Kündigungsfrist "kurzfristige Beschäftigung" (70-Tage-Regelung)?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Oktober eine kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu meinem normalen Job angenommen. Jetzt ergibt sich die Gelegenheit, dass ich die Stunden bei meinem Arbeitgeber nochmal aufstocken kann. Das möchte ich natürlich gerne machen, aber dann den "Zusatzjob" kündigen.

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag aber ich konnte Urlaub nehmen, wenn ich normal Urlaub gemacht habe und wurde in dieser Zeit weiter bezahlt.

Da ich morgen ein Gespräch mit meinem Chef beim Zusatzjob habe, habe ich mir heute die Kündigungsfristen im Internet angesehen um vorbereitet zu sein. Ich bin aber immer nur auf Kündigungsfristen zum Thema Minijob gestoßen. Heißt das, bei einer kurzfristigen Beschäftigung kann ich einfach aufhören ohne zu kündigen?#kratz Mach ich natürlich nicht, der AG muss ja auch für Ersatz sorgen können, aber wie ist die Regelung? Zu wann kündige ich offiziell? Ich dachte an einen Zeitraum von 4 Wochen. Aber wie ist das rechtlich?

Ich bin mal gespannt, ob jemand eine Idee hat!

Schöne Grüße
Grizzy

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Hi,

arbeiten ohne Vertrag würde ich auch beim Minijob nicht machen.
Ist es ein Kleinbetrieb unter 10 Mitarbeiter? Dann zwei Wochen vor Monatsende.
Oder von welcher Betriebsgröße redest du? Hast Du Probezeit vereinbart?

lg
lisa

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Wie kommst du denn auf zwei Wochen?

1. Arbeiten ohne schriftliche Vereinbarung ist ergo ein unbefristetes Arbeitsverhältnis OHNE Probezeit.
2. Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt demnach vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

LG Kathi

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Danke für Deine Antwort.

Der Betrieb hat 3 Mitarbeiter und es ist kein Minijob sondern eine kurzfristige Beschäftigung, sonst wären es klar 4 Wochen Kündigungsfrist, aber so?

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Hi,

schau mal bei der IHK nach, denn wenn du nur Teilzeit arbeitest , z.b. 20 Std. wird die Kündigungsfrist reduziert auf 2 Wochen, arbeitest du noch weniger, wird die Kündigungsfrist nochmals reduziert.

viele der hier genannten vier Wochen beruhen sich auf Vollzeit.

lg
lisa

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Könntest du das bitte mit Quelle belegen? Ich finde das so nämlich nicht!

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https://www.karlsruhe.ihk.de/Recht/Arbeitsrecht/Mitarbeiter_einstellen_und_kuendigen/Kuendigung_in_Kleinbetrieben/2459270

teils kannst du es hier lesen ......

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