Unbefristeten Vertrag in befristeten umwandeln lassen?

Ich hatte gerade ein Gespräch mit meiner Chefin. Zur Zeit habe ich einen unbefristeten Vertrag, sie schlug mir nun vor diesen in einen befristeten Vertrag umzuwandeln. Dieser wäre befristet bis 31.03.2007, ab 29.03.2007 bin ich im Mutterschutz. Dies wäre auch für mich besser, weil ich dann ab April schon Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, den ich ja sonst nicht hätte?!

Ich bin gerade echt total konfus, denke aber, dass es doch besser ist, einen Vertrag in Händen zu haben, der nur ruht, als dann arbeitslos zu sein oder wie sieht es rechtlich aus? Bin zwar gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, aber mit dieser Thematik habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt, hoffe ihr wisst Rat.

LG
Nadine + #baby 13+4

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Hallo!

Mach´das bloß nicht#schock!!! Dann ist dein Arbeitgeber fein raus, der brauch´dich nach deinem Mutterschutz nicht mehr einstellen und er ist auch von jeglichen Zahlungen an dich befreit!

Das wäre ein riesen Fehler sich darauf einzulassen.

Viele Grüße

Daggi + #baby (16SSW)

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Mach das bloß nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!

So hat mein Chef das mit mir auch abgezogen weil du im Mutterschutz unkündbar bist!!!! Da kommt der Chef billiger davon!!!

Das ist die billigste und hinterlistigste Art Mitarbeiter zu kündigen!!!!

Ich kann dir nur raten das net zu machen!!!! DU hast nachher nur Ärger.....

LG und trotzdem noch alles Gute für dich und deinen Krümel

Michi(21+2) + #baby inside

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Ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen!
Deine Begrüngdung mit dem Arbeitslosengeld stimmt so auch nicht. Du hast nach dem Mutterschutz nämlich nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du bereits bist mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten und auch eine Betreuung in dieser Zeit hast. Und warum möchtest du überhaupt Arbeitslosengeld beantragen? Es gibt doch ab 2007 Elterngeld!!! Falls du darüber noch mehr Infos brauchst, kannst du dich gerne bei mir persönlich melden. Ich kenn ich mich sehr gut aus, was Arbeitslosengeld und auch Arbeitslosengeld2 betrifft.

Liebe Grüße.
Melli

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Muss ich auch in den ersten drei Jahren gleich bereit sein 15 Stunden zu arbeiten? Dachte erst danach muss man zur Verfügung stehen? Kenne mich damit nicht so aus, habe mich halt noch nicht damit befasst, hatte bis dato ja keinen Grund.

Ich bin nur am Überlegen, wo ich auf der sicheren Seite bin, so habe ich ja dann im 2. Jahr zuhause kein Geld, oder? Bekomme ja Erziehungsgeld nur für ein Jahr, so würde ich ja dann Arbeitslosengeld bekommen oder sehe ich das falsch?

Habe bisher noch kein Arbeitslosengeld I oder II bezogen und bin mir absolut unsicher, wie das aussieht dann in der Elternzeit.

Meine größte Sorge ist eben dann im 2. und 3. Jahr mit meinem KLeinen kein Geld mehr zu bekommen außer dem Kindergeld?!

LG und danke für deine Antwort!

Nadine

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Hallo,

also ich bin auch gar nicht vom Fach, aber ich denke doch, dass es besser ist, das Recht auf Arbeit zu haben, wann Du wieder möchtest. Ich denke, sie will sich einfach nur vor den 10 Wochen nach der Geburt schützen, muss sie Dir dann da nicht auch das volle Gehalt zahlen oder einen Teil???
Ich würds nicht machen, ehrlich gesagt. Du hast doch drei Jahre Zeit Dich um Dein Kind zu kümmern und musst Dir dann keine Sorgen machen, ob Du mit Kind wieder was findest.
Aber ich denke, wenn Dus nicht machst wird sie auch nen Grund finden, Dich schnell ganz zu kündigen wenn Du nach der Babypause wieder zurück kommst...

LG Karin

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Ich wäre da sehr vorsichtig, da Du ja anspruch auf Elterngeld hast, und wenn das vorbei ist bekommst Du ja Arbeitslosengeld. Außerdem verfällt so Dein Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Sieht für mich eher so aus als wolle Deine Chefin Dich loswerden. Geh lieber mal zu Pro Familia oder so!!!

