Füllung gleich rausgefallen - noch einmal zahlen?

Bei meinem Sohn wurde vor 4 Wochen eine kleine Stelle am Backenzahn gemacht. War eine Sache von 15 Minuten, ohne Betäubung. 2 Tage später fiel diese Füllung wieder raus. Also musste ich wieder hin. Ich muss sagen, dass wir bei einem Kinderzahnarzt sind, der wirklich teuer ist. Gestört hat mich dann, dass man nicht einmal ein kleines "Entschuldigung, das kann mal passieren" o.Ä. gehört hat. Auf jeden Fall flatterten bei uns jetzt 2 Rechnungen ein: Für das erste und das zweite Mal je 180 Euro. Wir sind privat versichert und bekommen es bezahlt. Aber das regt mich ja auch auf. Ärzte rechnen oft wild ab und am Ende erhöht sich dann wieder unser Beitrag, so wie es die letzten 7 Jahre stetig war! Mein Mann möchte auf jeden Fall anrufen und sich wegen der 2. Rechnung beschweren. Aus seiner Sicht ist es nicht unser Fehler, wenn die Füllung rausfällt. Die zweite hält ja nun. Ich bin mir nicht sicher.
Was ich auch seltsam finde ist, dass beide Rechnungen gleich hoch sind, obwohl beim zweiten Mal gar nicht gebohrt werden musste.

Wie seht ihr das? Sind beide Rechnungen gerechtfertigt?

Grüße
Luka

1

Die zweite Rechnung würde ich aufjedenfall so nicht bezahlen.
Und ja, ich arbeite bei einer Versicherung, da haben wir ganz oft den Fall, das unsere Privatversicherten Rechnungen bekommen die hinten und vorne nicht stimmen oder überhöht abgerechnet wurden.
Viele sind nicht so aufmerksam oder wollen sich mit Ärzten nicht "anlegen" und reichen die Rechnungen einfahc weiter. Wir zahlen ja in den meisten Fällen -wissen ja nicht was am End wirklich gemacht wurde und was nicht.
Und so kann man sich dann vorstellen, daß die Beiträge halt immer mehr steigen.......

Ich finds gut das ihr die Rechnung nicht so annehmt. Ich bin fast sicher, wenn ihr euch beschwert, daß die Rechnung am Ende unter den Tisch fällt.

Lg b2

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"Und so kann man sich dann vorstellen, daß die Beiträge halt immer mehr steigen..."

Ja, deswegen schauen wir schon auf die Rechnungen. Was mich auch besonders ärgert sind unnötige medizinische Untersuchungen. Ich habe meinen Sohn vor der Einschulung einem Augenarzt vorgestellt, zwecks stinknormalem Sehtest. Was die da aufgefahren haben, da fällt mir nichts mehr ein: Sehtest, Tropfen, Innenauge wurde fotografiert, Augendruck, noch einmal Sehtest beim Augenarzt persönlich. Am Ende stand eine Rechnung von 300 Euro! Sowas ärgert mich dann schon. Inzwischen frage ich mich bei jeder Untersuchung: muss das sein oder wollen die nur verdienen? Wobei ich das ja auch verstehe! Gerade im Fall der Kinderzahnärztin. Wie soll die ihre Praxis finanzieren? Komplizierte Eingriffe gibt es bei Kindern nicht und bei vernünftiger Prophylaxe darf sie nicht einmal bohren ;-). Ich verstehe es, wenn dann bei einem Privatpatienten das Maximum rausgeholt wird - richtig ist es natürlich nicht. Mein Mann wird da auch am Telefon keinen Zweifel daran lassen - mir fehlt für solche Sachen der Killerinstinkt :-). Die Konsequenz für mich ist, dass die Kinder in Zukunft zum normalen Zahnarzt gehen. Ich bin dort eh nur hin, weil meine Tochter mit 3 ein kleines Löchlein hatte und die anderen Zahnärzte sich das nicht getraut haben, bzw. nur mit Vollnarkose ran wollten.

Grüße
Luka

8

Ja und die Zahnärztin hat bei beiden Kindern gleich mal ein Röntgen gemacht. Auch wieder so eine Sache, wo du als Mutter nicht weißt, ob das denn nun sein muss. Von anderen Kindern habe ich es auf jeden Fall noch nie gehört.

Grüße
Luka

2

hallo!

Seid ihr denn privat versichert?
also- ich muß sagen 180€ für eine kleine Füllung, das ist echt teuer!
Ich würde dort anrufen, und wegen der 2. Rechnung nachfragen!

