Bescheid: Grad der BEHINDERUNG " 20 " anfechten??

Hallo!

Habe heute vom Versorgungsamt den Bescheid bekommen, dass mir ein Grad der Behinderung von 20 zugesprochen wird.

Wer hat damit Erfahrung, lohnt es Widerspruch einzulegen um
auf " 30 " zu kommen???


GdB 20 ist ja im Prinzip " nutzlos " bzw ohne Vorteile...


#danke


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Hallo,

mein Cousin hat 100 %. Er wäre froh, nur 20 % zu haben. Ihm sind die geldlichen Vorteile aber sowas von egal.

verständnislose Grüße

Ps: Lege Widerspruch ein, das Versorgungsamt gibt dir die 30 %, wenn du sie denn auch hast.

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sorry.


meine es nicht des geldes wegen, denn ich hab es trotz der fuß OP und der GdB 20 bestimmt nicht leicht und jeder hat seine gesundheitliche Last zu tragen, die beeinträchtigt - ob nun Grad 20 oder Grad 100...

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ähm, sorry

du willst doch jetzt nicht etwa 20 mit 100 % vergleichen?

Du hast nen kaputten Fuß? Hey, es ist nur der Fuß! #klatsch
Ein Kumpel von mir ist querschnittsgelähmt. Gott sei Dank liest er nicht bei Urbia mit. Dieser Thread wäre ein Schlag ins Gesicht für ihn.

Ich will deinen Fuß nicht "runter spielen", aber laut deinem Ausgangspost bist du nur auf Vorteile bedacht, die du durch den GdB bekommen könntest.



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Du schreibst einen Widerspruch. Bitte beachte unbedingt die Fristen! Stehen im Bescheid drin.

Du schreibst in dem Widerspruch nicht nur rein, ich habe Schmerzen. Denn Schmerzen sind ein subjektives Empfinden. Dafür gibt es keine Prozente.

Du schreibst rein, wie Dich die Behinderung in Deinem privaten, wie auch beruflichen Leben einschränkt bzw. einschränken würde.

Z. B. dass Du keine längeren Autofahrten mehr unternehmen kannst, die aber nötig wären, um Deinen AG zu erreichen.

Du kannst keine stehenden Tätigkeiten mehr ausführen oder nur sehr eingeschränkt (max. 4 Minuten am Stück) o. ä.

Du wärst auf Deiner Arbeit auf einen speziellen Stuhl angewiesen, der Dein Bein unterstützt.

Du kannst privat Dein Kind nicht mehr allein und voll versorgen. Du bist auf ständige fremde Hilfe angewiesen.

Deine Arbeitsstelle könnte aufgrund höherer Ausfallzeiten gefährdet sein.

Je ausführlicher Du es beschreibst, umso besser. Aber ohne die Damen und Herren von der Stelle anzumeckern. Bleibe höflich und sachlich.

Das Amt geht erstmal nur nach seiner "Knochentabelle". Da gucken die rein, ah, die und die Krankheit, dahinter steht dann eine Prozentzahl und die wird dann vergeben.

Du bräuchtest mindestens einen GdB von 30 um Dich mit Schwerbehinderten Menschen im Job gleichstellen zu lassen. Das ginge mit dem Bescheid vom Versorgungsamt oder Landesamt für soziale Dienste über das Arbeitsamt.

Solltest Du wieder in das Arbeitsleben zurück kehren, wärst Du somit in Bezug besonderer Kündigungsschutz besonders geschützt. Allerdings steht Dir unter einem GdB von 50 kein Sonderurlaub zu. Halt "nur" der besondere Kündigungsschutz, der aber in den meisten Fällen auch viel bringen kann, wenn es um die Sozialauswahl in Unternehmen geht.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html

Und wer weiß, je besser Du die Begründung auf die Reihe bekommst, vielleicht gibt Dir das Amt doch 50. Probiere es einfach!

Viel Glück!

Janette

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MEIN FREUND hat einiges und ein B drinnen. er ist auf ständige begleitugn angewiesen. naja so steht es zumidnest drinnen.
Ich hatte aufgrund psychischer Probleme 40% bekommen. ich hatte ih nbeantragt wegen den Vorteilen. jawoll ja... ich hatte gehofft schneller einen platz im studentenwohnheim zu bekommen, und somit früher rauszukommen aus meinem elternhaus, das mit schuld an den problemen war.
ich musste mit einem Attest vom arzt keine studiengebühren zahlen da unter den bedingungen das Studium erschwert wird und co...
und ich finde es in ordnung...