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sorry aber auf GAR`KEINEN FALL unterschreiben. Die wollen dich ja mal so was von verarschen. Das ist ja dreist hab ich ja noch nie gehört. HAMMER!

Bloss nicht unterschreiben. Sonst hast du keinen job mehr. So bekommst du ja Elterngelt. Also ist ja nicht so das du nix bekommst. Oder willst du danach nie wieder da arbeiten. Verlass dich auch auf keine mündlichen Versprechungen. Das was du hast können sie dir so nämlich erst mal nicht nehmen. LAss dich dann lieber vom arbeitsamt beraten.

Krass so was hab ich noch nie gehört.

LG
Sandra

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ich arbeite im Bereich Personal und ganz ehrlich:
Deine Chefin hat sie wohl nicht mehr alle!!!

DU hast nur Nachteile davon! Und Deine Chefin nur Vorteile!!

Wenn Du arbeitslos bist und ein Kind hast bist Du schwerer vermittelbar.
Du hast kein Rückkehrrecht auf Deinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen, denn Du ja mit einem unbefristeten hast.

Und Du bekommst erheblich weniger Elterngeld.

Also unterschreib ja nichts!!! Behalte Deinen unbefristeten Vertrag! Selbst wenn sie Dich nach der Elternzeit nicht mehr zurückhaben wollen, dann kannst Du immer noch eine schöne Abfindung raushandeln und Deine Betriebszugehörigkeit ist länger!!!

Und laß Dich bloß nicht verrückt machen, wende Dich notfalls an den BR - Du bist während der Schwangerschaft und Elternzeit unkündbar! Nur außerordentlich!
Liebe Grüße
Patrica

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Danke für deinen Beitrag. Es ist so, dass ich bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt bin und das auch erst seit Juli dieses Jahres. Abfindung bekomme ich wohl nicht wirklich und nach meiner Rückkehr in den Job können die mich ja auch jederzeit wieder rauskicken. Nutzt mir ja dann auch nicht viel, wenn sie mich dann nach der gesetzlichen Kündigungsfrist rauskicken, das ist ja meine Überlegung. Fühle mich gerade total überrannt und ich denke auch, dass es für mich die schlechtere Lösung ist. Könnte grad #heul.

Das mit dem Elterngeld habe ich mir noch garnicht überlegt, hast ja recht, dann habe ich ja den letzten Monat nur ein geringeres Einkommen als Grundlage........

Weißt du, an wen man sich wenden kann, wenn man nicht gleich zum Anwalt rennen möchte? Ist ja immer relativ teuer und in der Kanzlei in der ich gelernt habe, sind andere Schwerpunkte.

LG
Nadine

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Hallo,

ich würde das auf keinen Fall machen!!! Denn wenn Du einen unbefristetet Vertrag hast bist Du im Mutterschutz ja nicht arbeitslos!?!

Kannst Du Dich irgendwo erkundigen? Zum Beispiel am Arbeitsamt?

LG

Uschi (37.SSW)

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?????

Also entweder bist Du wirklich konfus - oder aber ich verstehe Dein Problem falsch???

Aber - IN KEINEM FALL DEINEN VERTRAG UMWANDELN!!!

Weiß Deine Chefin schon von Deiner SS, oder ahnt sie etwas? Ganz schön schlau die gute...

1. Du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Deiner Entbindung Dein volles Gehalt (zahlt Deine Krankenkasse und Dein Arbeitgeber)

2. Da Dein Kind im Jahre 2007 geboren hast, wirst Du vermutlich Elterngeld bekommen, das sind glaub ich ca. 65% Deines jetzigen Gehaltes aber mindestens 300 EUR und das für 12 Monate!!!

3. Deine Stelle wird Dir während Deiner Elternzeit (max. 3 Jahre ) frei gehalten.

Also, wie Du siehst, wäre es sehr, sehr dumm, einen unbefristeten Vertrag zu tauschen!!!!!

Liebe Grüße

Susanne

P.S. Klär mich auf, wenn ich Dich falsch verstanden habe!!!

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Danke für deinen ausführliche Antwort, ja du hast recht, ich bin gerade total konfus, weil ich auch überrannt bin, denke wenn ich erstmal in Ruhe nachgedacht habe, sehe ich auch wieder klarer, hatte nur null mit soetwas gerechnet.

