Elterngeld Plus und 450€ Job

Hallo ihr Lieben #winke

Wenn ich Elterngeld Plus beziehen möchte und im zweiten Jahr auf 450€ Basis nebenbei arbeite (und 30 Wochenstunden nicht überschritten werden) wird das dann auf das Elterngeld angerechnet? Oder bekomme ich meinen normalen Satz Elterngeld Plus, der mir laut meines vorherigen Bruttoarbeitslohnes zusteht?

Ich habe aufgrund der Änderungen, die jetzt in Kraft getreten sind, so viele widersprüchliche Aussagen in Internet gelesen. Vielleicht kann mir jemand helfen :-)

Liebe Grüße

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Hallo,

ich kann dir leider auch nicht so genau weiterhelfen. Ich habe nur die Aussage direkt bei der Elterngeldstelle bekommen, dass man, um Elterngeld plus zu beziehen mind. 25 Std - max. 30 Std arbeiten muss. Was das für eine Regelung sein soll, habe ich nicht so ganz verstanden. Da wird es ja nicht soooo viele geben, die das in Anspruch nehmen können... bzw. werden. 25 Stunden ist ja nicht gerade wenig#kratz

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Die Stundenbegrenzung gilt nur für die Partnerschaftsbonusmonate. Nur das ElterngeldPlus kann man auch ohne Teilzeittätigkeit beziehen.

siehe

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=208802.html#fragment

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=211804.html

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Also in der Regel bezieht man Elterngeld für ein Jahr und dann kann man das Elterngeld verlängern indem man das Elterngeld plus fährt und mindestens 25 stunden aber höchstens 30 stunden arbeitet.
Falls dein Minijob weniger als 25-30 Stunden die Woche beträgt und davon gehe ich mal aus weil es einen Mindestlohn gibt dürfte er im zweiten Jahr überhaupt gar keinen Einfluss auf dein Elterngeld haben.

Eine weitere Frage die sich jetzt auch mir stellt ist die Splittung des Elterngeldes auf zwei Jahre.
Wir planen das Elterngeld für zwei Jahre auszahlen zu lassen und ich habe bei der Stelle angerufen und nachgehakt ob dann der Minijob im zweiten Jahr sich auf das Elterngeld trotzdem auswirken könnte auch wenn der Berechnungszeitraum ja nur bei 12 Monaten liegt.
Darauf konnte mir aber die nette Dame bei der Stadt keine Antwort geben weil sie sich leider selbst noch nicht mit dem neuen Elterngeld auskenne.
Da musste ich ehrlich gesagt herzlich lachen bzw finde es traurig wie sich auf Gesetzesänderungen vorbereitet wird.
Ich habe jetzt vor eine weitere Beratungsstelle aufzusuchen in der Hoffnung dort Antwort zu erhalten. Als Tipp kann ich dir nur geben die Elterngeldstelle eurer Stadt ausfindig zu machen und dort deine Fragen anzubringen. Lg

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Okay, also so wie du wollte ich das auch machen. Das Elterngeld auf zwei Jahre splitten ((das heißt dann ja jetzt Elterngeld Plus auch wenn man nicht nebenbei arbeitet) wenn ich das jetzt auf der Elterngeldseite richtig verstanden habe)
Und dann möchte ich im zweiten Jahr nebenbei arbeiten gehen.

Das ist halt jetzt die Frage der Fragen ob das dann noch auf das Elterngeld angerechnet wird ;-)

Das ist ja auch ein Witz, dass man da anruft und die einem erzählen sie hätten selber keine Ahnung!

Ich werde mich dann hier auch mal nach einer zuständigen Stelle umsehen.

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Ein wenig kann ich euch helfen.

Wenn ihr das Elterngeld auf zwei Jahre splitten möchtet dann macht ihr auf dem neuen Antrag bei Monat 1&2 das Kreuz bei Basis Elterngeld und die anderen 22 Monate bei Elterngeld plus. Dafür muss man nicht bis zu 30 Std. arbeiten.

Falls man dann im zweiten Jahr nebenher arbeiten möchte wird dieser verdienst auf das Elterngeld angerechnet kann dann sein das du mit nebenjob dann evtl 100-200 euro mehr hast zb. Elterngeld gesplittet 450 Euro dann nebenjob 450 Euro. Wären eigentlich 900 Euro. Da dir das aber aufs Elterngeld angerechnet wird kann es sein du bekommst nur 250 Euro Elterngeld plus die 450 Euro vom nebenjob wären dann 700 euro.

