Wieso werden Unterhaltszahlendem fiktive Einkünfte angerechnet aus Einkommen vor knapp 1 Jahr mit Da

Hallo,

wer kann mir helfen ?? #kratz

Ich habe Zwillinge aus 1 Ehe, die im April 7 Jahre alt werden. Für diese zahle ich 514,- EUR Unterhalt. Nun bin ich siet 1 Jahr wieder verheiratet und wir haben seit 2 Wochen ein gemeinsames Kind. #baby

Im Mai 2005 begann ich eine neue Arbeitsstelle, die ich allerd.aus pers.Gründen nach 3,5 Monaten selbst kündigte. In diesem Job hatte ich keine freie Minute mehr, um mich um meine Kinder zu kümmern - das konnte ich nicht mit mir vereinbaren. Ich bekam sofort eine neue Stelle - allerd.mit über 300 EUR weniger Nettogehalt. Dennoch bezahlte ich weiter den Kindesunterhalt in gleicher Höhe. Nun nachdem mein 3. Kind auf der Welt ist, versuchte ich eine Einigung mit meiner Ex (Mangelfallberechnung...) Denn 1400 EUR Einkommen ist ja nicht grad sooo viel, wenn man 514,- EUR zahlt.

Nun meine Frage. Meine Ex lässt sich auf nichts ein - sie meint, dass mein Einkommen vom letzten Jahr als fiktiven Einkommen angerechnet werden muss. Ich hätte ja nicht kündigen müssen. Und dieses Gehalt hätte für alle 3 Kinder gereicht. #gruebel

Wer hat Erfahrungen mit so einer Situation ?? Ist das so i.O. ?? Wie lange kann mir dieses Gehalt, was ich ja nur 3,5 Monate hatte, auf die Füße fallen und angerechnet werden ?? :-(

Es soll ja nicht heißen, dass ich nicht zahlen will, aber meine neue Familie will ja auch versorgt werden. Haben Zweitehen in dieser heutigen Zeit überhaupt keine Rechte ??

LG Christian

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Du musst Klage erheben auf Änderung des Unterhaltstitels (oder wie das heißt).

Das läuft vermutlich nur mit einem Anwalt.

Gruß

Manavgat

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Tja, Deine Ex hat Recht. Du hättest nicht selbst kündigen dürfen. Da Du dies nun doch getan hast, wird ein fiktives Einkommen angerechnet. Das kann sogar soweit gehen, daß die Mutter deines 3. Kindes troz Baby zur Arbeitsaufnahme "gezwungen" werden kann.

Aber: Das hat einzig und allein ein Gericht zu entscheiden. Deine Chancen sind nicht gut, aber auch nicht aussichtslos, sofern Du für Deine Kündigung gute Gründe, am besten auch Zeugen beibringen kannst. Denn Du hast Deine mißliche Lage selbst verschuldet und dann funzt das mit der Mangelberechnung nicht mehr.

Zweitehen habe Rechte, aber Eltern haben Pflichten die höher stehen als die Selbstverwirklichung Einzelner. Diese Tatsachen sind seit Jahren bekannt!

Scully