Kind-Krank: was kann der AG verlangen?

Moin, ich bin als Mutter Teilzeit beschäftigt. Ich arbeite Vormittags, wenn die Kids in der Kita sind, mein Mann ist im Schichtdienst. Nun hat der Kurze Fieber und darf nicht in die Krippe.

Darf mein AG verlangen das ich, trotz Bescheinigung vom Kinderarzt das mein Kind krank ist, Nachmittags arbeiten komme wenn der Vater da ist um die Betreuung zu übernehmen? Da ich einen Bürojob habe und Akten bearbeite wäre das von der Tätigkeit her denkbar. Das sich meine Bereitschaft dazu, nachdem ich platt bin weil das Kind die halbe Nacht wach war, doch sehr in Grenzen hält, versteht sich vermutlich von selbst... Vielleicht kennt hier jemand die Rechtslage...

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Kindkrank ist wie krank. Da musst du nicht arbeiten gehen.

Du könntest, wenn du das selber willst, anbieten deine Stunden nachmittags nachzuholen, dann gilt der Tag als normal gearbeitet und du sparst dir das Kindkrank für ein andermal auf.

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Lass dir das dann auf jeden Fall schriftlich geben.

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Weißt du wo das steht? In der Sonderurlaub Verordnung (bin Beamte) steht nur, das kein anderer die Betreuung übernehmen kann... Das ist ja zu meiner normalen Arbeitszeit der Fall...
Mein Mann ist leider Schmerzpatient und unser Kleiner ein ganz schöner Brocken... Und krank will er die ganze Zeit getragen werden. Daher ist es einfach für alle Beteiligten besser wenn ich zu Hause bleibe... Und sonst könnte man ja von jedem Verlangen die Stunden nach zu arbeiten...

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