Schulwechsel in der 3. Klasse - was muss ich beachten?

Hallöchen,
Kurz zur Situation:
Mein Sohn ist 8 Jahre, in der 3. Klasse. Bereits drei Monate nach Einschulung gab es Probleme mit seinem Verhalten in der Schule . Das übliche Prozedere begann... Tests auf Hochbegabung, IQ Tests, Schulpsychologin, etc.,Mittlerweile ist er in Therapie, macht Psychomotorik, AO-FS ist bewilligt, zusätzlich ein Schulbegleiter.Im Moment stehen wir auf der Warteliste der Klinik für eine stationäre Therapie und gehe davon aus, dass es auch bald los geht.. Dennoch wird es immer schlimmer. beinahe jeden Tag ruft die Schule an und er muss abgeholt werden. Mein Sohn selbst sagt immer, er fühlt sich an der Schule absolut nicht wohl und möchte dort nicht mehr hin. Ich persönlich finde seine Lehrerin nicht besonders sympathisch und kompetent für so einen "speziellen Fall"(obwohl ich mich bisher immer mit ihr arrangiert habe). So langsam aber sicher hat sie ihn abgestempelt, er kann ihr nichts mehr recht machen, ist an allem Schuld, etc. Jetzt überlegen wir, ob er nach der Therapie für einen Neuanfang die schule wechseln soll, damit er ganz von vorn beginnen kann. Ich befürchte einfach, dass seine Lehrerin ihm nicht voreingenommen gegenüber Tritt. Soviel zu unserer Geschichte... Soll nur am Rande sein, denn jetzt meine eigentliche Frage:
Was habe ich für Chancen, dass ihn mit seiner Vorgeschichte überhaupt eine andere Grundschule nimmt, bzw. Müssen sie ihn nehmen? Was muss ich beachten?

Lg, die Katze

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Hallo

Du kommst aus NRW?

Ist es die Schule in eurem Einzugsgebiet?

War Dein Sohn immer schon so "schwierig"?

Mein Kind hat gewechselt allerdings in Niedersachsen.

Bei meinem Sohn half keine Therapie, aber ab dem Tag wo er die Schule gewechselt hat hatte ich ein anderes Kind. Ein Jahr ist er nun auf der neuen Schule, außer Kleinigkeiten die ich mal so nebenbei erfahren hab war nichts mehr. Seine Lehrerin sagt nur immer alles ok und entspannt.

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Ja NRW ist richtig.

Die andere Grundschule liegt im Einzugsgebiet, genau genommen sogar die nähere.

Für mich ist halt fraglich, ob sie ihn mit der Vorgeschichte nehmen werden bzw. Müssen und ob ich Sachliche Gründe angeben muss.

Lg

3

Du solltest bedenken, das sich die Schulen bei einem Schulwechsel austauschen und dein Kind unter Umständen auch an der neuen Schule direkt diesen Stempel aufgedrückt bekommen.

Lg

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Bekommt...nicht bekommen...

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Mir ist schon klar, dass ich seine Schulakte nicht "wegzaubern" kann... Dennoch sehe ich es als Chance für ihn.

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Hallo!

Seit wann sind die Maßnahmen Schulbegleiter, Therapie angelaufen?

1. Schulbegleiter und Abholen - da läuft doch was schief! Was macht denn der Schulbegleiter in der Zeit. Der Schulbegleiter soll doch genau das vermeiden und Lehrer sollen in so einem Fall doch nicht das Kind nach hause schicken!!! Entweder der Schulbegleiter hat seine Aufgabe nicht verstanden oder die Lehrer wollen gar nicht dort zusammenarbeiten und wirklich das Kind loswerden.
2. Sprechen die Therapeuten mit der Schule und mit Dir und was haben die für eine Meinung was dort schief läuft? Wieso gibt es jetzt schon ein absehbares Ende der Therapie, wenn es gerade eben "schlecht" läuft?

Ich denke da ist ein runder Tisch angesagt?!

Meiner Meinung nach kann es an der jetzigen Schule schon so verfahren sein, dass die eigentlich happy wäre dein Kind loszuwerden, oder Ihr kommuniziert nicht miteinander und arbeitet eigentlich gegeneinender: Schule hat kein Bock mehr bei Beratungsresistenz der Eltern, Therapie wirkt nicht.
Im 1. Fall wird ein Schulwechsel helfen, die Schule wird auch nur das nötigste negative weitergeben, die Frage ist nur welche Schule ist geeignet und warum sollte es in einer anderen Schule besser klappen. Einfach nur auf DIE Super-Lehrerin zu hoffen ist wie Lottospielen. Da müsst ihr wahrscheinlich auch was ändern ....
Und im zweiten Fall wird es garantiert nicht besser an einer anderen Schule und ggf. wird die jetzige Schule schon eine Menge in die Schulakte abgelegt haben. Das AO-SF-Verfahren bestimmt.

In jedem Fall gilt die Schulpflicht, wie das Schulamt mit so einem Fall umgeht, wenn sich wirklich direkt keine andere Schule bereit erklärt Deinen Sohn zu beschulen, weiß ich nicht. Es wird darauf ankommen welchen Eindruck es von der Mitarbeit der Eltern hat.

LG und VG I.

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Naja, jeder Mist der passiert ist, steht in seiner Schulakte und die Schulakte wandert quasi mit ihm von Schule zu Schule. An deiner Stelle würde ich mal schriftlich bei der Schulleitung Einsicht in die Schulakte deines Sohnes beantragen. Das ist dein Recht. Das muss dir genehmigt werden. Erst wenn du weißt, was da drin steht, weißt du, was du weiter machen kannst.
Die Schule, die ihn nimmt, informiert sich natürlich vorher. Die Schulen tauschen sich aus. Aber irgendeine Schule MUSS ihn ja nehmen. Also entweder ihr findet eine Schule, die euch zusagt und die freiwillig nimmt, oder das entscheidet das Schulamt. An deiner Stelle würde ich auch bei den in Frage kommenden Schulen sehr auf Inklusion und Erfahrung damit achten....für deinen Sohn brauchst du eine erfahrene Schule, die sich das traut und nicht eine, die wegen dieser Einträge Angst bekommt und schon sicherheitshalber ablehnt.