Du hast es nicht falsch verstanden, ist nur so, dass ich bei einer Zeitarbeitsfirma seit Juli angestellt bin und ich denke, dass die mich dann eh rauskicken nach der Elternzeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Ich bin nur am Überlegen, wo ich auf der sicheren Seite bin, so habe ich ja dann im 2. Jahr zuhause kein Geld, oder? Bekomme ja Erziehungsgeld nur für ein Jahr, so würde ich ja dann Arbeitslosengeld bekommen oder sehe ich das falsch?

LG
Nadine

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Elterngeld bekommst nur du für ein Jahr. Richtig. Danach lebt man allein vom Einkommen des Partners und wenn du keinen hast bekommst du ja entsprechende Gelder vom Staat.

Aber wenn du Arbeitslosengeld beziehst setzt dass ja auch voraus, dass du Arbeiten möchtest, was ja aber nicht der Fall wäre solange du zu Hause beim Baby/Kleinkind sein möchtest. Da kannst du ja keinen Job antreten.

Also von da aus verstehe ich das nicht, dass du Arbeitslosengeld beziehen möchtest.


??? Erklär doch nochmal.....

LG
Jule

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Hallo,

schließe mich der Meinung aller Vorschreibenden an:
Auf gar keinen Fall den Vertrag umwandeln.

Arbeitslosengeld bekommst Du auch nur, wenn Du versichern kannst, dass Du eine bestimmte Zeit in der Woche auch wirklich arbeiten kannst.
Ist ja logisch- Arbeitslosengeld ist ja nur für Arbeitssuchende.
Bietet Dir also das Arbeitsamt eine Stelle an und Du kannst /willlst sie nicht annehmen, weil Du Dich um Dein Kind kümmern willst/ musst, bekommst Du auch kein Arbeitslosengeld. Bei meiner Schwester war das so.

Das ist also wirklich eine fiese Methode Deiner Chefin, Dich loszuwerden.

Allerdings habe ich auch mitbekommen, wie mein Ex-Chef laut erklärt hat, einer Kollegin, die in den Mutterschutz/ Elternzeit ging, die Stelle nach der Elternzeit zu kündigen.
Theoretisch kann man nämlich in einem kleinen Unternehmen sich irgendwas einfallen lassen- sich schlecht rechnen, Autragsmangel angeben,...- und dann der Frau kündigen, wenn Sie aus der Elternzeit kommt- auch mit unbefristetem Vertrag.
Da muss sich der Chef dann nur an die üblicherweise 3 Monate Kündigungsfrist halten.... und ist auch fein raus.
Eine miese Sache, aber da kann man selten was machen.

Und selbst wenn Deine Chefin Dich nach der Elternzeit rausekeln will: Du kannst Dich in Deinem alten Job wieder ein wenig einarbeiten, bevor Du Dir eine neue Stelle suchst, da sind die Chancen auf einen neuen Job bestimmt auch viel besser, als wenn Du gar keine "aktuelle" Erfahrung mehr hast.

Und wegen dem Geld: auf das neue Elterngeld würde ich auch nicht verzichten wollen, das gibt es 1 Jahr- Arbeitslosengeld wäre vielleicht ein wenig mehr ( wobei ich mir da nicht so sicher bin) aber das gibts auch nur 1 Jahr.

Informiere Dich doch noch mal sehr genau, aber ich glaube wirklich, dass Deine Chefin einen für Dich total schlechten Vorschlag gemacht hat- mit Sicherheit auch nicht unbewusst.

LG plia

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Lass Dich da bloß nicht drauf ein! Klar kann es sein, dass sie Dich nach der Erziehungszeit rausschmeißen, wenn Du wieder arbeiten willst, aber das Risiko würde ich eingehen. Auch im Hinblick auf mögliches Arbeitslosengeld würde ich nicht unterschreiben - wenn die vom Amt dahinter kommen sollten, dass Du nicht unverschuldet arbeitslos bist, kannst Du auch eine Sperre bekommen. Ausserdem willst Du ja auch nicht gleich wieder arbeiten - oder?
Echt ein tolles Beispiel, wie Chefs ihre Leute über den Tisch ziehen!
Kathy