Mein Vater hat auch einen und darf jetzt ein paar jahre früher in Rente gehen und hat ein paar mehr Tage im Jahr frei. er hat hep c und schafft auf dem Bau.

Natürlich wünscht sich jeder der krank ist nicht krank zu sien. Aber wenn man es istdann muss man doch das beste daraus machen und auch sich vorteile beschafen wo man kann.
Oder lässt man dann zb nen job sausen, weil es einen Menschen im Rollstuhl gibt, der mehr Proezente auf dem Behindertenausweis hat? ich glaube nicht... so hochedel sind wir nicht... naja die meisten von uns

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wie gesagt, ich habe den antrag gestellt um zu wissen, was mir durch meine Fuß Umstände zusteht, bzw wieviel GdB ich bekommen würde, obwohl ich mit einer Ablehnung rechnete.

Keiner hat was zu verlieren, und ausserdem ists ein Fakt dass ich jetzt nach der OP meinen erlernten Beruf so auch nicht mehr ausüben kann und bestätigt durch Gutachter!!!!


Warum soll man also nicht probieren einen Antrag zu stellen, ob man nun 20 oder mehr ofer weniger bekommt, man hat was in die Wege geleitet und selbst mit GdB 20 hat man erstmal was in der Hand, denn wenn leider mehr hinzukommen würde gesundheitlich, so wird die bisherige Anerkennung angerechnet von GdB 20.


Ich finde diese Messlatten unpassend, von wegen der der 100% hat dem gehts am schlechtesten und deswegen sollen die mit GdB 20 nicht jammern und sich des Lebens voll erfreuen, denn wie " fienchen " meint

ES IST JA NUR DER FUSS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Knochendurchsägter Mittelfuß und jetzt Schrauben und Platten drin die Probleme beim geschmeidigen Abrollen beim Gehen machen sind wohl Kleinigkeiten für fienchen , davon abgesehen das ich volle 3 Monate mich nur einbeinig fortbewegen mußte bzw durfte wg der Wundheilung der KOMPLETTEN FUSSUMSTELLUNG - und auch davon abgesehen konnte ich mich nicht um meine damals 2jährige Tochter selbst kümmern aus den operativen Umständen heraus.


Wer selbst nicht beeinträchtigt ist, hat oft kein Verständnis und nur gut Reden als Aussenstehender und " Nicht-Betroffener " !!!!!!!!!!!

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Ein Ausweis gibts sowieso erst ab GdB 50 und rechtliche Sonderregeln
( quasi " Vorteile " ) gibts mit GdB 30.

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Was sagt denn das Gutachten?

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gutachten sagt aus, dass ich aus diesen gegebenheiten meinen beruf so in der form nur noch eingeschränkt, nicht lange stehend, ausüben kann und diverse anderen Einflüssen nicht ausgesetzt werden sollte beim Job.

gutachten hab ich in kopie dem antrag beigelegt.



@fienchen

deinem motto nach laut deiner VK

"Leben und leben lassen!"

agierst und argumentierst du hier aber nicht im Sinne von Verständnis für andere....

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was würde das für einen unterschied machen? meist hat ein ausweis nur folgen (spich vergünstigungen etc.) ab 50% und teilweise genügt das nicht mal. was versprichst du dir davon?

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die frage der vergünstigung bzw bessere chancen einen gesundheitsbedingten angepassten Arbeitsplatz zu erhalten, hast du dir selbst schon beantwortet@martiena


was ich mir davon verspreche?? nehmen was mir zu steht und deswegen, um zu wissen, ob und was mir zusteht habe ich den Antrag gemacht, wobei ich mit Ablehnung rechnete...

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hm, aber was ich immer so mitbekomme, die vergünstigungen sind meist erst ab 50% oder mehr.
und das mit dem arbeitsplatz, du musst dich unbedingt gleichstellen lassen wenn du die 30 doch noch bekommst. sonst greift der kündigungsschutz nicht.
viel erfolg