Was meint Ihr?Hab ich eine Chance...

auf ein Beschäftigungsverbot?

Ich schildere euch mal kurz mein Problem.
Ich bin in der Gastronomie tätig. Genau gesagt an der Rezeption und muß von 8 Arbeitsstunden, 7 Std. stehen.Hab lediglich zum Frühstück und zum Mittag ne halbe Stunde zum essen und um ausruhen.
Nun hab ich meinen Chef gebeten, spätestens ab November eine sitzende Tätigkeit zu bekommen (in der Reservierung z.B.)
Diese Bitte wurde nun heute abgelehnt und mir wurde gesagt ich solle mich doch krank schreiben lassen wenn ich die Arbeit an der Rezeption nicht mehr schaffe!Ich sagte zu ihm, das es für mich dann finanzielle Einbußen wären,da es ja ab 6 Wochen nur noch Krankengeld gibt.
Daraufhin zuckte er nur mit den Schultern.
Ich bin aber ehrlich gesagt nicht dazu bereit, finanziell einzubüßen,weil mir mein Arbeitgeber keine sitzende Tätigkeit gibt und ihm das MuSchu Gesetzt egal zu sein scheint!:-[
Was meint Ihr? Habe ich eine Chance auf ein Beschäftigungsverbot?
Ich habe am 12.10. mein 2.Screening und möchte da mit meiner FÄ mal drüber sprechen.
#dankefür Eure Meinungen.

LG Sandra + #baby (18 + 3 SSW)

1

Lass dir im FAll aller fälle ien Beschäftigungsverbot ausstellen, dann darf dein Chef dich voll bezahlen.. hihi.. hätte er verdient.. dann läuft das nämlich nicht über die Kasse

2

Hi,
probiers!!

Er muss dir ja eine Sitz oder sogar Liegemöglichkeit anbieten. Wenn er das nicht kann.. Pech für ihn.

Ich bin auch an der Rezeption tätig gewesen und dadurch dass mein Chef mich kein bisschen unterstützen wollte - auch mit schweren Kartons schleppen - etc. habe ich mir das auch nicht länger gefallen lassen. Psychischer Stress zudem ist erstrecht Gift fürs Baby. Ich hatte dadurch auch ständig Bauchweh und 2 Mal Blutungen. Seit der 10. SSW bin ich zu Hause. Hab halt nur noch 80 % vom Lohn aber das ist mir egal.

Lg Nadine

4

Hallo,
hab ne Frage:
Warum bist du seit der 10 SSW daheim und warum hast du jetzt nur noch 8ß% deines Lohns?? Ich dachte bei BV bekommt man den vollen Lohn???
Danke.
PS Hab auch grade Streß mit meinem AG und mein FA stellt mir kein BV aus
LG anna 10 SSW

3

dein arbeitgeber muss die bedingungen des arbeitsplatzes in einer schwangerschaft anpassen...


^>>>>>>>>Welche Tätigkeiten darf ich als Schwangere nicht mehr ausüben? Für Tätigkeiten, bei denen Leben und/oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet ist, besteht Beschäftigungsverbot.



Wie zum Beispiel bei Tätigkeiten

bei denen die Schwangere gesundheitsgefährdenden Stoffen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterung und Lärm ausgesetzt ist
bei denen sie sich häufig beugen und strecken muss
regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg (gelegentlich mehr als 10 kg!) tragen muss
mehr als vier Stunden täglich stehen muss (ab dem 5. Schwangerschaftsmonat)


Nicht zulässig sind ferner Akkord- und Fließbandarbeit, Gerätebedienung mit hoher Fußbeanspruchung und nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats die Arbeit auf Beförderungsmitteln. Während der Arbeit muss auf ausreichende Erholungspausen geachtet werden. Sitzgelegenheiten und schützende Vorkehrungen an Maschinen, Werkzeugen und Geräten müssen vorhanden sein.<<<<<<<<<<<<<<<<<




und wenn deine FA dir ein attest ausstellt zur freistellung....??? dann bekommst du dein ganzes gehalt musst aber nicht mehr arbeiten gehen...

erkundige dich doch mal oder schau mal unter https://www.curaplan.org/bund/rd/92361.htm
vielleicht findest du da was....


liebe grüße