Gruß Nina ( ZFA)

3

Ja, theoretisch gerechtfertigt. Die Gewährleistung auf Füllungen (wie bei GKV-Versicherten) gibt es in der GOZ (Private Gebührenordnung für Zahnärzte) nicht.
Da es sich bei der Behandlung typischerweise im rechtlichen Sinne um einen Dienstvertrag handelt, schuldet der Zahnarzt auch keinen Erfolg.

Anzweifeln würde ich allerdings vielleicht die Höhe der Rechnung. Was steht denn da genau drauf?

LG Kathi

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bist du dir da ganz sicher???
ich würde das auch nicht zahlen!
ich bin der meinung da das entweder unter gewährleistung läuft oder unter kulanz!
das geht gar nicht!!!
und die höhe ist auch ne frechheit!

lg kyra

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Ja, das weiß ich eben nicht, wie es rechtlich ist. Folgendes Beispiel: du lässt dir ein sündhaft teures Inlay machen, das fällt nach einem Tag raus und du verschluckst es auch noch. Da wäre ich auch nicht bereit alles noch einmal zu bezahlen.
Ja, und die Höhe der REchnung ist echt eine Frechheit. Ich habe beide vorliegen, sie sind auf den Cent identisch, obwohl beim Zweiten mal nur gefüllt wurde, nicht gebohrt #kratz.

Grüße
Luka

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5

Hallo,

die Rechnung ist echt hoch, schau doch mal nach welchem GOZ- Satz abgerechnet wurde?

Auszug aus Wikipedia:

Je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wird der Einfachsatz nochmals mit einem Steigerungssatz multipliziert.

§ 5 (1) der GOZ legt fest: „Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. […]“ §5 (2) lautet: „Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen.“ Der Höchstwert der Regelspanne ist also der 2,3-fache Steigerungssatz. Für einen Steigerungsfaktor im Bereich von 1,0 bis 2,3 bedarf es keiner weiteren Begründung. Erst wenn der Arzt diesen Faktor überschreiten möchte, müsse er dies schriftlich und nachvollziehbar begründen − Beispiel: „erhöhter Zeitaufwand wegen besonderer anatomischer Verhältnisse“, „unkooperativer Patient“.

Die von den privaten Krankenversicherungen angemahnte schematische Abrechnung des oberen Grenzwertes der Regelspanne (2,3-fach) wird von den Vertretern der Krankenversicherungen als Indiz dafür gewertet, dass das Ermessen nach § 5 GOZ nicht ausgeübt wurde. Die PKV argumentiert, dass eine im Durchschnitt liegende ärztliche Leistung mit einem Mittelwert innerhalb der Regelspanne (1-fach bis 2,3-fach) abzurechnen sei. Das sei somit der 1,65-fache Steigerungsfaktor (höchstens der 1,8-fache Faktor). Demgegenüber befand der Bundesgerichtshof jedoch in einem Urteil, dass nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistungen mit dem 2,3-fachen Faktor abgerechnet werden können. [10]

In der alltäglichen Praxis werden die zahnärztlichen Leistungen weit überwiegend zu den Höchstsätzen der Regelspanne (2,3-fach) abgerechnet, da viele Zahnärzte im Arbeitsalltag den Aufwand einer zusätzlichen individuellen Begründung für einen höheren Steigerungssatz scheuen.

Regelhöchstsatz [Bearbeiten]Durch Multiplikation des Einfachsatzes mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich der Regelhöchstsatz. Ein BGH-Urteil bestätigte die Rechtmäßigkeit der Praxis, dass Ärzte auch persönlich-ärztliche und medizinisch-technische Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem jeweiligen Regelhöchstsatz abrechnen.[10]

Höchstsatz [Bearbeiten]Durch Multiplikation des Einfachsatzes mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich der Höchstsatz. Bei einem Steigerungsfaktor, der über 2,3 liegt, muss die Rechnung eine kurze Begründung für diese Position enthalten, die den besonderen Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand sowie die Umstände bei der Ausführung begründet.

Besondere Honorarvereinbarung [Bearbeiten]Verlangt der Zahnarzt einen Steigerungssatz, der das 3,5-fache überschreitet, dann muss er vor der Behandlung schriftlich mit dem Patienten eine besondere Gebührenvereinbarung treffen. Das ist insbesondere bei angesehenen Fachspezialisten denkbar. Dort sind dann keine Grenzen für den Steigerungsfaktor gesetzt. Allerdings erstatten die meisten privaten Krankenversicherungen regulär nur bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Steigerungsfaktor. Bei höherem Steigerungsfaktor ist eine vorherige Anfrage bei der PKV erforderlich, die meist negativ oder ausweichend („Suchen sie bitte einen gleichwertigen billigeren Spezialisten. Wir sind ihnen gerne dabei behilflich.“) beantwortet wird.

Die 2. Rechnung würde ich echt nicht zahlen. Sollte schon Kulanz sein.

