Einfach so rauswerfen?

Hallo,

ich hatte heute eine Diskussion mit meiner Mutter.

Eine Freundin von uns möchte sich trennen. Sie hatte ihrem Freund (und Vater ihrer Tochter) vor 4 Wochen angedroht, falls er sich nicht ändert, dass er dann gehen muss. Er kümmert sich weder um die Tochter, noch sucht er sich nen Job. Er hat mit fast 30 noch nie länger als 3 - 6 Monate am Stück gearbeitet. Ständig gibt es Streit. Das Geld, was sie bekommen, wirft er nur zum Fenster raus, sodass sie kaum einen Monat auskommen mit ihrem Geld. So, jetzt ist unsere Freundin soweit, dass er raus muss.

Nun zu meiner Frage. Meine Mutter meint, dass sie ihn nicht so einfach rauswerfen kann. Sie muss ihm Zeit geben, bis er eine Wohnung hat. Das hat sie wohl im TV gesehen. #gruebel (Verklag mich doch oder so). Mindestens 14 Tage meint meine Mutter, muss sie ihrem Freund Zeit geben.

Ich bin der Meinung, dass sie ihm sofort die Koffer vor die Tür stellen kann. Ihr gehört doch die Wohnung, also kann sie doch bestimmen, ob er sich weiter dort aufhalten kann, oder nicht? Kann sie gezwungen werden, trotz Trennung ihn weiter bei sich wohnen lassen zu müssen?

Der Mietvertrag läuft nur auf sie. Er ist nur dort gemeldet.

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Also,

wieder mal einer der Threads bei dem viele Leute keine Ahnung haben - aber meinen diese laut in die Welt schreien zu müssen.

Ausnahmsweise ist es richtig was deine Mutter "Mal im Fernsehen gesehen hat" (das ist jetzt nicht negativ auf deine Mutter bezogen - die kenne ich nicht - nur ist es so das 99.9999% von dem was man "mal gehört" oder "mal gelesen" oder "mal im FS gesehen hat" Blödsinn ist).

Die Konstellation deiner Freundin wird juristisch wie eine Untervermietung behandelt. Ob da jetzt physikalisch wirklich Miete fließt ist unerheblich. Dieses Mietverhältniss kann mit einer Frist von 14 Tage gekündigt werden.

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Hallo,

ich kenne es so wie deine Mutter sagt. Wenn er dort gemeldet ist muss sie ihm eine " angemessene " Zeit dort weiter wohnen lassen.

Ich denke die 14 Tage sind viel zu gering. Mir ist es als ob ich etwas von drei Monaten gehört habe.

Fg

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"Der Mietvertrag läuft nur auf sie"

Dann soll sie ihn vor die Tür setzen und fertig.
ER hat den Mietvertrag nicht unterschrieben,also hat er auch kein Recht ,in der Wohnung bleiben zu dürfen.
Sie muss ihn nicht weiter aushalten.

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Die Freundin von dir muss erstmal überhaupt nichts. Und von wegen sie muss ihm Zeit geben, diese hatte er doch jetzt reichlich gehabt und sich nicht geändert. Und deine Mutter sollte lieber mal richtige TV schauen, grins. Dann gibts mehr als Halbwissen.

Gruß Ela

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Sie kann ihm jetzt spätestens zum 15.07. mit Frist bis Ende des Monats kündigen. Eine Begründung muss sie dafür nicht angeben.
Wichtig ist, dass sie ihm das schriftlich mitteilt, zu ihrer eigenen Sicherheit bestenfalls nachweislich (Einschreiben, Empfangsbestätigung oder Zeugen).
Das ist mein Kenntnisstand.

Wenn sie ihn sofort aus der Wohnung haben will sollte sie das alternativ versuchen. Ihm beispielsweise eine Übergangsbleibe bei Freunden oder seiner Familie vermitteln und ihm in Ruhe darlegen, wieso sie seinen plötzlichen Auszug möchte.

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Naja,
wenn sie ihn auf biegen und Brechen raus haben will und ihr jedes Mittel recht ist geht das auch anders:

Wenn er daheim ist haut sie sich zweimal kräftig zu Wohnungstür an den Kopf, schreit laut "Hilfe Hilfe" ins Treppenhaus, ruft die Polizei und lässt ihn zwecks Gewaltschutz der Wohnung verweisen.

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Warum schreibst Du jetzt zum dritten Mal in Folge denselben Käse an mich? Wenn Du mich überhaupt anschreibst, dann jedesmal mit diesem seltsamen Tipp. Langsam werde ich neugierig, was an mir Dich so triggert..

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Partner-aus-der-eigenen-Wohnung-werfen---f75117.html

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Hallo volvic wenn ihr freund im Mietvertrag steht dann hat deine mutter recht, es seiden er weiß seine rechte zu gebrauchen und wenn er sich ein Anwalt leisten kann, was ich aber net glaube, wenn du sagst er arbeitet nicht,ist sie als Haupt Mieterin eingetragen dann kann sie ihn sofort raus schmeißen, aber ich persönlich würde ihn so oder so raus werfen. Gruß nata

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Das ist Unsinn, sie kann ihn natürlich nicht einfach vor die Tür setzen.
Wenn er ebenfalls als Hauptmieter im Mietvertrag stünde, wäre die Situation zudem auch noch sehr viel problematischer.

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"Er ist nur dort gemeldet."

"Nur" ist gut.

Falls deine Freundin vorhat, das Schloss auszutauschen, muss er nur den Schlüsseldienst anrufen und seinen Ausweis vorzeigen, dann ist er ruckzuck wieder in der Wohnung.

Und rechtlich astrein ist es halt auch nicht, ihn von heute auf morgen vor die Türe zu setzen. Sofern ein rechtsgültiges Untermietverhältnis zustande gekommen ist (beteiligt der Mann sich nachweislich an der Miete?), sind entsprechende Fristen einzuhalten. Die Kündigungsfrist könnte 14 Tage, aber auch drei Monate betragen. Ich an ihrer Stelle würde mich anwaltlich beraten und den Typen ggf. auch vom Anwalt anschreiben lassen.

In jedem Fall wird sie ihm schriftlich (!) kündigen müssen.