Sehe ich das richtig - "Arbeitszeit" an Feiertagen

Hallo,

ich habe eine Anstellung auf 30 Std Woche und war mir jetzt bzgl. der Feiertage und deren Anrechnung sehr unsicher.

Nach kurzem Googlen habe ich folgendes gefunden:
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/2.html

So, das heißt doch wenn ich Freitag bisher IMMER 7 Stunden zum Arbeiten in der Firma war und der Freitag (z.b. der kommende Karfreitag) nun ein Feiertag ist, müsste mir dieser mit 7 Stunden auch angerechnet werden oder?

Berechnet wird er mir mit 5 Stunden Arbeitszeit, der Montag am WE danach scheinbar gar nicht. Ich arbeite meine 30 Std dann DI-FR ab, obwohl ich DI nun eigentlich bis auf 1x immer frei hatte. Meine Arbeitszeit verteilte sich bisher immer auf vier Tage (MO-SA).

Ist die Anrechnung mit 5 Std und für den Montag gar nichts nun richtig oder müssten die Tage eigentlich mit 7 Stunden jeweils angerechnet werden? Bei den Vollzeitkräften, die aber auch dann meist 7 - 7,5 Stunden arbeiten wenn sie da sind, bekommen allerdings 8 Stunden angerechnet.

Wenn ich jetzt rechtlich gesehen Anspruch darauf habe, dass mir die Feiertage an denen ich i.d.R. mit 7-8 Stunden arbeiten komme (Mo oft 8-16Uhr, FR 8-15Uhr), wen informiere ich? Gehe ich zur "Filialleiterin" damit diese das abklärt oder schreibe ich an die Zentrale?

Liebe Grüße & vielen Dank!

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Hi,

habe ich das jetzt richtig verstanden?

Du arbeitest 30 Stunden/Woche

<< Meine Arbeitszeit verteilte sich bisher immer auf vier Tage (MO-SA).<<
- Sind für mich 6 Tage

Da am Freitag, Karfreitag ist, wirst du die Woche nach Ostern von Di - Fr arbeiten.

Was ich jetzt nicht verstehe.. warum sollte dir oder deinen anderen Kollegen der Feiertag bezahlt werden?
Müsst ihr an diesem Tag normalerweise arbeiten, oder habt ihr da Grundsätzlich frei?

Ich arbeite im Schichtdienst und auch am WE und an Feiertagen.. aber über Ostern nicht.. warum sollte mir also Ostern bezahlt werden? Wäre ja unfähr denjenigen gegenüber die wirklich arbeiten müssen.

MfG Diana

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Wenn ein Feiertag auf einen regelmäßigen Arbeitstag fällt (sie also Fr/Mo) regelmäßig 7 h arbeitet und wegen des gesetzlichen Feiertages frei hat, wird der selbstverständlich bezahlt!
Warum laßt Ihr Euch alle so ver.... abzocken?

Gruß,

W

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Muss ich dein Posting verstehen? #kratz

Natürlich sind es von MO-SA 6 Tage, meine Arbeitszeit von 30 Stunden verteilte sich jedoch bisher auf 4 davon. Es gibt aber bis auf den Mittwoch mit Spätschicht keine festen geregelten Tage.

Natürlich werden Feiertage angerechnet/bezahlt, wenn an diesen Tagen i.d.R auch gearbeitet wird. Wenn Montags sowieso immer frei ist, dann spielt der Rest ja keine Rolle und vorallem schreibt man keine Minusstunden. Anders kenne ich es nicht.

Außerdem sagt ja der Text hinter obigen Link auch:

§ 2
Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Wenn ich jetzt Freitag 8-15Uhr sonst arbeite und dabei 90€ verdienen würde, muss er die auch bezahlen, wenn ein Feiertag ist oder nicht?

Im übrigen arbeitet bei uns an den Feiertagen nie jemand. Ich arbeite im Verkauf.

LG

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Du kannst deine Arbeit verteilen, ein Vollzeitbeschäftigter kann das in der Regelnicht da er eh jeden Tag arbeitet.

Warum sollte man dann einen Teilzeitbeschäftigten für einen Feiertag einteilen und ihm quasi 7 stunden schenken?

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Weil das Gesetz bei festen Arbeitstagen vorsieht, dass der Feiertag bezahlt wird, auch wenn nciht gearbeitet wird und keinen UNterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten macht!

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Weil das gesetzlich so geregelt ist!
An festen planmäßigen Arbeitstagen, auf die ein Feiertag fällt, wird ein Teilzeit-AN genau so bezahlt wie ein Vollzeit-AN.

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Hallo,

bei uns wird so gerechnet:

30 Stunden die Woche, macht bei 6 Tagen je 5 Stunden pro Tag -> dir werden am Freitag 5 Stunden geschrieben und du musst noch 25 Stunden arbeiten. Das Gleiche gilt auch nächste Woche, somit machst du Überstunden oder es wurde nicht dran gedacht.

Es ist egal, wieviel üblicherweise freitags gearbeitet wurde.
Ich gehe mal davon aus, dass du lieber 4 Tage auf Arbeit gehst, als immer für ein paar Stunden, um auf deine Wochenstunden zu kommen.

Informiere deine FL wegen den Stunden, ansonsten wende dich an deinen Bezirksleiter.

LG

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Ja, das ist wohl richtig.

ABER

§ 2
Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Das gilt doch auch für mich oder? Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn ich jetzt Minusstunden schreiben muss, obwohl ich Freitags sonst 7 Stunden habe aber nur 5 berechnet bekomme weil ein Feiertag ist? Die gleichhaltung und Fairnees Vollzeit & Teilzeit gleich zu behandeln ist etwas anderes. Dann müsste die Vollzeitkraft mit 40 Stunden auf 6 Tage Woche auch nur 6,7 Std bekommen und keine 8.

lg

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Ja, genauso gilt es auch für dich!

