Was bedeuten diese Paragraphen im Mietvertrag?

§7-Zustand und Übergabe der Mieträume
3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel (§536 a BGB) wird dem Vermieter vom Mieter erlassen.

und

§16 - Vorzeitige Beendigung der Mietzeit
Wird das Mietverhältnis durch den Vermieter aus wichtige Grund gekündigt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach der Rückgabe leer stehen oder nur billiger vermietet werden können, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe.

Zur Info: Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße
xyz

Wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen würdet.

1

§ 7: Sehe ich so: Du musst VOR der Schlüsselübergabe etwaige Mängel am Mietobjekt beim Vermieter reklamieren. Ist die Übergabe vorbei "erlässt" du dem Vermieter jedwede Haftung für Sachmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, d. h. du stehst dann allein mit den Sachschäden da.

§ 16: Wenn dir der Vermieter z. B. wegen Eigenbedarf kündigt kannst du ihm keins auswischen indem du weit vor Ablauf der Mietzeit aus dem Mietobjekt ausziehst um keine weitere Miete mehr zu bezahlen. Du kannst zwar ausziehen, musst dem Vermieter aber die Miete für das leer stehende Mietobjekt bezahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet für die verbliebene Zeit einen Nachmieter zu akzeptieren, sondern kann die komplette restliche Laufzeit (längstens 1 Jahr) die Miete von dir kassieren.

#winke

5

Was heißt denn "ie komplette restliche Lúafzeit"?
Danke für deine Antwort!

2

Schau mal, das besagt § 536 a BGB:

"(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn 1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder 2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist."

Es ist vollkommen unklar, ob damit nur Mängel ausgeschlossen werden sollen, welche zur Wohnungsübergabe vorhanden sind oder ob der Haftungsausschluss sich über während der Mietzeit enstehende Mängel erstreckt. Aber selbst wenn es "nur" Ersteres ist. Du kannst zur Übergabe nicht einschätzen welche Probleme die Heizung, die Elektrik etc machen.

Zu Punkt 2. Ihr bezahlt die Miete einmal nicht pünktlich, Euch wird gekündigt und Ihr zahlt bis zum Ende der Mietzeit bis maximal ein Jahr weiter Miete.

ICH würde diesen Mietvertrag auf gar keinen Fall unterschreiben.

3

Hallo,
danke für deine Nachricht. Was heißt denn "bis zum Ende der Mietzeit", wenn es ein offener Vertrag ist, das Mietverhältnis also auf unbestimmte Zeit geschlossen wird?

Meine Mutter hat den Vertrag leider zuerst unterschrieben und mich dann gefragt #augen

4

Ohje. Hat der Vermieter den unterschriebenen Vertrag schon zurück? Ich würde das wirklich nicht machen. Mit einem Vermieter, der solche Sachen in den Mietvertrag schreibt (kann man das BGB eigentlich einfach so aushebeln?), hat man bestimmt auch sonst keine Freude.

ich würde vermuten, dann zahlt sie bis zu einem Jahr.

weitere Kommentare laden
7

Klingt für mich nach Betrug. Der Vermieter schmeisst euch aus der Hütte raus und kassiert ein JAhr weiter Miete und lasst die Bude in der Zeit lieber leerstehen.

So verdient er ja an euch und hat dann keine weiteren Kosten durch neue Mieter.

Höchstens dann am ende selbst fristgerecht kündigen, dann gilt das ganze ja nur für 3 monate und dann kan der vermieter nicht noch mehr kassieren als die 3 Monate Kündigungsfrist.

9

Schau dich mal hier um, und keine Panik!
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kuendigungsfristen.jsp

Der Vermieter kann deine Mutter nicht ohne triftigen Grund rauswerfen. Seine Kündigungsfrist beträgt derzeit 3 Monate, und wegen einer einzigen säumigen Miete besteht noch lange kein Kündigungsgrund.
Die Kündigungszeiten verlängern sich nur, wenn deine Mutter jahrelang in dem Mietobjekt wohnen würde. (siehe Link).

Ein Beispiel zu § 16:

Im Dezember erhält deine Mutter die Kündigung aufgrund Eigennutz. (Vermieter will selbst einziehen). Der Dezember ist schon "angebrochen", d. h. er kann dann zum 31.03.2013 kündigen. Deine Mutter ist sauer, zieht schon ab 1.1.2013 ins Seniorenheim, dann muss sie bis zum Ende der Laufzeit = Kündigungstag 31.03.2013 die Miete bezahlen.

Aber mal ganz ehrlich: Der Vermieter würde keinen unbefristeten Mietvertrag machen wollen, wenn er deine Mutter nicht langfristig als Mieterin haben wollte. Ich glaube nicht, dass er sie abzocken will. Außerdem ginge das nicht so leicht, wie man glaubt. Frag doch mal 'nen Mietnomaden. ;-)