Lg

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Hallo,

schön kopiert ;-) allerdings glaube ich nicht, dass es der TE hilft, weil es schwierig zu verstehen ist für Laien.

Spätestens, wenn die Füllung als Analogleistung abgerechnet wird, kommt man locker auf diese Höhe der Rechnung ohne!!!! das der ZA irgendetwas begründen muss.

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Hallo,

bin auch seid ein paar Jahren Privatpatient. Seitdem habe ich ein absolutes Problemgebiss. Komischerweise bemerkt man das alles während der Behandlung gar nicht - alles ruckzuck und anschließend auf der Rechnung schaut's dann ganz anders aus.

Habe mir vor ca. 2 Jahren eine neue Krone anfertigen lassen. Kostenvoranschlag: 800 Euro. Behandlung verlief wieder ohne erkennbare Zwischenfälle. Die Rechnung lautete dann auf 1400 Euro. Leistungen drauf, die sie nicht erbracht haben. Hab ich auch erstmal diskutiert und hab meine Krankenkasse informiert. Willst Du deren Reaktion wissen? Ist alles noch im Rahmen, das zahlen wir. Super und ich zahl's dann in Form von erhöhten Beiträgen.

Hab mir die weitere Diskussion mit dem Zahnarzt dann auch gespart. Wie will man das nachweisen? Die Frage war nur, ob ich den Zahnarzt wechseln soll. Hab ich dann nicht getan, weil die Qualität super war.

Die Zahnreinigung kostet übrigens jetzt auch fast das Doppelte, seid ich keine Kassenpatientin mehr bin, obwohl man diese als solche ja auch privat zahlen muß und man mir jedesmal bestätigt, dass ja kaum was zu machen sei.

Aber zurück zu Deiner Frage: Die Rechnung würde ich keinesfalls zweimal bezahlen. Das es da überhaupt keine Form der Gewährleistung geben soll, kann ich mir nicht vorstellen und die Höhe find ich auch extrem unverschämt, da ist ja mein Zahnarzt billlig dagegen.

Zum Vergleich, ich hab heute erst eine Rechnung erhalten: 1 Loch beseitigt (inkl. Betäubung) + 2 Fissurenversiegelungen (was sie wohl bei Deinem Sohn auch gemacht haben, da keine Betäubung nötig war) 150 Euro.

Ist lang geworden, sorry.

LG Josie #blume

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"Die Rechnung würde ich keinesfalls zweimal bezahlen."

Mein Mann sieht da auch immer rot. Ich bin da immer ein wenig im Zwiespalt, denn ICH bin es, die dann mit hochroten Ohren das nächste Mal vorm Doc steht. Irgendwie sollte da ja ein Vertrauensverhältnis bestehen zwischen Arzt und Patient... na ja meine Konsequenz ist die, dass ich den Zahnarzt wechsel.

Grüße
Luka

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Natürlich müßt Ihr erstmal mit dem Zahnarzt reden. Vielleicht war es ja auch nur ein Versehen. Denn eigentlich wäre es schon mehr als dreist. Falls er die zweite Rechnung nicht zurück nimmt, wäre noch abschließend zu klären, was rechtlich nun Fakt ist - Gewährleistung ja oder nein.

Solltet Ihr um die Zahlung nicht drumherum kommen, würde ich definitiv den Zahnarzt wechseln. Denn teuer und schlechte Qualität, da wäre für mich Schluss. Würde ihn sicher auch noch darauf hinweisen, dass ich ihn in meinem weitreichenden Freundes- und Bekanntenkreis "weiterempfehlen" werde ;-)

Also Kopf hoch, Brust raus. Peinlich muß Dir da gar nichts sein.


Toitoitoi Josie #blume

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Also eigentlich müsste die Rechnung nicht bezahlt werden ! Egal von wem....

Ich hatte letztens eine Füllung bekommen und der Zahnarzt meinte, wenn sie rausfällt wird sie umsonst neu gemacht. Da es die Schuld des Arztes sei.-....

also ich würde die rechnung erst mal nicht bezahlen und da erst mal auflaufen und fragen was die sich einbilden!
gruß

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also ich bin ja ZFA und bei UNS wäre das nie passiert die füllung wäre so wieder gemacht worden!
es liegt ja auf der hand das was nich gestimmt hat sonst würde dir füllung ja nicht gleich wieder raus fallen,gerade kunststoff ist hochwertig und sollte mehrere jahre halten!

ich würde mal mit dem ZA sprechen und in der GOZ ist es für einen ZA sehr leicht etwas abzurechnen was nicht so passiert ist bzw. einen höheren faktor zu verwenden und schwupps wird es teurer!
lg kyra die die die rechnung NIEMALS bezahlen würde!