Muss mich grad mal aufregen! Jobcenter-Callcenter

Hallo,

nachdem ich die Hilfe der ARGE nichtehr benötige (habe mich erfolgreich aus dem SGB II_Bezug herausgearbeitet) habe ich heute im Rahmen der Schuldnerberatung für eine Klientin beim Callcenter des Jobcenters angerufen, um etwas über den Stand eines Widerspruches zu erfahren. Der Widerspruch ist nun schon 6 Monate alt, es geht um fast 500 € (die haben statt 500 € Miete nur 5 € angegeben, einfach zwei Nullen vergessen) und ich wollte mal nachhorchen, was da los ist. denn mit diesen 500 € würde es meiner Klientin besser gehen.

Nachdem mir das Callcenter also sagt, dass sie

-keine Auskunft geben können
-keinen Rückruf veranlassen können
-keinen Termin vereinbaren können
-keine Durchwahlnummer rausgeben (dürfen)

fragte ich, wie die Mitarbeiterin helfen könnte. da meinte die: "Frau X kann ihr Geld auch einfach arbeiten gehen und ihr Geld selbst verdienen, dann hat sie auch kein Problem mit dem Jobcenter"

Könnte kochen vor Wut. Finde das echt unverschämt.



Luise

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Namen der Pserson notieren und Beschwerde an das zuständige AA! An den Leiter persönlich!

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hat ihren Namen nicht genannt, hat nach dieser Unverschämtheit einfach aufgelegt!

Bin echt stocksauer!
Freundlichkeit sollte doch in so einem Job Voraussetzung sein. oder?

Luise

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Ich würde eine schriftliche Beschwerde einreichen. Die Gespräche werden doch sicher aufgezeichnet.

Gruß

Manavgat

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Du solltest für solche Sachen nicht das Callcenter anrufen, sondern herausfinden, wo die Widerspruchsstelle sitzt (direkt vor Ort im Jobcenter erfragen).

Aber davon ab, Rat für die Zukunft: Wegen eines offensichtlichen TIPPfehlers Widerspruch einzulegen ist fast schon dämlich (Streit suchend?) zu nennen, denn je nach dem, wie das geregelt ist, muss der SB bei einem förmlichen Widerspruch die Akte wegschicken, darf nichts selbst tun. Und dann kann das dauern.... Rechen- oder Tippfehler moniert man schriftlich oder persönlich. Einen förmlichen Widerspruch kann man dann immer noch lostreten.

Zum Rest hast Du ja schon guten Rat erhalten.

Gruß
Ch.

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Hallo Christine,

als sie zu mir kam, hat die gute Frau ja schon Widerspruch eingelegt.. und in Berlin kriegt man bei der Widerspruchsstelle keinen Termin und die SB helfen einem da leider auch nicht weiter. Hab das schon slebst erfahren müssen :-(

Trotzdem #danke für die Antwort


Luise

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Hallo Luise,

studierst du nicht Jura? Wenn du der Frau wirklich helfen willst, dann schick sie zu jemandem, der sich damit auskennt, einem Anwalt! Der macht eine einstweilige Verfügung / Untätigkeitsklage und binnen spätestens zwei Wochen ist die Sache geklärt. So einfach geht das.

Wie kann man nur 6 Monate nach einem Widerspruch warten?

lg

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hallo,

doch, tue ich. aber es gibt eben Menschen, die kostet es eine irre Überwindung, einen Anwalt aufzusuchen.

Für die sind Anwälte Halbgötter in schwarz vor denen man Angst und Ehrfurcht haben muss.

Es steht mir in der beratung nicht an, das Verhalten zu bewerten. Ich versuche, so gut wie möglich Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Und wenn jemand sagt: Ich will7kann nicht zum Anwalt, dann muss ich das akzeptieren---

auch wenn ICH das alles anders machen würde.

Ich hab mich ja auch lediglich über die Art aufgeregt, mit der die Dame vom Callcenter reagiert hat.


LG

Luise