Bitte mal Hilfe.... geblitzt worden...

Hallo ihr lieben

Wurde heute mittag mit dem auto meiner Mama geblitzt, es war innerorts kurz vor dem Ortsausgangsschild, ich war ca. 30 km/h zu schnell....

Was kommt jetzt auf mich zu? Ich schätze nen guten Knorren, punkte und einen Monat Fahrverbot?

Und was muss ich denn machen, wenn das schreiben kommt, weil ich ja selbst gefahren bin und nicht meine Mutter, ich will das ja auf meine Kappe nehmen, somit dass sie garnichts damit zu tun hat.
Was muss sie/ich dann tun?

LG Chrissy

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Hallo!

Ich hab bisher nur Blitzer mitgenommen, bei denen ich nur 15 Euro zahlen musste, da war es egal, dass das Auto auf meinen Mann läuft.

Aber mit Punkten sieht das ja anders aus. Wenn nicht der Halter des Autos gefahren ist, muss er in solchen Fällen Widerspruch einlegen, Fristen und Form stehen auf dem Schriebs mit drauf. Und natürlich muss deine Mutter dann angeben, dass du gefahren bist. Dann wird wohl ein passender Brief an dich folgen.

LG
Steffi

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"Und natürlich muss deine Mutter dann angeben, dass du gefahren bist. Dann wird wohl ein passender Brief an dich folgen. "

Falsche Rechtsauskünfte sind immer problematisch.

Die Mutter muss nicht angeben, dass die Tochter gefahren ist. Sie muss nur ihre Personalien angeben und sagen, dass sie NICHT gefahren ist. Als nahe Angehörige muss sie die Tocher NICHT vepetzen.

Es ist besser, in Rechtsfragen nichts zu schreiben, als das FALSCHE !

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...Wäre aber auch nicht schlecht, freundlich zu bleiben, bezzi #;-). War mein Irrtum.

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Zunächst wartest du mal den Bußgeldbescheid ab. Da wird noch ein bisschen Toleranz abgezogen und dann kann es schon sein, dass du unterhalb der 30 km/h-Marke liegst und "nur" eine Geldstrafe bekommst.

Wenn du ein Fahrverbot bekommst, und vielleicht noch Rechtschutz hast, kannst du einen Anwalt einschalten. Oftmals haben die einen "guten Draht" zu den Ämtern und das Fahrverbot kann gegen Erhöhung der Geldbuße erlassen werden. Wie gesagt: kann.

Aber erst einmal abwarten und schon gar nicht auf die Idee kommen zu betrügen. Sowas kann rauskommen und dann sieht es mehr als übel für dich aus. Wegen so einer Sache zu betrügen lohnt nun wirklich nicht! Das Risiko ist viel zu hoch.

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#hicks Sorry, den letzten Satz habe ich falsch verstanden. Ich hatte erst verstanden, du willst deine Mutter angeben und nicht dich.

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keine panik, so schnell gibts kein fahrverbot!
deine mama wird einen anhörungsbogen bekommen, in dem sie deine daten angibt. dann wirst du angeschrieben und kannst dich dazu äußern. oder auch nicht.
ohne äußerung wird nach 4 - 6 wochen ein bg-bescheid gegen dich erlassen, der wahrscheinlich kein fahrverbot, sondern nur 1 - 3 punkte beinhaltet.
solltest du noch fragen haben, her damit! hab nämlich 2 jahre bei der bußgeldstelle gearbeitet! ;o)
lg und alles gute

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"deine mama wird einen anhörungsbogen bekommen, in dem sie deine daten angibt"

Dann wäre sie schön blöd. Als Angehörige hat sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, von dem sie gebrauch machen sollte.

Allein die Angabe, sie sei selber nicht gefahren, reicht.

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das zeugnisverweigerungsrecht hat sie sowieso.
natürlich MUSS keiner die daten des fahrers angeben, aber soll ja auch ehrliche menschen geben, die ohne großes trara zu ihrem fehlverhalten stehen... ansonsten kommt die polizei vorbei...
aber danke für deine aufklärung!

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http://www.bussgeldkataloge.de/

Da gibt es auch einen Bußgeldrechner. Probiere es einfach mal und dann weißt Du so ungefähr, was Dich erwartet.

