Zuzahlungsbefreit bei ALG II (Mutter-Kind-Kur)?

Hallo zusammen,
ich habe drei Wochen Mutter-Kind-Kur bewilligt bekommen,
Eigenanteil 220 Euro.
Ich bin allein erziehend und bestreite den Lebensunterhalt von meiner Tochter und mir momentan mit dem Unterhalt den mein Noch-Mann zahlt und erhalte ergänzendes ALG II.
Frage: bin ich unter diesen Umständen von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit und wie und wo beantrage ich diese Befreiung?
#danke herzlich für Antworten!
LG Katja #sonne

1

Nein, ganz befreit bist du nicht. Du musst ungefähr 83 Euro im Jahr zuzahlen und kannst dann bei deiner Krankenkasse die Befreiung beantragen. Solltest du schon mehr als 83 Euro in dem Kalenderjahr zugezahlt haben, bekommst du das zuviel gezahlte wieder und wirst für den Rest des Kalenderjahres befreit.
Du musst deine Zuzahlungen mit Quittungen nachweisen.

2

Hallo,
#danke für die Antwort.
Ich bräuchte eine Info speziell wegen meiner Kur und dem Eigenanteil von 220 Euro. Kannst du mir da zufällig weiterhelfen?
Liebe Grüße, Katja #sonne

3

Von der ARGE bekommst du nichts. Höchstens diese Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse, wenn du mindestens in dem Kalenderjahr ca. 83 Euro zugezahlt hast, zu Medikamenten etc.

Ist das Eigenanteil oder Zuzahlung? Wann trittst du die Kur an? Im nächsten Jahr?

weitere Kommentare laden