hallo
unser kindergarten in dem ich nun schon seit 6jahren türein und türaus gehe andert die öffnungszeiten. auch bei meinem dritten sohn habe ich bei der anmeldung einen regelplatz(7.30-13.oouhr) angegeben. abholzeit ab 12.30uhr möglich .
seit dem neuen kindergartenjahr (seit sept) gibt es diese regelplätze nicht mehr sondern nur noch abholzeit 14uhr oder ganztagesplatz, was natürlich auch teurer ist. die alten regelplätze sollten beibehalten werden aber die abholzeit nun erst um 13uhr. dies ist für mich (zwei schulkinder) eh schon sehr umständlich , da ich 3mal am kiga vorbeifahre um meine jungs abzuholen.
beim elternabend hieß es jetzt, dass vom kirchenamt die regelplätze ab nächstes jahr abgeschafft würden und ich so einen teuren platz ,den ich nicht brauche, nehmen muss. ich muss zweimal die woche spätestens um 14uhr von zu hause weg um die termine meiner jungs wahrzunehmen. immerhin muss mein jüngster ja auch noch was zu hause essen, denn ich sehe es auch nicht ein 50,-€für essensgeld zu zahlen wo ich doch sowieso zu hause für die anderen koche.
ich sehe das als vertragsbruch von seiten des kirchenamtes. ich bin stocksauer.
den erzieherinnen oder der leitung mache ich keinen vorwurf , wenn diese verordnung von oben kommt.
wenn es nächstes jahr zur änderung kommen sollte werde ich einen anwalt zu rate ziehen(was ein glück haben wir rechtschutz)
sorry fürs lange bla bla aber das musste jetzt einfach raus.
lg petra (seit 6 jahren elternbeirat)
kindergarten ändert öffnungszeiten
Und was soll der Anwalt tun?
na schließlich habe ich einen vertrag abgeschlossen, in dem die öffnungszeiten drin stehen.
Und trotzdem hat der Kindergarten ein Recht diese zu endern.
So is das nunmal.
Glaube kaum dass deine Rechtsschutzversicherung für sowas verantwortlich ist.
schon mal was von vertragsrecht gehört?
In einem Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer. Bei Nichteinhaltung spricht man von Vertragsbruch.
ein auszug aus dem handbuch meiner rechtschutzversicherung
Ja hier geht es aber umkein Autokauf, kein Mietrecht und kein Arbeitsrecht.
Es geht um Öffungszeiten und nur weil du es nicht geregelt bekommst dein Kind aus dem Kindergarten zu holen mußt du doch nicht gleich zum Rechtsanwalt rennen.
Hm, im Grunde denke ich ja auch, ein geschlossener Vertrag kann nicht so einseitig verändert werden. Wie das hier allerdings genau ist, weiß ich nicht.
Ich würde allerdings nicht bis nächstes Jahr warten, bis das Ganze offiziell gemacht wird, sondern mich - wenn schon - jetzt bei meinem Anwalt informieren, wenn ich denn diesen Weg gehen will.
Denn erst nächstes Jahr zu reagieren, wäre eigentlich zu spät, dann sind ja schon Fakten geschaffen und diese Zeiten werden so oder so erstmal umgesetzt.
Ich weiß nicht, wie angewiesen du auf diesen KiGa-Platz bist, aber 1. hättest du jetzt noch Zeit dich nach einem anderen umzusehen, falls die Änderung der Zeiten so wirklich legitim ist. Und 2. Sollte sie nicht legitim sein, könnte man jetzt schon ein eventuelles Verfahren anschieben, dass vielleicht bis dahin schon zum Abschluss gekommen ist, so dass die neuen Zeiten gar nicht erst in Kraft treten würden.
Also... wenn, denn, dann... Aber wie gesagt, ich weiß nicht, wie die rechtlichen Grundlagen hier sind.
Gruß
p
hallo
habe heute morgen beim anwalt angerufen und ihm den fall geschildert. die öffnungszeiten, die im vertrag stehen sind einzuhalten, da dieser auf absehbare zeit ausläuft. das heißt das kind ist ja nicht auf unbefristete zeit im kindergarten. die neuen kindergarteneltern hatten bei vertragsabschluss nur noch die möglichkeit zwischen der neuen öffnungszeit oder einm tagesplatz zu wählen. so muss gewährleistet sein, dass die alten verträge noch eingehalten werden. für geschwisterkinder, die gerade in den kiga ekommen sind gelten allerdings die neuen zeiten.
im übrigen hätte die rechtschutzversicherung dies natürlcih übernommen. solange man vertragsrecht mit drin hat. so mein anwalt.
wiedermal recht gehabt