Musd man halt individuell schauen ob sich das lohnt.

Das war jetzt allerdings als bsp gerechnet.

Bei fragen ruf ich immer die l Bank an die haben da n spezielles Beratungscenter unwaren bis jetzt immer sehr freundlich und kompetent.

Lg

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http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=211804.html

Ja das Einkommen wird beim ElterngeldPlus durchweg angerechnet, aber nach anderen Regeln wie bisher... hier findest du eine Beispielrechnung:

http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html Absatz "Beispiel zum Elterngeld Plus mit Zuverdienst"

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Also wird auch ein Minijob angerechnet??
In dem Bespiel steht nur was von höheren Zuverdiensten.

Ich dachte gerade deshalb an einen Minijob, weil ich da keine Abgaben habe und nichts versteuern muss, außer den Teil den der Arbeitgeber versteuert, aber das betrifft mich ja nicht.

Oder sehe ich das jetzt ganz falsch? #kratz

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Jeder Zuverdienst wird angerechnet da das Elterngeld nur den Einkommensverlust ersetzen soll. Genauso wie ein 450€ Job in die Berechnung des Elterngeld mit einfliesst wird er auch beim Zuverdienst angerechnet.

Je nach Höhe des Elterngeldes kann es aber sein ein geringerer Zuverdienst sich nicht auf die Höhe des ElterngeldPlus auswirkt da beim Elterngeldplus beim Zuverdienst erst der Basiselterngeldsatz berechnet wird und dieser bei der Hälfte des Basiselterngeldsatzes dann gekappt wird so dass es bei geringen Zuverdienst bei dem vollen hälftigen Anteil ElterngeldPlus bleibt.

Rechne mal das Beispiel aus dem Link http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html mit den 450€ statt 1000€ Zuverdienst aus da siehst du das in dem Fall es keinen Einfluss hat.

Ich denke mal damit soll der Einstieg über Teilzeit bzw geringfügigen Job in der Elternzeit mehr gefördert werden ... Je niedriger der Einkommensverlust um so stärker verschiebt sich dann die Elterngeldzahlung...

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Also ich dachte Elterngeld Plus kann man auch nehmen wenn man gar nicht nebenbei arbeitet. Ich wollte das genau wie Du 2 Jahren nehmen und dann aber schon nach 6 Monaten bissl was zu verdienen aber nur paar Stunden. Dachte aber das geht. Hab aber noch nicht bei ner Beratung angerufen. sollte ich vielleicht mal machen.

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Also den Zuschuss den bekommt man nur wenn man das mit den 30 Std einhält aber den will ich ja gar nicht sondern nur Elterngeld plus und das müsste gehen!

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Oh man und ich dachte ich hätte es einigermaßen verstanden :-D

Ich bin gerade am überlegen ob es dann nicht sogar mehr Sinn macht das Elterngeld nur auf ein Jahr auszuzahlen und dann im zweiten Jahr ohne Elterngeld in der Elternzeit zu arbeiten.

Ist ja irgendwie Quatsch das zu splitten wenn sogar 450 mickrige € schon angerechnet werden.

Bei dir ginge das ja aber gar nicht wenn du schon nach 6 Monaten wieder arbeiten möchtest.

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"Wenn ich Elterngeld Plus beziehen möchte und im zweiten Jahr auf 450€ Basis nebenbei arbeite (und 30 Wochenstunden nicht überschritten werden) wird das dann auf das Elterngeld angerechnet? "
Ja, wird es. Aber von deinem vorherigen Gehalt vor der Geburt mit dem jetzigen verrechnet und es gibt maximal die Hälfte des Elterngeldes ohne Arbeit.
Ist also mehr als aktuell beim Splitten.

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage...

unser Tochter wurde am 16.12.15 geborgen.
Ich beziehe das Elterngeld Plus bis 15.10.2017 und arbeite seit beginn der Elternzeit auf 450 € basis.

Wie würde die Berechnung vom Elterngeld aussehen, wenn ich 2017 das 2. Kind entbinden würde? Würde sich die Berechnung nur auf den 450 € Job beziehen? Unsere Stadt sagte, dass die 12 Monate vor der Entbindung des 2. Kindes ausschlag gebend sind...

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

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Das ist korrekt, wenn du kein selbstständiges Einkommen hast (dann allerdings vor dem Mutterschutz) allerdings dürfen die Monate bis einschließlich Dezember 2016 bei dir nicht berücksichtigt werden und müssen durch Monate vor dem ersten Mutterschutz ersetzt werden.