinschaft sind und sie somit die Entscheidungen über den bestehenden Nachlass nicht allein treffen kann.

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Bin kein Experte in Erbrecht.

Mich würde es aber wundern, dass die Angabe es sei kein Vermögen da, dazu führt, dass die Kinder/Erben keine Nachricht vom Tod erhalten. Icch vermute mal da wurde seitens der Ehefrau angegeben, dss es keine Kinder gibt.

Wielange ist dass denn her? Wie lange nach dem Tod haben die Kinder davon erfahren?

Die Kinder sollten ein schriftliches Vermögensverzeichnis einfordern, dessen Richtigkeit die Ehefrau eidesstattlich versichern soll. Aufgrund der Fehlinformationen müsste das möglich sein.

Gab es z.B. Immobilieneigentum?

Wenn die Kinder erben wurden (danach sieht es ja aus, wenn keine Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Todesfall erfolgte) dann können diese ja ihren Erbteil geltend machen.

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Doch, wir Kinder wurden mit Adresse und auch mit neuen Familiennamen (soweit nötig) beim Nachlassgericht angegeben. Wir waren auch selbst vor Ort und haben uns unter anderem davon überzeugt. Dabei haben wir eben auch gesehen, dass sie angekreuzt hat, dass kein Vermögen da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Der Beamte beim Nachlassgericht hat uns also nur die von ihr gemachten Angaben auf unsere telefonische Rückfrage weitergegeben - und bis auf die tatsächlichen Vermögensverhältnisse haben ihre Angaben auch gestimmt.

Aber ja, auch für uns war die Aussage des Beamten kaum zu glauben, dass wir als gesetzliche Erben nicht einmal eine offizielle Information über den Tod des Vaters erhalten. Davon haben wir nämlich nur durch einen Kollegen meines Vaters erfahren (bzw. alternativ ein paar Tage danach in der Zeitung gelesen).

Nach mehrmaligem telefonischen Nachfragen beim Nachlassgericht bekamen wir dann nach rund 4 Wochen zur Auskunft, dass kein Nachlassverfahren eröffnet wird und wir deshalb auch keine Information erhalten, weil die neue Frau angegeben hat, dass nichts da ist, das die Beerdigungskosten übersteigt. Zum Ausschlagen und Infos sammeln wurde dann die Zeit knapp, also haben wir auf gut Glück das Erbe angenommen.

Ein Vermögensverzeichnis (mehr oder weniger) haben wir mittlerweile erhalten. Deshalb wissen wir ja nun auch, dass ein wesentlich höherer Betrag im Spiel ist als beim Nachlassgericht angegeben.

Die Frage ist aber halt nach wie vor, was sind ernsthafte strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen, wenn man bewusst beim Nachlassgericht verschweigt, dass ein deutlich höheres Vermögen vorhanden ist.

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Dassdie Erben keine offizielle Information über den Tod bekommen habt, obwohl sie angegeben waren wundert mich.

M.E. ist da etwas schief gelaufen.

Die Auschlagungsfrist läuft im Übrigen ab Kenntnis des Erbfalls und nicht ab Todestag (wegen des zeitlichen Knappwerdens) . Ist im Nachhinein egal, da ihr nicht ausgeschlagen habt.

Im Moment sollte die Sicherung des erbes im Vordergrund stehen.

Deshalb solltet ihr ein ordentliche schriftliche Vermögensaufstellung einfordern (und kein mehr ooder weniger Vermögensaufstellung) und dabei daraufhinweisen, dass die eidesstattliche Versicherung verlangt werden wird.

Wobei ich mir jetzt mit der eidesstattlichen Versicherung nur sicher bin bei Pflichteilsberechtigten gegenüber dem Erben. Ich gehe aber davon aus, dass es dieses Recht auch von Erben gegen den Erbschaftsbesitzer gibt (weiß es aber nicht).

Lasst Euch sämtliche Unterlagen zeigen. Wer weiß ob die Zahlen stimmen. Wer weiß was fehlt?

Strafrechtlich würde ich derzeit nichts machen, sondern allenfalls damit drohen, dass wenn jetzt keine vollständigen und korrekten Angaben erfolgen geprüft wird wie der bisherige Verlauf strafrechtlich zu werten ist.

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Hallo,

das ist doch ein Gemeinschaftskonto gewesen.

Wer sagt denn, daß das Geld darauf vom Verstorbenen ist? #kratz

LG
donaldine1

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Zum einen, was hat das mit meiner frage zu tun? Zum anderen, sie hatte ein eigenes konto.

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Hallo ERST EINMAL,

da ich es im gesamten Thread so verstanden habe (mag mich geirrt haben, dann sorry), daß es ein Gemeinschaftskonto war, dann hat es sehr viel damit zu tun.

Denn dann war evtl. überhaupt kein Geld vom Verstorbenen da!

Ich werde da gerade da Gefühl nicht los, daß Du unangemessen aggressiv auf eine ganz normale Frage reagierst. #kratz

Warum?

LG
donaldine1

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