LG und viel Glück

Bianca

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Hier hast du einen Bußgeldrechner:
http://www.bussgeldkataloge.de/

In erster Linie wird der Halter angeschrieben. Deine Mutter muss dann angeben, dass nicht sie, sondern du gefahren bist. Macht sie das nicht, dann bekommt sie die Strafe.

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"Deine Mutter muss dann angeben, dass nicht sie, sondern du gefahren bist. Macht sie das nicht, dann bekommt sie die Strafe. "

Das ist jetzt die DRITTE falsche Antwort zu diesem Thema und noch dazu die falscheste (wenn falsch überhaupt noch steigerbar ist). Langsam nervt's

Natürlich kann die Mutter nur bestraft werden, wenn sie
a) entweder den Verstoß (fälschlicherweise) zugibt oder
b) überführt wird

Da sie es selber nicht war, fällt also b) flach.

Die Mutter ist nahe Angehörige, richtig ?
Als naher Angehöriger hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Es reicht also vollkommen, wenn die Mutter angibt NICHT selber gefahren zu sein.

Alles weitere ist Aufgabe der Polizei.

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Mein Göttergatte wurde vor kurzem auch mit knapp 30 zu viel geblitzt ( bei der Arbeit - arbeitet für eine Autovermietungsfirma), hat 25 Euro gekostet und gut wars. Von Punkten stand nichts in dem Schreiben.

LG visilo

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Ui, dann hat Dein Göttergatte aber etwas geschummelt:

"Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg."


"Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 60 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg."


Quelle: Bußgeldkatalog

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Wenn sie "ca. 30 km/h" schreibt, ist das m. E. genau die magische Grenze, wo es anfängt, weh zu tun. Es wird ja unterschieden, ob außer- oder innerorts und ab 30km/h im Ort gibt es meines Wissens ein 4wöchiges Fahrverbot.
Nach Abzug der Toleranz kann sie aber Glück haben und bei unter 30 km/h liegen.

Gruß,

MM

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Hallo,

als Halterin bekommt Deine Ma erstmal einen Anhörungsbogen, um dessen Ausfüllen sie gebeten wird.

Da sie aber Deine Ma ist, macht sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, das darf sie..

Dann muss die Polizei den Fahrer ermitteln. Solltest Du in dem Ort bekannt sein, ists nicht so toll. Dann sehen sie ja, wer gefahren ist.

Ansonsten muss die Polizei den Fahrer ermitteln, Deiner Ma kann bei Nichtfeststellung aufgebrummt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

äähm.. es gab da mal nen Fall, da ist ein Lebensgefährte mit dem Wagen seiner Partnerin gefahren und wurde auf der Autobahn mit 171 geblitzt bei erlaubten 100 kmh. (Rasen kam da Sohn akut in die Klinik musste)

Die Polizei stellte ein Amtshilfegesuch bei der Polizei in dem Wohnort der Halterin. Aufgrund bevorstehender Heirat machte die Halterin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und nach drei Monaten Dauerbesuch der Polizei wurde das Verfahren aufgrund Eintretens der Verfolgungsverjährung eingestellt. war nervig aber das blaue Auge war beruflich vonnöten.

Allerdings ist dies nicht immer die perfekte Lösung, bei circa 30 kmh drüber kommt es auf die tatsächliche Überschreitung an, evtl nen Anwalt aufsuchen und um Rat fragen, wenn Du z. B. Deinen Führerschein auf Probe hast oder ihn für den Job brauchst..


LG

Mone

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Genau das wollte ich dir auch schreiben.

Bin mit über 40 km/h zuviel geblitzt worden in dem Auto meines Vaters.
Er hat von seinem Recht gebrauch gemacht und nicht gesagt, wer gefahren ist.
Kurz darauf kamen 2 Polizisten vorbei und haben meinen Paps nochmal persönlich befragt und ob er dabei bleibt, nichts sagen zu wollen. Er blieb dabei und gut war.

Haben dann nichts mehr von der Sache gehört und zum Glück musste mein Vater kein Fahrtenbuch führen.

Hatte also tierisches Glück, das die Wohl nicht sehr an der Aufklärung interessiert waren.

lg fainne