Überweisung nachreichen im neuen Quartal?

Hallo.

Hatte am 25.3 einen Termin bei einem Andrologen, der mir dann mitteilte dass ich eine Überweisung des Hausartzes nachreichen könnte - mir wurde ursprünglich nicht mitgeteilt dass ich überhaupt eine Überweisung brauche. Habe dann einen Termin bei meinem Hausartz gemacht (war zwischendurch noch krank) und diesen nun nächste Woche. Nun habe ich ein Schreiben bekommen datiert vom 31.3. dass ich 10 Tage Zeit hätte die Überweisung nachzureichen sonst müsste ich selber für die behandlung aufkommen. Nun: Es hat ja ein neues Quartal begonnen! (was mir entgangen ist, worauf ich auch nicht hingeweisen wurde, also kein "denken sie daran es muss eine Überweisung aus dem ersten Quartal sein"). Könnte es nun probleme geben? Ich hätte dann ja eine Überweisung ausgestellt im 2 Quartal für eine Behandlung die im ersten stattgefunden hat. Müsste ich versuchen, die Überweisung rückdatieren zu lassen? Ist das legitim? Da ich vor 6 Jahren genau bei dem Andrologen schonmal einen Termin gehabt habe, gehe ich davon aus dass mein Hausarzt mir damals auch eine Überweisung erstellt hat, bringt mir das was? - habe online gelesen dass man Überweisungen rückdatieren lassen kann wenn diese Überweisung schonmal existiert hat? War also ein "folgetermin" - auch wenn 6 Jahre her. Ich würde es gerne selber in erfahrung bringen bei dem Andrologen aber heute ist Sonntag und morgen feiertag. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

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Ruf gleich morgen bei deinem Hausarzt an.

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Ruf bei deiner Krankenkasse an und frag nach warum der Arzt nicht ohne Überweisung abrechen darf.