Expertenrat Wiedereinstieg in den Beruf
Die Rückkehr in die Arbeitswelt nach der Elternzeit stellt Mütter vor viele Fragen: Wo bekomme ich Hilfe? Habe ich ein Recht auf Teilzeit? Wie halte ich Kontakt zur Arbeitsstelle? Wie gehe ich als Berufsrückkehrerin mit Bewerbungen um? Ragna Sekora von Worklife Hamburg beantwortete eure Fragen in unserem Expertenforum.
Best of-Fragen

Über die Expertin
Ragna Sekora ist Projektmanagerin und Beraterin für Beraterin für Worklife - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - bei der KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. in Hamburg. Sie berät dort Berufsrückkehrer/-innen und weiß um die Unsicherheiten von Müttern und Vätern bestens Bescheid.
3 wichtige Fragen aus unserem Expertenforum
Elternzeit in der Bewerbung
Frage: Ich bin zurzeit noch in Elternzeit, die am 23.06.14 endet. Ich stehe noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, möchte mich aber nach einem neuen Arbeitsplatz umschauen. Wie schreibe ich den Lebenslauf, wie und wo bringe ich die Elternzeit unter? Wie schreibe ich diesen jetzt und auch, wenn ich schon wieder arbeite. Und erwähnt man das auch im Bewerbungsschreiben?
Experte: In Ihrem Lebenslauf führen Sie Ihre bisherige Berufserfahrung (Position, Unternehmen) und Ihre dort ausgeübten Aufgaben/Tätigkeiten auf. Ihre Elternzeit können Sie bei der Darstellung Ihrer aktuellen Tätigkeit als Hinweis aufnehmen. Z- B.: seit 2011 Sachbearbeiterin, Firma xyz, Ort - Aufgabe A - Aufgabe B - Aufgabe C - Elternzeit von 06.2012 bis 06.2014
Da Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollte Ihre Berufserfahrung in Ihrem Lebenslauf im Vordergrund stehen. Auch bei Ihrem Anschreiben stellen Sie bitte Ihre beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten in den Fokus. Ich würde im Einzelfall entscheiden, ob Sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Begründung für den angestrebten Arbeitgeberwechsel konkret im Anschreiben nennen oder nicht. Potenzielle Arbeitgeber erfahren durch den o.g. Hinweis in Ihrem Lebenslauf bereits von Ihrer Elternzeit.
Berufseinstieg nach 7 Jahren
Frage: Ich habe meine Tochter direkt nach dem Studium (M. Sc. ESPACE) bekommen - bei meiner Master-Präsentation war ich schon sichtbar schwanger. Natürlich habe ich so keinen festen Job gefunden. Nach ihrer Geburt habe ich lange erfolglos nach einem Betreuungsplatz für sie gesucht, zwischenzeitlich kam mein Sohn auf die Welt und jetzt nach knapp 4 Jahren haben wir endlich einen Platz für sie bekommen. Unser Sohn wird voraussichtlich ab September einen Krippenplatz in der selben Einrichtungen bekommen und wir wollen jetzt möglichst schnell die Kinderplanung mit einem dritten Kind abschließen. Wenn alles so klappt, wie wir uns das vorstellen, kann ich also im September 2016 endlich zu arbeiten beginnen ( derzeit arbeite ich in einem fachfremden Minijob). Die große Frage ist nun, habe ich dann noch eine Chance in dem Bereich zu arbeiten, den ich studiert habe (oder zumindest davon zu profitieren, dass ich mein Studium erfolgreich absolviert habe), oder kann man pauschal sagen das 7 Jahre zwischen Abschluss und Arbeitsbeginn zu lang sind? Macht es Sinn irgendwelche Kurse zu belegen oder sollte ich gar eher an ein zweites Master Studium nachdenken?
