Wieviel % Arbeitslosengeld 1 bei Teilzeitbeschäftigung ????

Ich war bis vor der Schwangerschaft in einer Vollzeitbeschäftigung ca. 38 Std./Woche mein vertrag war befristet und endete vor der 6 wöchigen mutterschaftsfrist, habe damals noch 2 wochen arbeitslosengeld für den übergang erhalten.

Nun endet die elternzeit ende dezember und ich stehe dem arbeitsmarkt ab 01.01.2007 bzw. 02.01.2007 wieder zur verfügung.

Wenn man vollzeit gearbeitet hat, bekommt man doch 60% arbeitslosengeld 1 bzw. mit kind 67%

Aber wie viel bekomme ich wenn ich nicht vollzeit sondern nur teilzeit ca. 20-25 std./woche arbeiten gehen möchte. Das arbeitslosengeld 1 wird ja dann gekürtzt wegen der teilzeitbeschäftigung.

Weis jemand oder kann das jemand aus seinem bewilligungsbescheid vom arbeitsamt ausrechnen wie viel % man vom letzten netto-gehalt arbeitslosen geld erhält bei einer teilzeitbeschäftigung von ca. 20-25std./woche + 1 kind?

danke


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meinst ud zusätzlich zu deinem gehalt dann wenn du teilzeit arbietest??

wenn nicht dann denk ich das du genau das selbe geld bekommst wie vorher auch.. also die 67%. schließlich hast ud ja schön braf deine abzüge gezahlt.
das wäre jaecht fieß

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nein teilzeit arbeiten tu ich ja dann noch nicht aber ich stehe für eine teilzeitbeschäftigung dem arbeitsmarkt zur verfügung.

habe gerade mit dem arbeitsamt telefoniert die 67% bekomme ich nicht wenn ich mich arbeitslos melde und eine teilzeitbeschäftigung suche, die frage ist halt nur welchen %-Satz ich dann bekommen würde bei einer teilzeitbeschäftigung und das konnte mir der herr am telefon nicht sagen !!!!

ich bräuchte halt einen ungefähren anhaltspunkt....

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das ja voll unfair, finde ich.. ach der typ hat bestimmt keine ahnung

schau doch mal auf der seite von der Familienkasse

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Jetzt mal ganz langsam. Du hast vor deiner Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsverhältnis Vollzeit gearbeitet. Vor Ende der 6-wöchigen Mutterschutzzeit lief dieses Arbeitsverhältnis aus und du bekamst noch für 2 Wochen ALG I. Richtig?
Deine Elternzeit endet jetzt im Dezember und du stehst ab Januar 2007 dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung.

Normalerweise ist es so, dass du das an ALG I weiter bekommst, was du vor der Elternzeit bekommen hast, sofern du noch einen Restanspruch vom ALG I hast.

Wie du jetzt arbeiten gehen möchtest hat damit nichts zu tun. Es zählt nur das was vorher war.

Du darfst aber wenn du ALG I bekommst nur unter 15 Std. in der Woche arbeiten gehen, da sonst dein ALG I komplett gestrichen wird. D. h. du darfst maximal 14 Stunden und 59 Minuten arbeiten gehen pro Woche. Liegst du drüber gibts kein ALG I mehr. Hinzu kommt das du einen Freibetrag von 165 € hast, alles was drüber ist wird angerechnet.

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"Wie du jetzt arbeiten gehen möchtest hat damit nichts zu tun. Es zählt nur das was vorher war. "


Berichtigt mich,wenn es nicht stimmt,aber meines erachtens ist dies nicht richtig.Ich habe mich damals für halbtags gemeldet und entsprechend ALG bekommen.

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Gib 30 Stunden an! Es gibt sowieso keine Teilzeitarbeitsplätze!

alles Gute

Manavgat