Zahlt die Versicherung, wenn meine Freundin mit meinem Auto einen...

...Unfall hat?

Also: Kann ich meiner Freundin für 2 Wochen mein Auto leihen und ist es dann versichert? Ich hörte Gerüchte, ich müsse es meiner Versicherung mitteilen, wenn jemand Anderes als ich mein Auto fährt.

Alles immer so kompliziert#augen

Danke vorab und schönen Abend!

rem

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meines Wissens nach muss die Versicherung deiner Freundin zahlen, wenn sie mit deinem Auto nen Unfall baut. Deine zahlt da nicht.

Tipp: anrufen und erkundigen#aha

Solltest du sie dort als Fahrerin angeben musst du bestimmt zuzahlen.

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Ich hätte ja gedacht, die Haftpflichtversicherung gilt für das Auto und nicht für den Fahrer.

Danke für deine Antwort#blume

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das stimmt auch aber nur für die eingetragenen Personen soviel ich weiss...#kratz

Also ich würde mich erkundigen und lieber auf Nummer sicher gehen, bevor nachher was passiert und keiner zahlen möchte.

#winke

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Guten Abend,

ich musste damals bei meiner Versicherung angeben, ob nur ich oder auch andere das Auto fahren. Ich meine, bin mir aber nicht sicher, das mein Auto nur versichert ist, wenn ich es fahre, da ich das auch so angegeben habe.

LG

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Hallo REM

man gibt doch bei Versicherungsabschluss an, wer alles damit fährt, man kann da *fährt jeder damit* oder eben arg einschränken. Meinen darf nur mein Mann bzw Lebensgefährte fahren (namentlich wurde niemand benannt, ich habe nur einen männlichen Fahrer über 25 als Lebensgefährte angegeben). Würde ich jetzt mein Auto zwei Wochen verleihen, müsste ich wohl ein paar Euro mehr zahlen.
Mit unserem wollen aber viele mal eine Runde drehen und ich bin froh, dass ich einfach die Versicherung vorschieben kann, dass dies leider nicht möglich ist #schein
Es durfte bisher nur ein Kumpel von meinem Mann damit fahren, aber da wusste ich, er kommt mit der Maschine klar und hätte im Notfall das Geld den Schaden zu ersetzen.
Wenn du jetzt nicht mehr weißt, ob ihr Einschränkungen getroffen habt, solltest du besser nachfragen.

LG

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Ich bin bei der LMV bzw meine Mutter sie hat das Auto auf sich laufen damit ich als Fahranfänger mit 50% statt 230% Fahren kann.

Ich bin als Hauptfahrer eingetragen.

Ich habe letzte Woche noch mit denen telefoniert und habe gefragt wie es aussieht wenn mein Mann (39) als Führerscheinneuling das Auto ebenfalls fährt.

Die sagten mir das ich keinen weiterern Fahrer eintragen muss auch wenn er Neuling ist, AUSSER er ist unter 23.
Im Falle eines Unfalls werden die Schäden begleichen das sei garkein Problem.

Würde meine Mutter als Versicherungsnehmerin allerdings darauf bestehen das er eingetragen wird würde ich nicht mehr monatlich 38€ bezahlen sondern 45€

Also 7€ mehr.

Er sagte aber ganz klar das es absolut nicht notwenig ist und rausgeschmissenes Geld da weitere Fahrer über 23 nicht eingetragen werden müssen.

Wie es bei anderen Versicherungen läuft weiss ich nicht, ich kann nur von der LMV sprechen.

(aber ganz ehrlich ich trau dem Braten keinen Milimeter über den Weg, am Ende bin ich weden 8€ die gelackmeierte und bekomm Schäden an meinem geliebten Flitzer nicht bezahlt weil die dann behaupten das hätten die "nieeeeeeee gesagt" und er hätte doch eingetragen werden müssen.

Nene, verarschen können die sich selbst #nanana)

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Genau so!

Die Versicherung zahl immer den Schaden, egal wer fährt. Ausnahme sind Fahrer unter 24 Jahren, wenn sie im Vertrag als Fahrer ausgeschlossen wurden. Da kann die Versicherung eine Selbstbeteiligung von max. 5000 € verlangen!

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Bei der LMV steht drin ab dem 23. Geburtstag ;-)

Manche sogar ab 25 Jahren je nachdem.

Nur wie ist es in meinem Fall, Sinnvoll oder nicht für 8€ mehr in eintragen zu lassen?

Nicht das ich am Ende echt noch vor nem Trümmerhaufen steh#heul

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Ich frage mal nach, was ich da so unterschrieben habe damals.

Herzlichen Dank an alle!

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Hallo

Mach dir mal keine Sorgen. Die Versicherung muss zahlen. Was die passieren kann, ist das du dann nachträglich eine Beitragserhöhung bekommst oder eine Vertragsstrafe zahlen musst, wenn sie nicht angegeben ist
Stand heute erst bei uns in der Zeitung
http://www.kfzversicherungen.org/ratgeber/20120514/unfall-mit-geliehenen-auto.html

Bianca

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Deine Versicherung wird den Schaden eines Dritten auf jeden Fall zahlen.

Solltest Du allerdings einen Vertrag haben, der weitere Fahrer "ausschließt" etc., dann könnte es sein, dass Du eine Prämiennachzahlung bekommst. Dies ist aber kein klassischer Regress wegen einer Obliegenheitsverpflichtung.

Du solltest aber auch darauf achten was passiert, wenn Dein Auto beschädigt wird.

Besteht eine Vollkaskso? Wenn nicht muss diese ja so solvent sein, dass diese den Schaden tragen kann.

Außerdem solltest Du auf jeden Fall ausdrücklich eine Haftung bezüglich einer Beitragserhöhung in der Haftpflichtversicherung vereinbaren, wenn die aufgrund eines Unfalles steigt.

Den Rabattverlust in der Haftpflicht müsstest Du also gegebenfalls selbst tragen, wenn deine Freundin diesen nicht freiwillig trägt (bei der Vollkakso kann hat man einen gesetzlichen Ersatzanspruch auf den Rabattverlust).

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Kommt auf Deinen Vertrag an, dass kannst nur Du und Dein Versicherungsmensch wissen.

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Hallo,

das ist doch nicht kompliziert.

Du weißt doch selber am besten, was für einen Vertrag Du abgeschlossen hast.

Da wird Dir hier auch keiner weiter helfen können, wir haben ja keine Einsicht in Deine Verträge.

LG
donaldine1

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"Ich hörte Gerüchte, ich müsse es meiner Versicherung mitteilen, wenn jemand Anderes als ich mein Auto fährt."

Das kommt m.E. auf deinen Vertrag an. Sofern du eine so genannte Einzelfahrerversicherung abgeschlossen hast, darf niemand außer dir deinen Wagen fahren (außer im Ausnahmefall, z.B. wenn dir schlecht ist o.Ä.). Wenn du deiner Freundin den Wagen leihen möchtest, wird die Versicherung entsprechend umgestellt werden müssen...und das schlägt sich dann natürlich auf den Beitrag nieder.