IQ fight und Lebenserwartung.de mahnen wieder??

Hallo,

ich bin eine von den total dummen Idioten, die damals auf diese Zeug reingefallen sind.

Da im Netz von allen Seiten geraten wurde, die Mahnungen zu ignorieren hab ich das getan.
Die Letzte kam im Herbst 06 (!!!) und seit dem nix mehr. Jetzt hab ich heute wieder 2 bekommen...

Hat sich die Rechtslage geändert oder warum mahnen die wieder?

In der letzten mahnung (von 06) stand übrigens, dass ich im Jan 07 vor Gericht muss, wenn ich nicht zahle...

Lg, Cora

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Hey...mein Freund und ich gehören auch zu den Deppen, die da reingefallen sind. Haben gestern auch ne neue Mahnung bekommen, nachdem wir ewig lang nix von denen gehört hatten.
Bist Du Rechtsschutz versichert? Unser Anwalt hat uns am Telefon so ein Schreiben diktiert, welches wir denen dann schicken sollten. So wie es aussieht hat mein Freund das leider nicht gemacht bzw. vergessen.
Wenn Du willst schick ich das Schreiben dann gerne mal rüber.

2

Huhu !!

Kannst du mir das Schreiben auch mal schicken , bitte ?

Meine Jungs haben das damals gemacht undjetzt haben wir den Salat !

War auch im Herbst 06 !

LG Dany

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Au ja!
Bitte!

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Dann lass sie doch schreiben bis sie schwarz werden.

Einfach tot stellen und nicht reagieren.
Verschwende da einfach keine Zeit für, ist eh aussichtsslos da was hin zu schreiben, die stellen sich bei dir nämlich auch tot und antworten nur in immer den gleichen Phrasen.

Wenn ich Lust und Laune habe kann ich dir aber auch gerne ne absurde Mahnung schreiben und das mit irgendwelchen abstrusen rechlichen Blödsinn untermauern.
Ich kann sogar ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt einschalten.
Irgendeine Wirkung entfaltet es aber dennoch nicht ;-)

Es gibt eigentlich nur 2 Sachen auf die du wirklich reagieren musst.

1. Ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Da musst du Widerspruch einlegen, da musst du nichtmal ne Begründung abliefern, einfach Widerspruch ankreuzen und zurück das Ding, dann ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet.

2. Es wurde Klage eingereicht, da musst du dich dann entsprechend verteidigen, was in dem Fall der Abofallen auch nicht so schwer wäre. Die klagende Partei muss nämlich ein wirksam zustandegekommenes Vertragsverhältnis für einen Leistungsanspruch BEWEISEN.
Du musst diesen einfach bestreiten, das würde ich dann aber trotzdem mit zuhilfenahme eines Anwalts tun.
Das klagen hat sich von denen noch fast keiner getraut und wer sich getraut hat (die Gebrüder Schmitdlein hams ma probiert) sind voll auf die Schnauze gefallen.

Nur im 2. Fall würde ich mal einen Anwalt konsultieren, alles davor kostet nur unnötig dein Geld.

Mache es wie die ganze Zeit, nicht reagieren und PUNKT.
Nix hinschreiben, gar nix, so würde ich es machen.

Gruß
Sven