MUSS man bei Reklamationen Adresse angeben?

Hallihallo liebe Urbianer,

bei Filial-Ketten "muss" man ja bei Reklamationen oft einen kleinen Zettel mit Namen und Adresse ausfüllen. Beispiel Deichmann: Schuhe nach 3 Monaten kaputt, "Kein Problem, suchen Sie sich neue aus. Sie müssen nur das hier ausfüllen."

Aber muss ich wirklich? Wenn ich als anonymer Kunde Schuhe kaufe, habe ich dann nicht auch Recht auf anonyme Garantie? Was ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Kann ich gegen das Erheben meiner Daten protestieren und trotzdem zu einem Ersatz der mangelhafte Ware kommen?

Ich kann mir drei Varianten vorstellen:

a) Wer etwas kauft, geht einen Kaufvertrag ein. Dieser Vertrag ist zweiseitig: Deichmann und ich. Beim normalen Kauf verzichtet Deichmann auf die vollständige Verschriftlichung des Vertrages, also inklusive der Identität des Kunden, zumindest bei Barzahlung. Bei Reklamation wird's bürokratischer, also muss rechtlich einwandfrei nachträglich die Identität des Kunden her.

b) Das Ganze ist nur zum Sammeln von Kundendaten für Werbezwecke und man könnte eigentlich auch die Adresse seines Intimfeindes hinschreiben. ;-)

c) Und selbst wenn in Deichmanns AGB's steht: der Reklamierende hat sich zu identifizieren, hat dann nicht das HGB (?) höhere Priorität, also das unbedingte, eigentlich bedingungslose Recht auf Garantie?

Danke für Antworten an einen rechtlich halbgebildeten
Sebastian

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Hallo Sebastian,

soweit ich weiß, hat es den Hintergrund um u.a Missbrauch (z.B. durch die eigenen Mitarbeiter / Storno-Missbrauch) vorzubeugen.

Hier in Deutschland muß jeder *** Dokumentiert werden.

Das Reklamationsteam (oder Chef) macht ab und zu Stichproben und fragt nach, ob alles seine Richtigkeit hat und was mit dem Artikel los war um ihn zu verbessern.

LG
Janina

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Ahja, okay...

Obwohl das den Mißbrauch der Mitarbeiter auch nicht verhindern kann... Stichwort Telefonbuch ;-)

Aber was, wenn der Kunde sich weigert und trotzdem auf Garantiegewährung besteht?

lg

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bei uns muss der Kunde nur unterschreiben, wenn er Bargeld zurückbekommt.

Dient dazu Missbrauch des Personals oder auch von Kunden (fällt dann eh auf, wenn einer dauernd kommt) vorzubeugen.

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Ich habe Schuhe 1:1 (gleiches Modell) getauscht, also kein Bargeld bekommen oder dazubezahlt und musste trotzdem Name und Adresse aufschreiben...

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kann schon sein.............ich arbeite nicht in einem Schuhgeschäft. ich hab nur gesagt, wie es bei uns abläuft.

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Hallo

das was Janina schreibt kann ich nur bestätigen.
In wenigen Fällen werden Kunden angerufen um nachzufragen ob bei dem Umtausch/derReklamation alles zu seiner Zufriedenheit abgelaufen ist.

Das dient wie Janina schon schrieb der Kontrolle durch internen Missbrauch und auch dazu die Zufriedenheit der Kunden zu hinterfragen.

Wer seine Adresse u.ä. nicht angeben möchte brauch das nicht tun. So ist es auf jeden Fall bei und (H&M) so.

LG Heike

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Ich MACHE das nie, sondern schreibe immer nur meine Mobilnummer drauf.

Wenn dann einer 'rumpampt, verlange ich den Chef. Dann hat sich das bisher immer erledigt gehabt.

So weit ich weiß, gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.


Lg, katzz