Experte: Eine Auszeit von mehreren Jahren kann einen beruflichen Wiedereinstieg in den ursprünglich geplanten Arbeitsbereich erschweren. Meine Empfehlung ist, dass Sie die Zeit vor Ihrem geplanten Wiedereinstieg nutzen und sich über Ihre beruflichen Ziele klar werden. Wenn Sie Ihr Ziel kennen, dann sollten Sie strategisch vorgehen und sich über das entsprechende Berufsbild informieren und sich durch Weiterbildungen, oder das von Ihnen angesprochene Studium, passende Qualifikationen aneignen. Die Agentur für Arbeit kann Sie bei Ihrem Wiedereinstieg unterstützen. Als Berufsrückkehrerin sind Sie bei der Arbeitsagentur eine Zielgruppe, die besonders gefördert wird. Lassen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit diesbezüglich beraten und klären Sie, welche Unterstützung Sie erhalten können. Bundesweit gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Berufsrückkehrerinnen unterstützen. Ob sich auch in Ihrer Nähe eine Beratungsstelle befindet, können Sie unter http://www.perspektive-wiedereinstieg.de recherchieren.
Wiedereinstieg
Frage: Leider habe ich meinen "Traum" Job nach meiner Elternzeit im Jahr 2012 verloren, was ziehmlich heftig mit Anwälten etc. über die Bühne ging. Nun hangel ich mich von einem befristeten TZ Job zum nächsten. (meist unterfordert und weit unterbezahlt) Mein Problem dabei ist, ich bin überqualifiziert für die TZ Jobs (Sachbearbeiter etc.) und verantwortungsvolle Positionen gibt es leider nur in VZ. (Abschluss Studium und zahlreiche Zusatzqualifizierungen) Haben Sie Tipps für mich wie ich aus dieser Misere raus komme? Gibt es AG Verzeichnisse, die für den Wiedereinstieg zertifiziert sind, oder Anlaufstellen, die mir dabei helfen können? Darf ich mich auf VZ bewerben und dann im Gespräch erst mitteilen, dass ich max. 25-30 Stunden arbeiten möchte? Oder darf ich VZ anfangen und nach der Probezeit in TZ wechseln? Habe ich da Rechte?
Experte: Sie beschreiben ein klassisches Dilemma hochqualifizierter Wiedereinsteigerinnen. Das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist inzwischen bei vielen Unternehmen angekommen, allerdings mit unterschiedlicher praktischer Umsetzung... So wird Mitarbeiterinnen bei Rückkehr aus ihrer Elternzeit mittlerweile oft eine adäquate Teilzeitstelle angeboten. Externe Bewerberinnen müssen sich hingegen häufig Bewerbungsstrategien überlegen, um eine passende Teilzeitstelle zu finden.
Eine Strategie könnte sein, wie von Ihnen angedeutet, Unternehmen zu recherchieren, die sich hinsichtlich Familienfreundlichkeit haben auditieren lassen. In Hamburg wäre dies zum Beispiel das Familiensiegel, bundesweit das Audit Familie und Beruf. Konkrete Anlaufstellen für hochqualifizierte Teilzeitstellenangebote existieren nicht. Jedoch pflegen evtl. die Koordinierungsstellen Frau und Beruf bzw. Frau und Wirtschaft in den verschiedenen Bundesländern Unternehmensnetzwerke. Möglicherweise haben diese Koordinierungsstellen wertvolle Kontakte zur Wirtschaft. Die Option sich auf Vollzeitstellen zu bewerben und dann im Gespräch zu versuchen, auf Teilzeit zu verhandeln, führt im Einzelfall durchaus zum Erfolg. So berichteten mir Frauen. Allerdings ist bei dieser Strategie auch zu rechnen, damit im Vorstellungsgespräch ggf. Irritation bei Arbeitgebern hervorzurufen.
Die Möglichkeit, eine Tätigkeit in Vollzeit anzunehmen und nach der entsprechenden Zeit (mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit) und unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Reduzierung der Arbeitsstunden zu beantragen, kann auch erfolgreich sein. Allerdings kann der Arbeitnehmer den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen und ein erneuter Antrag wäre erst nach weiteren zwei Jahren möglich. Erfolgreich könnte diese Taktik zum Beispiel beim öffentlichen Dienst oder in Konzernen sein.