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Hallo nebula,

wie sieht denn dein Vertrag aus?
Bei mir ist festgelegt, wie sich die Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Tage verteilt.
Z.B. Mo bis Do jeweils 4 h bei 16 Wochenstunden.
Bezahlt wird ein Monatsgehalt, egal wie viele Arbeitstage der Monat hat.

Fällt Montag auf einen Feiertag, ist der arbeitsfrei. Ist Freitag Feiertag, ist sowieso frei und der Feiertag ändert nichts.
Das Gehalt wird durch Feiertage nicht geändert.

Das ist genauso wie bei einem Vollzeit-Angestellten mit z.B. 40 Stunden Woche.
In Wochen mit Feiertag arbeitet er auch weniger, bekommt aber trotzdem sein volles Gehalt.

Anders ist es, wenn du nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wirst. Da kenne ich mich nicht aus.

Liebe Grüße

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Soweit ich weiss, ist in so einem Fall der Arbeitsvertrag ausschlaggebend.
Wird darin eine 6 Tage Woche beschrieben, sind die 5 Stunden durchaus korrekt. Damit müssten Dir aber auch Feiertage, die auf Montag oder Samstag fallen, gutgeschrieben werden.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Dann frage bei dem an. Falls nein, Filialleiterin fragen, ob sie das klären möchte und falls nein, wende Dich an die Personalabteilung.

Grüsse
BiDi

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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe arbeitest du Feiertags nicht?

Wie ist den deine Woche festgelegt? Bei mir ist es so das wir abwechselnd Oster und Pfingsten arbeiten. Da geht es aber um den Samstag. Da der Samstag kein Feiertag ist ist das ein ganz normaler arbeitstag der wird in dem fall für den Freitag angerechnet.
Ostern das selbe spiel. Aber da kann natürlich an der Branche liegen.

Normal wird der Freitag dir nicht angrechnet bzw. auf die nächste woche verteilt.

Aber wieso klärt man sowas den nicht mit seinem Chef?

Solltest du Feiertags arbeiten gibts Feiertagszuschlag sonst wird dir das nix angerechnet. Das ist zumindest das was ich von meinem Mann her kenne.

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Ich arbeite im Verkauf

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Hallo,

es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an:

-wenn du 30 Std/Woche arbeitest und dieses von Mo-Sa (ohne genauere Angabe von Tagen und Arbeitszeiten) dann gilt 30Std:6Arbeitstage=5 Stunden pro Tag. D.h., wenn du einen Tag krank bist oder einer der Tage Mo-Sa ein Feiertag ist und du frei hast, werden dir 5 Stunden angerechnet/vergütet. D.h., 5 Stunden am Freitag wären korrekt, auch wenn du normalerweise mehr arbeitest, du müsstest dann allerdings auch für den Ostermontag 5 Stunden angerechnet bekommen(auch wenn du da normalerweise nicht arbeitest).

-wenn im Arbeitsvertrag aufgelistet ist: Arbeitszeit Mo 3 Stunden, Di frei, Mi xy Stunden , ....Freitags 7 Stunden .... Arbeitszeit, dann würdest du an einem Arbeitstag/Krankheitstag genau die Stunden bezahlt bekommen, die du sonst an genau diesem Tag gearbeitet hättest.

ich würde (zunächst freundlich bei der Filialleiterin, ansonsten offiziell schriftlich im Personalbüro) darauf bestehen, dass Variante 1 oder 2 konsequent angerechnet wird.

Grundsätzlich hast du recht, auch die Vollzeitkräfte müssten entweder nach Variante 1 (40:6=6,666Stunden) oder Variante 2 (individuell variabel nach tatsächlicher Arbeitszeitverteilung) abgerechnet/bezahlt werden. Viellciht würde ich im Gespräch an passender Stelle auch darauf hinweisen, dass du das nicht verstehst, aber grundsätzlivch geht es hier um DEINE faire Bezahlung, ob das bei den anderen anders gehandhabt hat oder nicht, finde ich hier nocht soooo relevant.

VIEL ERFOLG!!!

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Nicht ganz, es reicht auch die mündliche Vereinbarung der Arbeitstage auf bestimmte Tage ;)

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...na, dann kommt es eben auf die mündliche Zusatzklausel des Arbeitsvertrages an :-p

Keine Ahnung, wie das Arbeitsrecht es genau sehen würde, vielleicht hast du da detailliertere Informationen?!

Letztendlich verbindlich auf der sicheren Seite ist man doch mit dem schriftlich ausformulierten Arbeitsvertrag, oder?! Bei der mündlichen Variante kommt es darauf an, WIE explizit die Tage ausgemacht wurden und wie lange und regelmäßig dann auch genau SO gearbeitet wurde (sonst kommt es immer wieder zu Streitigkeiten: Arbeitnehmer hat normalerweise freitags frei, steht aber bei Bedarf auch freitags zur Verfügung und ist auch schon ab und zu eingesprungen. Jetzt ist freitag ein Feiertag und der Arbeitnehmer besteht auf Bezahlung....etc...)

Jedenfalls wollte ich ausdrücken, dass es Variante 1 und 2 gibt, die beide rechtens (und meiner Meinung nach auch fair- kommt halt jeweils darauf an, wie die Feiertage fallen!) sind, es geht aber nicht, dass der Arbeitgeber nach Variante 1 für den Freitag nur 5 Stunden vergütet und den Montag (weil regelmäßig frei) nach Variante 2 mit null Stunden berechnet!

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